Anfrage - 02/SVV/0061

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Beschlussvorschlag

Welche Vorschriften zur Größe und Gestaltung von Markisen und Sonnenschirmen im gewerblichen Bereich gibt es in Potsdam?

 

Antwort :

Zur Größe und Gestaltung von Markisen und Sonnenschirmen im gewerblichen Bereich gibt es keine speziellen Vorschriften in Potsdam.

 

Für die Errichtung dieser baulichen Anlagen sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und hier besonders das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz, die Brandenburgische Bauordnung und als örtliche Vorschrift die Werbesatzung zu beachten, letztere vor allem deshalb, weil Markisen und Sonnenschirme oft zugleich als Werbeanlage genutzt werden.

 

Die Anforderungen aus den Belangen des Denkmalschutzes lassen sich nicht universell als allgemeingültige Vorgabe formulieren, sondern können sich nur aus der spezifischen Beurteilung der Situation ergeben.

 

 

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