Beschlussvorlage - 10/SVV/0254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die StVV beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 in der vorgelegten Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist
in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 4.198.996,23 sowie in der Finanzrechnung einen Gesamtsaldo aus Ein- und Auszahlungen von € 705.924,79 aus.

 

2.      Die StVV genehmigt darüber hinaus die auf Grund von gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussbuchungen entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2007 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

3.      Die StVV nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

4.   Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungs-prüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 erteilt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat am 30. Juni 2008 ihre Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007 nach den Grundsätzen der kaufmännischen doppelten Buchführung (Doppik) aufgestellt. Damit wurde erstmalig ein nahezu vollständiger Vermögens- und Schuldenausweis und damit ein den tatsäch­lichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Landeshauptstadt Potsdam gewährleistet. Ziel hierbei war es, eine größtmögliche Transparenz der Wirtschaftlichkeit des Handelns zu schaffen und den Verantwortlichen geeignete sowie wirtschaftsübliche Entscheidungs- und Steuerungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist eine von acht Modellkommunen, welche das neue Rechnungs­wesen im Land Brandenburg vorgezogen eingeführt haben. Die Pilotierungsphase dient insbesondere dazu, nachfolgenden Kommunen den Weg zur Umstellung zu ebnen, da die vielfältigen fachlichen, systemtechnischen und sonstigen Herausforderungen, die sich den Kommunen im Rahmen des Um­stiegs stellen, von den Piloten bereits identifiziert und soweit möglich gelöst wurden. Nachfolgende Kommunen können somit bereits umfangreiches gesammeltes Wissen sowie die Erfahrungen der Piloten für sich nutzen.

 

Seit Vorlage der Eröffnungsbilanz im Herbst 2008 hat die Landeshauptstadt Potsdam weiter am Umstellungsprozess gearbeitet, da dieser mit dem Umstellungsstichtag noch nicht abgeschlossen ist. Insbesondere die Aufstellung der ersten doppischen Jahresabschlüsse stellte und stellt noch einmal höchste Anforderungen an Mitarbeiter und weitgehend neue, und für die kommunalspezifischen Anforderungen programmierte, Buchhaltungssysteme.

 

Der vorliegende erste doppische Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 wurde gemäß § 82 BbgKVerf im Entwurf vom Kämmerer aufgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt geprüft sowie im Anschluss daran vom Oberbürgermeister festgestellt und hiermit der StVV zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt gemäß § 104 Absatz 4 BbgKVerf den vorliegenden Jahresabschluss zu beschließen und den Oberbürgermeister uneingeschränkt zu entlasten.

 

Das Verfahren zur Genehmigung der auf Grund von gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss­buchungen entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2007 (Anlage 2) orientiert sich an den Empfehlungen aus dem FAQ Nr. 9.1.1 des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, wonach die Einholung der erforderlichen Beschlussfassung durch die StVV im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss als sachgerecht erachtet wird. Die erforderliche Bestätigung der Unabweisbarkeit durch das Rechnungs­prüfungsamt erfolgte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und wird in deren Schlussbericht bestätigt.

 

Darüber hinaus erhält die StVV gemäß § 70 Absatz 1 BbgKVerf hiermit die über- und außerplan­mäßigen nicht erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2007 zur Kenntnis (Anlage 4).

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Jahresergebnis 2007 setzt sich wie folgt zusammen:

        Ordentliches Ergebnis                4.071.159,42
        Außerordentliches Ergebnis                127.836,81
        Gesamtergebnis                 4.198.996,23

Die Ergebnisbestandteile wurden gemäß § 25 KomHKV den entsprechenden Rücklagen
aus Überschüssen des ordentlichen sowie des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Gesamtsaldo aus Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2007 erhöht den
Bestand an Zahlungsmitteln um € 705.924,79 auf 1.318.327,42 zum Bilanzstichtag.

 

 

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