Anfrage - 02/SVV/0061
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschriften zur Größe und Gestaltung von Markisen und Sonnenschirmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Klara Geywitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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23.01.2002
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Beschlussvorschlag
Welche
Vorschriften zur Größe und Gestaltung von Markisen und Sonnenschirmen im
gewerblichen Bereich gibt es in Potsdam?
Antwort
:
Zur
Größe und Gestaltung von Markisen und Sonnenschirmen im gewerblichen Bereich
gibt es keine speziellen Vorschriften in Potsdam.
Für
die Errichtung dieser baulichen Anlagen sind die öffentlich-rechtlichen
Vorschriften und hier besonders das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz, die
Brandenburgische Bauordnung und als örtliche Vorschrift die Werbesatzung zu
beachten, letztere vor allem deshalb, weil Markisen und Sonnenschirme oft
zugleich als Werbeanlage genutzt werden.
Die
Anforderungen aus den Belangen des Denkmalschutzes lassen sich nicht universell
als allgemeingültige Vorgabe formulieren, sondern können sich nur aus der
spezifischen Beurteilung der Situation ergeben.