Antrag - 10/SVV/0247
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung Schlussrechnung Maulwurf gGmbH / Wallhalla
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Einreicher*:
- Fraktion CDU/ANW, Bündnis 90/ Grüne, FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.04.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur
nächsten Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2010 allen Stadtverordneten in einem Bericht
mitzuteilen, warum bis heute keine Prüfung der Schlussrechnung sowie der
Originalrechnungen der Maulwurf gGmbH im Falle des Sanierungsprojektes Wallhalla erfolgte. Zudem soll der
Oberbürgermeister darüber aufklären, wer die damaligen verantwortlichen
Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der Maulwurf gGmbH waren und wie diese im
Falle einer nicht sachgemäßen Fördermittelverwendung zur Verantwortung gezogen
werden können. Sollte es bis heute zu einem Wechsel der Gesellschafter bzw.
Geschäftsführer der Maulwurf gGmbH gekommen sein, sind diese durch den
Oberbürgermeister der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen. Sollte nach
ordnungsgemäßer Prüfung der Schlussrechnung ein nicht sachgemäßer Umgang mit
bereits ausgezahlten Fördermitteln festgestellt werden, ist eine unmittelbare
Rückforderung der Fördermittel einzuleiten.
gez.
M. Schröder gez.
N. Naber gez.
M. Engel-Fürstberger
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende
Erläuterung
Begründung:
Das Wallhalla wurde durch die Maulwurf gGmbH
saniert und am 27.05.2006 eingeweiht sowie eröffnet. Bei diesem
Sanierungsprojekt wurden ca. 780.000 Euro Fördermittel von der Landeshauptstadt
Potsdam und dem Land Brandenburg zur Sanierung und Ausstattung des
Gebäudekomplexes Wallhalla zur Verfügung gestellt. Vertragsgemäß hätte sechs
Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens, also bis spätestens Ende des
Jahres 2006, eine Vorlage der
Originalrechnungen gegenüber dem Sanierungsträger erfolgen müssen. Bei der
beträchtlichen Summe von ca. 780.000 Euro gewährten Fördermitteln, ist eine
Überprüfung zum Nachweis der sachgemäßen Verwendung der Fördermittel zwingend
erforderlich.