Antrag - 02/SVV/0062
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigung Jugendhilfeausschuss/Ausländerbeirat
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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23.01.2002
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Beschlussvorschlag
Bis
zum Inkrafttreten der Neufassung der Hauptsatzung erhalten:
- die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die zugleich Stadtverordnete sind, für
die Teilnahme an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ein Sitzungsgeld in
Höhe von 13 € je Sitzung
- die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht Stadtverordnete sind,
als
pauschalisierten Ersatz für Auslagen und
Verdienstausfall einen
Betrag
von 15 € je Sitzung
- die
Mitglieder des Ausländerbeirates
für die Teilnahme an den Sitzungen des
Ausländerbeirates
als pauschalisierten Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall einen Betrag in
Höhe von 15 € je Sitzung
Erläuterung
In die
Neufassung der Entschädigungssatzung wurden der Ausländerbeirat und der
Jugendhilfeausschuss entsprechend der Empfehlung des Rechtsamtes nicht mehr
aufgenommen, da beide Gremien gemäß § 30 Gemeindeordnung zu entschädigen sind.
Die in
der Neufassung der Hauptsatzung enthaltenen Regelungen für den Ausländerbeirat
und für den Jugendhilfeausschuss werden erst mit Inkrafttreten der neuen
Hauptsatzung wirksam.
Der
vorliegende Antrag ist die Übergangsregelung bis dahin, um eine Zahlung für
beide Ausschüsse zu ermöglichen.
Die
entsprechenden Haushaltsmittel sind dafür in den Haushalt eingestellt.