Beschlussvorlage - 10/SVV/0219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark", Teilbereich zwischen Geiselbergstraße und Straße Am Mühlenberg (OT Golm) – 1. Änderung entschieden (s. Anlage 1).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark“, Teilbereich zwischen Geiselbergstraße und Straße Am Mühlenberg (OT Golm) in der Fassung der 1. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).

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Erläuterung

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1:            Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange     (2 Seiten)

Anlage 2:            Planzeichnung                                                                    (1 Plan)

Anlage 3:            Begründung                                                                                    (38 Seiten)

 

Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 04.06.2008 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark“ (OT Golm) in einem beschleunigten Änderungsverfahren gemäß § 13a Abs. 4 BauGB im Teilbereich zwischen Geiselbergstraße und der Straße Am Mühlenberg zu ändern ist.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Bereitstellung von weiteren Flächen für die Erweiterung der forschungsorientierten Einrichtungen, diese Flächen durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ergänzen, so dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Fertigstellung des Erweiterungsbaus des Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung bis Ende 2010 geschaffen werden. Durch das geplante Anwendungszentrum werden sukzessive ca. 100 neue hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und die Voraussetzungen zur Neuansiedlung und zum Ausbau von High-Tech-Unternehmen sowie entsprechender Zulieferer- und Serviceunternehmen in der Region Potsdam-Golm damit wesentlich verbessert. Gegenstand der Änderung sind die Baugrenzen, die Geschosssigkeit, Flächen für Stellplätze und die Erschließung.

 

Zusammenfassung der Stellungnahmen der Bürger und der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Im Zeitraum vom 08.06.2009 bis zum 08.07.2009 wurde zum Entwurf der Bebauungsplan-Änderung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. An der Planung wurden insgesamt 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein könnten, beteiligt.

 

Vorab wurde der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 08.09.2008 bis zum 10.10.2008 zugleich Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB für die Vorhaben im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark“ eingeräumt, für die eine Genehmigung gemäß § 33 Abs. 3 BauGB beabsichtigt war, nämlich für den 2. Bauabschnitt des Instituts für Angewandte Polymerforschung Golm (IAP) (Labor- und Bürogebäude sowie Konferenzbereich). Die Genehmigung des Vorhabens konnte verfahrensbegleitend bereits erfolgen. Die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess zur Erarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplans eingestellt worden.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Bebauungsplan-Änderung haben keine Bürger und Bürgerinnen Einsicht in die Planunterlagen genommen. Es wurden mündlich und schriftlich keine Stellungnahmen vorgebracht.

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Mit Schreiben vom 08.06.2009 wurden 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Fachabteilungen der Landesämter zur Stellungnahme zu den Festsetzungen des Entwurfs der Bebauungsplan-Änderung aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Infor-mationsgründen der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft zugesandt.

 

Es gingen insgesamt 7 Stellungnahmen ein. In 4 der Stellungnahmen wurde der Planung zugestimmt bzw. wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben, die für das Bebauungsplanverfahren nicht relevant sind. Bei denjenigen, die sich zur Planung nicht geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen.

Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen der Westfälischen Gesellschaft für Geoinformation und Ingenieurdienstleistung mbH (WGI GmbH) und der E.ON e.dis AG beziehen sich auf vorhandene Leitungsbestände. Das Landesumweltamt Brandenburg weist auf die Beteiligung des zuständigen Unterhaltungsverbandes für die im Plangebiet befindlichen Gräben (Gewässer II. Ordnung) hin. Im Zuge neuerlicher Abstimmungen mit dem Landesumweltamt erfolgten im Weiteren Hinweise zur Schutzzone der 110 kV-Freileitung.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der vorhandene Leitungsbestand innerhalb der Baugebiete wurde bereits entsprechend mit Leitungsrechten zugunsten der zuständigen Versorgungsträger gesichert. Die Beteiligung des Unterhaltungsverbandes für die im Plangebiet befindlichen Gräben erfolgte bereits bei der Erarbeitung der Entwässerungsplanung. Gemäß Durchführungsbestimmungen zur 26. Bundesimmissionsschutzverordnung erfolgte eine Reduzierung des Schutzbereiches zur 110 kV-Freileitung, in welchem Nutzungen nur eingeschränkt zulässig sind, von 30 m auf ca. 10 m, lotgerecht gemessen vom äußeren Leitungsträger.

Nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung ist aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht zu ändern.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans gefasst und die Begründung zum Bebauungsplan gebilligt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, so dass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Folgekosten

Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.

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Anlagen

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