Antrag - 02/SVV/0062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bis zum Inkrafttreten der Neufassung der Hauptsatzung erhalten:

 

-        die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die zugleich Stadtverordnete sind, für die Teilnahme an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 € je Sitzung

 

-        die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht Stadtverordnete sind,

          als pauschalisierten Ersatz für Auslagen und  Verdienstausfall einen

          Betrag von 15 € je Sitzung

 

-        die Mitglieder des Ausländerbeirates  für die Teilnahme an den Sitzungen des

          Ausländerbeirates als pauschalisierten Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall einen Betrag in Höhe von 15 € je Sitzung

 

 

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Erläuterung

 

In die Neufassung der Entschädigungssatzung wurden der Ausländerbeirat und der Jugendhilfeausschuss entsprechend der Empfehlung des Rechtsamtes nicht mehr aufgenommen, da beide Gremien gemäß § 30 Gemeindeordnung zu entschädigen sind.

Die in der Neufassung der Hauptsatzung enthaltenen Regelungen für den Ausländerbeirat und für den Jugendhilfeausschuss werden erst mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung wirksam.

 

Der vorliegende Antrag ist die Übergangsregelung bis dahin, um eine Zahlung für beide Ausschüsse zu ermöglichen.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind dafür in den Haushalt eingestellt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

ja

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