Mitteilungsvorlage - 09/SVV/1124

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Erstellung eines Parkkonzepts für das Kirchsteigfeld, mit dem die Stadtverwaltung durch den o.g. Beschluss beauftragt ist, kann aus folgenden Gründen nicht zielführend sein und sollte aufgegeben werden:

 

1.)   Der Stellplatznachweis für die Gebäude im Kirchsteigfeld wird entsprechend dem geltenden Bebauungsplan und der städtischen Stellplatzsatzung erfüllt.

 

2.) Nach Auskunft der Conwert bestehen derzeit ca. 450 freie private Stellplätze unter den Wohngebäuden (Tiefgaragenstellplätze sowie Carports), die angemietet werden können. Die Auslastung der privaten Stellplätze liegt bei nur 50%. In der Vergangenheit hatte auch eine Reduktion des Mietpreises für die unüberdachten Stellplätze nicht deren Auslastung wesentlich gesteigert, weil ein Wetterschutz fehlt und der Stellplatz von der Wohnung häufig nicht einsehbar ist.

 

3.)   Weder der Eigentümer der Gebäude die Conwert Omega Invest GmbH noch bei deren Verwaltungsgesellschaften Allod sowie Alt & Kelber sehen eine Problemlage bei der Stellplatzsituation. Beschwerden der Anwohner hierzu gingen bei den o.g. Unternehmen nicht ein.

 

4.)   Nach mehrfacher Inaugenscheinnahme zu verschiedenen Tageszeiten konnte festgestellt werden, dass auch im öffentlichen Raum ausreichend freie Parkplätze in fußläufiger Entfernung zu den Wohngebäuden vorhanden sind. Aus den o.g. Gründen wird das Erfordernis, ein Parkkonzept aufzustellen, aus der Stellplatzsituation im Kirchsteigfeld nicht gesehen.

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Erläuterung

 

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