Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0234
Grunddaten
- Betreff:
-
Sport- und Freizeitbad
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
17.03.2010
|
Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:
Auf der Grundlage o.g. Beschlüsse
der Stadtverordnetenversammlung wird der Hauptausschuss regelmäßig über den
Entwicklungsstand des Projekts informiert.
Derzeit stellt sich der Stand zu den
einzelnen Punkten der Beauftragung wie folgt dar:
- Der OBM wurde beauftragt, durch die SWP oder eine
Gesellschaft der SWP im Bornstedter Feld, südlich der Biosphäre, ein
familienfreundliches Sportbad mit wirtschaftlichen Ergänzungsangeboten
nach folgenden Vorgaben planen, errichten und betreiben zu lassen.
Die Planung und
Errichtung des neuen Sport- und Freizeitbades wird durch die
Stadtwerke Potsdam GmbH erfolgen. Der
spätere Betrieb wird durch eine 100%-ige
Tochtergesellschaft, die Bäderlandschaft
Potsdam GmbH, sicher gestellt.
- Die SWP wird am 18. März 2010 die
Auftragsbekanntmachung für Planungsleistungen von Architekten und
Ingenieuren für den Neubau eines Sport- und Freizeitbades in Potsdam zur
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
elektronisch übermitteln.
- Das Sportbad soll
-
ein
50m Sportbecken mit 10 Bahnen nach FINA-Standard,
-
eine
Zuschauertribüne für 400 Plätze
-
ein
Sprungbecken mit Ein- und Dreimetersprungbrett
-
ein
Lehrschwimmbecken mit unterschiedlichen Tiefen und
-
Freizeitelemente
umfassen (z. B. familienfreundlicher Badebereich, Wellnessbereich,
Fitnessbereich, mittleres Saunaangebot und Gastronomie).
Diese Vorgaben sind wesentliche Bestandteile des Raumbuches und dienen als elementare Planungsvorgabe für den Architekten des neuen Bades (Anlage2-Raumbuch-Kurzfassung).
- Das
Schwimmbad soll so errichtet werden, dass eine Erweiterungsoption für ein
Freibad bleibt, soweit dadurch die Entwicklung und Nutzung der
angrenzenden Wohnbauflächen nicht beeinträchtigt wird.
Im Außenbereich des neuen Bades wird
eine ausreichend große Fläche (ungefähr die Hälfte des Platzes im gesamten
Außenbereich) als Erweiterungsoption für ein Freibad vorgesehen. Die
abschließende Fertigstellung des Freibades, d.h. die Errichtung eines
Außenbeckens und die Vergrößerung der Liegewiese erfolgt in einem separaten
Schritt nach Fertigstellung des gesamten Bades (siehe Anlage2-Raumbuch-Kurzfassung).
Zur Bestimmung der genauen Lage des Freibadbereiches wird ein Lärmschutzgutachten durch die SWP beauftragt, um einen ausreichenden Sozialabstand zwischen dem geplanten Freibadbereich und dem angrenzenden WA-Gebiet zu berücksichtigen.
- Die
SWP soll sicher stellen, dass bis zur Inbetriebnahme des neuen Sportbades
keine Unterbrechung des Schwimmbetriebes erfolgt.
Für die Phasen der Planung und
baulichen Realisierung bis zur Eröffnung des neuen Bades ist insgesamt mit ca.
28 Monaten zu rechnen. Die Betriebsgenehmigung der bestehenden
Sportschwimmhalle Am Brauhausberg gilt bis einschließlich November 2011, d.h.
noch weitere 21 Monate. Es wird eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung
angestrebt.
- Nach
Herauslösung aus der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld stellt die LHP
der SWP das entsprechende Grundstück zur Verfügung.
Die LHP stellt der SWP das
Grundstück südlich der Biosphäre zur Errichtung eines Sport- und Freizeitbades
kostenlos bereit. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 21.200 m².
Die optimale Positionierung des
Baukörpers auf dem Grundstück erfolgt nach Vorlage der Planungsunterlagen.
- Die
Refinanzierung der Investitionskosten erfolgt größtenteils über die
Veräußerung von Flächen am Brauhausberg, wobei der Grundstücksverkauf
unter der Maßgabe zu erfolgen hat, dass die erzielten Erlöse nach Abzug
der Entwicklungskosten zur Finanzierung des Neubaus des Sportbades zu
verwenden sind.
Die zu erwarteten Erlöse i. H. v.
ca. 12,0 Mio. € durch den Verkauf der Flächen Am Brauhausberg, für den sich die
SWP eines professionellen Projektentwicklers bedienen wird, werden zur
Finanzierung des neuen Sport- und Freizeitbades genutzt. Die weiteren zu
deckenden Investitionskosten i. H. v. voraussichtlich 6,0 Mio. € werden
einschließlich anfallender Kapitalkosten über den Betrieb des Bades
erwirtschaftet.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird
eine Vorfinanzierung durch die SWP notwendig, da der Verkaufserlös erst nach
Außerbetriebnahme der bestehenden Schwimmhalle Am Brauhausberg zur Verfügung
stehen wird. Hierzu wird die SWP im jeweiligen Bedarfsfall Einzelkredite
aufnehmen.
