Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0294

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Bezugnehmend auf die Übernahme einer im Wildpark Potsdam zu errichtenden Fußgängerbrücke in die Baulast der LHP wird mitgeteilt, dass dies nach intensiver Prüfung nicht empfohlen werden kann.

 

Zur Begründung:

Die Prüfung hat ergeben, dass die in Rede stehende Fußgängerbrücke auf Flächen des Landes Brandenburg (Landesforstverwaltung) und der Deutschen Bahn AG errichtet werden soll. Die Waldflächen befinden sich im "Landschaftsschutzgebiet Potsdamer Wald- und Havelseengebiet" im Wildpark Potsdam. Es handelt sich somit um Flächen, die nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) zu bewerten sind. Die innerhalb dieses Waldgebietes befindlichen Wege gelten somit als Waldwege im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 LWaldG. Eine Bewertung dieser Wege nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) ist daher nicht zulässig, woraus folgend keiner dieser Wege nach dem BbgStrG als gewidmet gilt.

Ähnlich ist die Rechtslage bei dem Grundstück der Deutschen Bahn AG gelagert. Bei den Betriebsanlagen der Deutschen Bahn AG ist das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) und für den Kreuzungsbereich Fußgängerbrücke / Bahngleise ist das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) anzuwenden.

 

Die Betriebsanlagen der Deutschen Bahn AG sind als Eisenbahninfrastruktur gemäß § 2 Abs. 3 AEG einzustufen, was bedeutet, dass bei kreuzenden Bauwerken der § 8 Abs. 1 EKrG maßgeblich ist. Somit ist festzustellen, dass die LHP auf Grund der Anwendbarkeit o.g. Rechtsvorschriften im Wildpark Potsdam nicht zuständig ist. Die Übernahme des Brückenbauwerkes in die Baulast der LHP ist folglich aus rein rechtlichen Gründen ausgeschlossen.

 

Eine Übernahme des Brückenbauwerks ist ebenso aus finanziellen Zwängen ausgeschlossen, da hierdurch nicht absehbare Folgekosten für die Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht usw. entstehen würden. Denn schon jetzt reichen die zur Verfügung stehenden Mittel für die Unterhaltung von Brücken– und Ingenieurbauwerken in der LHP nicht aus, so dass eine weitere freiwillige Übernahme eines Brückenbauwerkes durch die LHP nicht mitgetragen werden kann. Die freiwillige Übernahme von Baulastträgerpflichten stünde zudem im Widerspruch zu den deutlichen Hinweisen des Ministerium des Innern (Kommunalaufsicht), freiwillige Aufgaben und Ausgaben nicht weiter auszudehnen.

 

Ungeachtet dessen würden mit Übernahme eines solchen Brückenbauwerkes weitreichende Konsequenzen hinsichtlich zivilrechtlicher Vereinbarungen etc. notwendig werden. Denn durch das Fehlen öffentlich gewidmeter Straßen in diesem Bereich würden Wegerechte erforderlich sein, die erst einmal das Erreichen des Brückenbauwerkes sicherstellen müssten. Auch die Sicherung von Wegerechten würde wiederum hohe finanzielle Belastungen verursachen.

 

Wir werden jedoch weiterhin den Wildpark e.V. bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahme fachlich unterstützen und beraten.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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