Anfrage - 10/SVV/0238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Niemeyerbad war im Mai 2007 gestorben. Dennoch die Baugrundstücke verblieben im Eigentum der Stadtwerke. Dies obgleich die Stadtverordnetenversammlung mit unentgeltlicher Übertragung der Grundstücke beschlossen hatte (DS 05/SVV/0237), zur Sicherung des Verwendungszweckes der Übertragungsgrundstücke und zwar gemäß § 2 Abs. 6 GenehmFV eine Grunddienstbarkeit zu bestellen und eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam zu vereinbaren. Jedenfalls Letzteres soll am 08.03.2006 lt. mündlicher Antwort in der Stadtverordnetenversammlung am 05.05.2007 im Grundbuch eingetragen worden sein.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Weshalb haben Sie den eindeutigen Auftrag der Stadtverordnetenversammlung zur Rückauflassung der Baugrundstücke nach Scheitern des Niemeyerbades und zwar ohne Antrag auf Änderung der Beschlusslage nicht zeitnah erfüllt?

 

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Erläuterung

 

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