Antrag - 10/SVV/0166

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine Offenlegung der Zusammenarbeit der Stadtverordneten, des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten mit in - und ausländischen Geheimdiensten aus.

 

Zur Umsetzung dieses Zieles wird ein Sonderausschuss gebildet, der aus jeweils einem Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung bestehenden Fraktionen und Gruppen (also 7 Mitgliedern) besteht.

 

Der Sonderausschuss soll nach Möglichkeiten suchen, die Tätigkeit von Stadtverordneten und Vertreter/innen der Verwaltungsspitze für ehemalige und bestehende, in- und ausländische Geheimdienste offen zu legen.

 

Bei Fällen der Zusammenarbeit gibt der Ausschuss analog zu der in der Ds 08 / 1055 beschlossenen Verfahrensweise eine Empfehlung ab.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll jährlich über die unternommenen Aktivitäten des Sonderausschusses unterrichtet werden.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die Andere hält eine Offenlegung der Zusammenarbeit der Stadtverordneten und der gewählten Vertreter/innen der Verwaltungsspitze mit allen ehemaligen und bestehenden Geheimdiensten für geboten. Nach unserem demokratischen Grundverständnis haben die Bürger/innen einen Anspruch darauf, zu wissen, an wen sie sich im Vertrauen auf die Diskretion eines Mandatsträgers wenden und wem sie ihre Stimme geben.

 

Es leuchtet nicht ein, dass die Stadtverordneten im Internet aus gutem Grund ihre Arbeitsverhältnisse und ihre Tätigkeit in Vorständen gemeinnütziger Vereine darlegen müssen, aber die Abhängigkeitsverhältnisse aus der Tätigkeit für Geheimdienste nicht offenbart werden sollen. Eine Tätigkeit für noch bestehende Geheimdienste kann zu Interessenkollisionen führen, da der betroffene Stadtverordnete nicht nur der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, sondern gleichzeitig seinem Auftraggeber auskunftspflichtig sein kann.

 

Uns ist klar, dass eine Überprüfung auf die Tätigkeit für noch bestehende oder ausländische Geheimdienste deutlich komplizierter ist, als die seit Jahren praktizierte Stasiüberprüfung.

Schließlich gibt es weder eine diese Akten verwaltende Bundesbehörde, noch Zugang zu den Akten. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich um Informationen zu bemühen. So kann sich der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung an das Innenministerium oder die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages wenden. Die Stadtverordneten könnten auch zur Offenlegung ihrer Geheimdienstverbindungen aufgefordert werden. Wir sehen es auch als Aufgabe des vorgeschlagenen Sonderausschusses an, weitere Möglichkeiten zu suchen, Hinweise auf eine Spitzeltätigkeit nachzugehen und im Einzelfall eine Empfehlung auszusprechen.

 

 

Loading...