Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

In Auswertung der vorliegenden Anhörungen durch die am Verfahren beteiligten Bereiche kann nachstehender Sachverhalt vermittelt werden:

 

1.    Reduzierung der Geschwindigkeit in der Straße zum Bahnhof auf 30 km/h

Nach Vorlage des beauftragten Schalltechnischen Gutachten Potsdam-Satzkorn „Straße zum Bahnhof“ vom 07.12.2009 kann der nachstehende Kontext aus der Zusammenfassung übernommen werden:

„ Die Berechnung hat ergeben, dass bei keiner Variante (der Berechnung) die geforderten Grenzwerte auch nur annähernd erreicht werden. Für eine Überschreitung der Grenzwerte im Sinne der Lärmschutz Richtlinien-StV 2007 (11) müsste sich der Verkehr in der gleichen Zusammensetzung fast verzehnfachen.“

Ein Rechtsanspruch ist somit nicht vorhanden.

 

2.    Instandsetzung der Straße zum Bahnhof an den beschädigten Stellen

Der Bereich Verkehrsanlagen hat die betroffenen Bereiche noch im Jahre 2009 im Rahmen von Gefahrabwehrmaßnahmen ausbessern lassen. Die Reparaturstellen entsprechen den Qualitätsanforderungen der Festsetzungen aus der ZTVA –StB 97.

 

 

3.    Einschränkung der Lärmbelästigung durch die LKW und Brecheranlage

Die Anlagen im Gewerbegebiet Satzkorn (Brecheranlage, Asphaltmischanlage) sind genehmigungsbedürftige Anlagen nach BimSchG, deren Genehmigung und Überwachung durch das Landesumweltamt (LUA) erfolgt. Eine Immissionsmessung wurde auf Grund vorliegendem Antrag durch die LUA beauftragt. Nach nunmehr vorliegendem Messergebnis wurde festgestellt, dass die nach Technischer Anleitung Lärm zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten wurden, so dass ein behördliches Eingreifen durch das LUA nicht zu begründen wäre.

Die Lärmbelastung durch LKW ist Gegenstand der Beantwortung unter Pos. 1 der Mitteilungsvorlage.

 

4.    Überprüfung der Rahmenbedingungen für die Nutzung  als Baustoffzwischenlager  

Im Zuge der Bearbeitung des Antrages wird durch das LUA nachstehende Aussage getroffen.

Die zugelassene Regelarbeitszeit ist werktags von 06.00 bis 22.00 Uhr für die Brecheranlage. Die Asphaltmischanlage darf ab 04.00 Uhr betrieben werden. Ausnahmegenehmigungen nach Landesimmissionsschutzgesetz § 10 für Nachtarbeiten können erteilt werden.

 

5. Suche nach Alternativen für den Zugang zum Gewerbegebiet Am Bahnhof

Die Bereiche Stadtentwicklung/Verkehrsentwicklung, Verbindliche Bauleitplanung und Wirtschafts-förderung positionieren sich wie folgt:

 

Die Zufahrt zum Gewerbegebiet Am Bahnhof erfolgt über die beiden Straßen "Eichenallee zur B.E.S.T.Bau" und "Straße zum Bahnhof". Beide Straßen sind dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmete Verkehrsflächen (vgl. § 48 Abs. 7 i.V.m. § 6 BbgStrG) und befinden sich überwiegend im Eigentum der LHP, Baulastträger ist der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen. Die "Eichenallee zur B.E.S.T.Bau" befindet sich im Kreuzungsbereich der Satzkorner Bergstraße zudem teilweise auf einem Flurstück der BVVG.

 

Die "Eichenallee zur B.E.S.T.Bau" und die "Straße zum Bahnhof" beginnen an der "Satzkorner Bergstraße" und verlaufen in Richtung Osten. Die "Straße zum Bahnhof" endet nach ca. 1.200 m an den Bahngleisen. Die "Eichenallee zur B.E.S.T.Bau" endet nach ca. 660 m am Haupteingang zum Gewerbegebiet. Eine bauliche Weiterführung der "Eichenallee zur B.E.S.T.Bau" bis an die Bahngleise gibt es trotz Weiterführung des Straßenflurstücks nicht. Ebenso gibt es keine öffentliche Wegebeziehung zwischen "Eichenallee zur B.E.S.T.Bau" und "Straße zum Bahnhof" im Bereich der Bahngleise. Diese Flächen sind Betriebsgelände der Deutschen Bahn AG und befinden sich nicht in der Baulastträgerschaft der LHP.

 

Durch den Bereich Stadtentwicklung wurde eine Grobskizze zu einer denkbaren Alternativlösung zur Anbindung des Gewerbegebietes Satzkorn über die Eichenallee zur Bestbau erarbeitet. Es stellt sich jedoch heraus, dass zur Realisierung dieser Verbindung Grundstücke unterschiedlicher Eigentümer überplant, gekauft bzw. mit Dienstbarkeiten versehen werden müssten. Für eine Verkehrslösung wären zusätzliche Eingriffe in den Wald- bzw. Baumbestand erforderlich. Die Finanzierung, die überwiegend aus Fremdmitteln erfolgen müsste, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt in keinen langfristigen Finanzplanungen enthalten.

 

Aus den genannten Gründen wird der Bereich Stadtentwicklung keine Planung für eine Neuanbindung des Gewerbegebietes durchführen, da die bestehende Anbindung allen Anforderungen des Lärmschutzes genügt. Es ist derzeit nicht möglich, eine zusätzliche Anbindung des Gewerbegebietes zu errichten.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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