Antrag - 10/SVV/0166
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung der Stadtverordneten auf Tätigkeit für Geheimdienste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Einreicher*:
- Gruppe Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2010
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07.04.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine Offenlegung der
Zusammenarbeit der Stadtverordneten, des Oberbürgermeisters und der
Beigeordneten mit in - und ausländischen Geheimdiensten aus.
Zur Umsetzung dieses
Zieles wird ein Sonderausschuss gebildet, der aus jeweils einem Mitglied der in
der Stadtverordnetenversammlung bestehenden Fraktionen und Gruppen (also 7
Mitgliedern) besteht.
Der Sonderausschuss
soll nach Möglichkeiten suchen, die Tätigkeit von Stadtverordneten und
Vertreter/innen der Verwaltungsspitze für ehemalige und bestehende, in- und
ausländische Geheimdienste offen zu legen.
Bei Fällen der
Zusammenarbeit gibt der Ausschuss analog zu der in der Ds 08 / 1055
beschlossenen Verfahrensweise eine Empfehlung ab.
Die
Stadtverordnetenversammlung soll jährlich über die unternommenen Aktivitäten
des Sonderausschusses unterrichtet werden.
Erläuterung
Begründung:
Die
Andere hält eine Offenlegung der Zusammenarbeit der Stadtverordneten und der
gewählten Vertreter/innen der Verwaltungsspitze mit allen ehemaligen und
bestehenden Geheimdiensten für geboten. Nach unserem demokratischen
Grundverständnis haben die Bürger/innen einen Anspruch darauf, zu wissen, an
wen sie sich im Vertrauen auf die Diskretion eines Mandatsträgers wenden und
wem sie ihre Stimme geben.
Es
leuchtet nicht ein, dass die Stadtverordneten im Internet aus gutem Grund ihre
Arbeitsverhältnisse und ihre Tätigkeit in Vorständen gemeinnütziger Vereine
darlegen müssen, aber die Abhängigkeitsverhältnisse aus der Tätigkeit für
Geheimdienste nicht offenbart werden sollen. Eine Tätigkeit für noch bestehende
Geheimdienste kann zu Interessenkollisionen führen, da der betroffene
Stadtverordnete nicht nur der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, sondern
gleichzeitig seinem Auftraggeber auskunftspflichtig sein kann.
Uns
ist klar, dass eine Überprüfung auf die Tätigkeit für noch bestehende oder
ausländische Geheimdienste deutlich komplizierter ist, als die seit Jahren
praktizierte Stasiüberprüfung.
Schließlich
gibt es weder eine diese Akten verwaltende Bundesbehörde, noch Zugang zu den
Akten. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich um Informationen zu bemühen. So kann
sich der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung an das Innenministerium
oder die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages wenden. Die
Stadtverordneten könnten auch zur Offenlegung ihrer Geheimdienstverbindungen
aufgefordert werden. Wir sehen es auch als Aufgabe des vorgeschlagenen
Sonderausschusses an, weitere Möglichkeiten zu suchen, Hinweise auf eine
Spitzeltätigkeit nachzugehen und im Einzelfall eine Empfehlung auszusprechen.