Die Refinanzierung der bei den SWP
angefallenen Kosten i. H. v. ca. 3,9 Mio. € für das Niemeyerbad Am Brauhausberg
wird folgendermaßen geregelt:
-
die
Grundstücksentwicklungsentwicklungskosten i. H. v. 1,5 Mio. € werden über den
Verkaufspreis des Grundstückes Am Brauhausberg rückerlöst,
-
die
Aufwendungen für Planung, Projektsteuerung etc. i. H. v. 2,4 Mio. € werden bei
der SWP ggf. abgeschrieben.
- Die
Gesamtinvestitionskosten sollen 18,0 Mio. € nicht überschreiten.
Die Festsetzung der
Gesamtkostenobergrenze auf 18,0 Mio. € ist Teil des Raumbuches und somit eine
zentrale und verbindliche Vergabevoraussetzung der SWP.
- Der
Bedarf für die laufende Bezuschussung wird sich auf Grund des Neubaus des
Sport- und Freizeitbades nicht erhöhen.
Den Wirtschaftlichkeitsberechnungen
für das neue Bad wurden die ab 2012 lt. Bäderfinanzierungsvertrag gültigen
Zuschüsse der LHP an die SWP zum Betrieb der Bäder anteilig für das Bad Am
Brauhausberg zu Grunde gelegt. Eine Erhöhung des Zuschusses durch den Bau des
neuen Bades ist nicht vorgesehen.
- Zum
Zweck der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes wird der Einsatz
regenerativer Energien z. B. Geothermie o. ä. unter Maßgabe einer
Kostensenkung geprüft.
Dieser Prüfung ist eine
Lebenszyklusbetrachtung von 30 Jahren zu Grunde zu legen. Dabei ist eine
belastbare Abschätzung der Energiepreissteigerungen (Energiepreisindizierung)
für unterschiedliche Szenarien zu berücksichtigen.
Der Einsatz von Geothermie für die
Wärmeversorgung des neuen Bades wurde durch eine unabhängige Fachfirma (GTN
Neubrandenburg) untersucht. Des Weiteren wurden Gespräche mit der
KfW-Bankengruppe und mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit geführt.
Im Ergebnis lässt sich feststellen,
dass
-
der
Einsatz von Geothermie ausschließlich für das neue Bad nicht finanzierbar ist,
-
als
Zeitraum für Genehmigung / Fördermittelbeantragung / Baurealisierung mit 3-5
Jahren zu rechnen ist.
Der Einsatz von Thermosolartechnik
und Photovoltaik zur ergänzenden Energiegewinnung und CO2-Einsparung konnte
noch nicht abschließend hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit untersucht werden.
Die Ergebnisse dessen werden bis zur Festlegung der endgültigen Energiequellen
vorliegen.
Die investiven Aufwendungen für die
Errichtung von Anlagen zur alternativen Energiegewinnung sind kein Bestandteil
der durch die im Stadtverordnetenbeschluss
DS 10/SVV/0037 festgelegten
Kostengrenze i. H. v. 18,0 Mio. € für das neue Sport- und Freizeitbad in
Potsdam.
Aufgrund der oben genannten
Erkenntnisse ist es vorgesehen, das neue Bad mit einer Niedertemperaturheizung
auszurüsten, die auch zu einem späteren Zeitpunkt an eine Geothermieversorgung
angeschlossen werden kann.
Nach derzeitigen Erkenntnissen erscheint die Wärmeversorgung durch umweltfreundliche, im GuD-Prozess des heimischen HKW-Süd hergestellte, Fernwärme am wirtschaftlichsten.
Die Versorgung von Objekten, z. B.
Wohnhäusern, im Bornstedter Feld mit Geothermie wird durch die SWP weiter
verfolgt. Dazu wird es eine weitere Projektuntersuchung geben.
In Anlage 2, der Kurzfassung des
Raumbuches, wird des Weiteren auf die energetischen Vorgaben des Beschlusses DS
09/SVV/1084 vom 03.03.2010 Bezug genommen.
11. Die SWP wird mit einer regelmäßigen halbjährlichen Berichterstattung gegenüber dem HA ab März 2010 beauftragt.
Die SWP
bestätigen, im halbjährigen Turnus, erstmals am 17. März 2010, dem
Hauptausschuss der LHP zu berichten.
Zur
Umsetzung des Beschlusses DS 10/SVV/0037 (Sport- und Freizeitbad) wurde der
Oberbürgermeister beauftragt, durch die Stadtwerke Potsdam eine Aufgabenstellung für den Schwimmbad – Neubau erstellen zu lassen, die dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen ist und auf deren Grundlage ein Planungswettbewerb ausgelobt wird.
Dem
Hauptausschuss ist der Beschlussentwurf im April 2010 vorzulegen.
Die Aufgabenstellung für den
Schwimmbad – Neubau liegt in Form eines Raumbuches vor (siehe Anlage 2-Raumbuch
in Kurzfassung).
Es ist vorgesehen, die
Planungsleistungen nach EU-weiter Ausschreibung im beschleunigten
Verhandlungsverfahren an einen Generalplaner zu vergeben.
Zur Berücksichtigung regionaler
mittelständischer Interessen werden die anschließenden Bauleistungen gewerke-
bzw. losweise vergeben.
Die SWP wird zum Hauptausschuss im April 2010 eine Beschlussvorlage
vorlegen.
Fazit: Die Auftragserfüllung liegt im vorgegebenen Zeit- und Kostenplan.
Anlage 1
Auftragsbekanntmachung
für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren für den Neubau eines
Sport- und Freizeitbades in Potsdam
Anlage 2
Raumbuch
(Kurzfassung)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
133,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
569,4 kB
|