Beschlussvorlage - 10/SVV/0219
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/94 A "Wissenschaftspark", Teilbereich zwischen Geiselbergstraße und Straße Am Mühlenberg (OT Golm) Satzungsbeschluss zur
1. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.04.2010
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05.05.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.04.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 5/94 A
„Wissenschaftspark", Teilbereich zwischen Geiselbergstraße und Straße Am
Mühlenberg (OT Golm) – 1. Änderung entschieden (s. Anlage 1).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark“, Teilbereich zwischen
Geiselbergstraße und Straße Am Mühlenberg (OT Golm) in der Fassung der
1. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die
dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).
Erläuterung
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern
der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Abwägungsvorschlag
zu den Stellungnahmen
der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (2
Seiten)
Anlage 2: Planzeichnung (1
Plan)
Anlage 3: Begründung (38
Seiten)
Darstellung der Ergebnisse aus den
bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat
auf ihrer Sitzung am 04.06.2008 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 5/94 A
„Wissenschaftspark“ (OT Golm) in einem beschleunigten Änderungsverfahren gemäß
§ 13a Abs. 4 BauGB im Teilbereich zwischen Geiselbergstraße und der Straße Am
Mühlenberg zu ändern ist.
Ziel der Planung ist die Schaffung
der Voraussetzungen für die Bereitstellung von weiteren Flächen für die
Erweiterung der forschungsorientierten Einrichtungen, diese Flächen durch eine
geordnete städtebauliche Entwicklung zu ergänzen, so dass die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Fertigstellung des Erweiterungsbaus des
Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung bis Ende 2010 geschaffen
werden. Durch das geplante Anwendungszentrum werden sukzessive ca. 100 neue
hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und die Voraussetzungen zur Neuansiedlung
und zum Ausbau von High-Tech-Unternehmen sowie entsprechender Zulieferer- und
Serviceunternehmen in der Region Potsdam-Golm damit wesentlich verbessert.
Gegenstand der Änderung sind die Baugrenzen, die Geschosssigkeit, Flächen für
Stellplätze und die Erschließung.
Zusammenfassung der Stellungnahmen der Bürger und der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im Zeitraum vom 08.06.2009 bis zum 08.07.2009 wurde zum Entwurf der Bebauungsplan-Änderung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. An der Planung wurden insgesamt 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein könnten, beteiligt.
Vorab
wurde der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Vorentwurf des
Bebauungsplans in der Zeit vom 08.09.2008 bis zum 10.10.2008 zugleich
Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB für die Vorhaben im
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/94 A
„Wissenschaftspark“ eingeräumt, für die eine Genehmigung gemäß § 33 Abs. 3
BauGB beabsichtigt war, nämlich für den 2. Bauabschnitt des Instituts für
Angewandte Polymerforschung Golm (IAP) (Labor- und Bürogebäude sowie
Konferenzbereich). Die Genehmigung des Vorhabens konnte verfahrensbegleitend
bereits erfolgen. Die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess
zur Erarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplans eingestellt worden.
Stellungnahmen
der Öffentlichkeit
Während
der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Bebauungsplan-Änderung haben keine
Bürger und Bürgerinnen Einsicht in die Planunterlagen genommen. Es wurden mündlich
und schriftlich keine Stellungnahmen vorgebracht.
Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Mit Schreiben vom 08.06.2009 wurden 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Fachabteilungen der Landesämter zur Stellungnahme zu den Festsetzungen des Entwurfs der Bebauungsplan-Änderung aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Infor-mationsgründen der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft zugesandt.
Es gingen insgesamt 7 Stellungnahmen ein. In 4 der Stellungnahmen wurde der Planung zugestimmt bzw. wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben, die für das Bebauungsplanverfahren nicht relevant sind. Bei denjenigen, die sich zur Planung nicht geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen.
Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen der Westfälischen Gesellschaft für Geoinformation und Ingenieurdienstleistung mbH (WGI GmbH) und der E.ON e.dis AG beziehen sich auf vorhandene Leitungsbestände. Das Landesumweltamt Brandenburg weist auf die Beteiligung des zuständigen Unterhaltungsverbandes für die im Plangebiet befindlichen Gräben (Gewässer II. Ordnung) hin. Im Zuge neuerlicher Abstimmungen mit dem Landesumweltamt erfolgten im Weiteren Hinweise zur Schutzzone der 110 kV-Freileitung.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess
eingestellt worden.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der vorhandene Leitungsbestand innerhalb der Baugebiete wurde bereits entsprechend mit Leitungsrechten zugunsten der zuständigen Versorgungsträger gesichert. Die Beteiligung des Unterhaltungsverbandes für die im Plangebiet befindlichen Gräben erfolgte bereits bei der Erarbeitung der Entwässerungsplanung. Gemäß Durchführungsbestimmungen zur 26. Bundesimmissionsschutzverordnung erfolgte eine Reduzierung des Schutzbereiches zur 110 kV-Freileitung, in welchem Nutzungen nur eingeschränkt zulässig sind, von 30 m auf ca. 10 m, lotgerecht gemessen vom äußeren Leitungsträger.
Nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung ist aus der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine
Änderungen der Planung erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf
die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht
zu ändern.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans gefasst und die Begründung
zum Bebauungsplan gebilligt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung
werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden
Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, so dass der Haushalt
der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für
künftige Jahre wird hingewiesen.
Folgekosten
Mögliche
Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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228,5 kB
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