Beschlussvorlage - 10/SVV/0250
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 126 "Industriegebiet Potsdam-Süd", Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.04.2010
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05.05.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.04.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum
Bebauungsplan Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd" entschieden (s.
Anlagen 1 und 2).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd“ wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen, die
dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und 4).
Erläuterung
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der
Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse
vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1:
Abwägungsvorschlag zu den während der öffentlichen Auslegung und im Rahmen des beschränkten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlage 2 :
Abwägungsvorschlag zu den während
der öffentlichen Auslegung und im Rahmen des beschränkten
Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Anlage 3 :
Begründung
Anlage 4 :
Bebauungsplan
(Textbebauungsplan mit textlichen Festsetzungen und Karte
zum Geltungsbereiche)
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 04.11.2009 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd“ war in der Zeit vom 07.12.2009 bis einschließlich 15.01.2010 öffentlich ausgelegt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung informiert und parallel beteiligt.
In diesem Zusammenhang sind auch die von der Planung berührten Fachbereiche der städtischen Verwaltung in das Beteiligungsverfahren einbezogen worden.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung bestätigt die Notwendigkeit des Bebauungsplans zur Außensicherung der bestimmten zentralen Versorgungsbereiche im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. äußert keine Bedenken gegen den Bebauungsplan. Er weist darauf hin, dass der Einzelhandel durch Strukturwandel sich Entwicklungstrends stellen muss, um erfolgreich zu sein. Insofern wird empfohlen dies in der Gesamtbetrachtung der Entwicklung der Stadt Potsdam weiter zu berücksichtigen.
Die Industrie- und Handelskammer Potsdam weist darauf hin, dass bei dem geplanten Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten richtigerweise die Neuansiedlung von derartigen Einzelhandelseinrichtungen ausgeschlossen werden soll. Allerdings seien dadurch zwei vorhandene Unternehmen betroffen. Ihnen werde passiver Bestandsschutz gewährt, welches ihre Entwicklungsmöglichkeiten am Standort beschneide. Auch werde der Eigentumsübergang im Zuge der Familiennachfolge erschwert. Hinsichtlich dieser Punkte wird um Prüfung gebeten, eventuell sollte die Festsetzung eines Sondergebietes erfolgen.
Die Möglichkeit eines erweiterten Bestandsschutzes für die im Plangebiet ansässigen Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten wurde geprüft. Dies ergab, dass eine Gefährdung der zentralen Versorgungsbereiche aufgrund der vorhandenen Kernsortimente dieser großflächigen Fachmärkte für Raumdekoration und Raumausstattung nicht ausgeschlossen werden kann. Der passive Bestandsschutz hat in diesem Fall keinen Einfluss auf die Vererbung der Unternehmen, da er sich auf das bestehende Bauwerk und auf die bisherige (legale) Nutzung bezieht. Mit einer Erschwerung des Eigentumsübergangs im Rahmen der Familiennachfolge ist damit nicht zu rechnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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29 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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