Beschlussvorlage - 10/SVV/0308
Grunddaten
- Betreff:
-
Sport- und Freizeitbad
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- 2/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.04.2010
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Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss möge beschließen:
- Unter Beachtung der Vorgaben des Vergaberechts sind die
Planungsleistungen in einem Verfahren nach der Verdingungsordnung für
freiberufliche Leistungen (VOF) an einen Generalplaner zu vergeben.
Die Bauleistungen sind nach der
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gewerkeweise zu vergeben.
- Die Auswahl des Generalplaners erfolgt in einem
zweistufigen Verfahren:
1. Stufe:
In einem ersten Schritt erfolgte am
19.03.2010 der Versand der Auftragsbekanntmachung der Planungsleistungen an das
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (EU) mit einer 6-wöchigen Frist
zur Abgabe der Teilnahmeanträge bis zum 03.05.2010.
Die Auswertung aller eingegangenen
Teilnahmeanträge erfolgt anhand der mit der Veröffentlichung festgelegten
Kriterien.
Im Ergebnis werden maximal 5 Planer
zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren durch die SWP zugelassen.
Bei der Auswahl dieser Planer erhält
die SWP Unterstützung durch ein Auswahlgremium.
2. Stufe:
Die in der 1. Stufe ausgewählten
Planer werden zur Abgabe eines Angebotes einschließlich Planungsentwürfen für
ein Sport- und Freizeitbad aufgefordert.
Mit der Aufforderung zum Angebot werden
erneut Vorgaben für die Bewertung mit benannt.
Die Prüfung der eingegangenen
Angebote erfolgt durch die SWP. Dabei wird sie von einem Auswahlgremium
beraten.
- Dieses
Auswahlgremium setzt sich aus folgenden Teilnehmern zusammen:
-
Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Potsdam
-
1
Vertreter der Stadtwerke Potsdam
-
1
Vertreter des GB II der Landeshauptstadt Potsdam
-
1
Vertreter des GB IV der Landeshauptstadt Potsdam
-
1
Vertreter der Architektenkammer des Landes Brandenburg
-
1
Vertreter der Ingenieurkammer des Landes Brandenburg
-
1
Vertreter jeder Fraktion der Stadtverordnetenversammlung der LHP
-
1
Vertreter Asenticon AG (Moderation / Projektvorbereitung)
- Das
vorliegende Raumbuch der SWP (siehe Anlage 1) mit Stand vom 14.04.2010
bildet die detaillierte Planungsgrundlage für die Architekten bei der
Planung des neuen Sport- und Freizeitbades mit folgenden Schwerpunkten:
§
Sportbadbereich
§
Familienbadbereich
§
Sauna-
und Wellnessbereich
§
Fitnessclub
§
Einsatz
erneuerbarer Energien (Photovoltaik / Thermosolar)
§
Maßnahmen
zur energieeffizienten Ausrichtung des Bades
- Das
Sport- und Freizeitbad ist mit einer Niedertemperaturheizungsanlage zu
versehen, die in einem späteren Entwicklungsschritt sowohl durch
Tiefengeothermie als auch mit Wärme aus Aquiferspeichern betrieben werden
kann.
- In
dem vorgegebenen Kostenrahmen von 18,0 Mio. € für das neue Sport- und
Freizeitbad sind keine Aufwendungen für den Einsatz von Tiefengeothermie
bzw. Aquiferspeichertechnik vorgesehen.
In der Projektplanung ist der Einsatz von Photovoltaik- und
Thermosolartechnik für
die Energieversorgung des Bades mit zu bearbeiten. Sollte diese Technik zum Einsatz kommen, ist sie im festgelegten Budget i. H. v. 18,0 Mio. € für das neue Sport- und Freizeitbad mit enthalten.
- Zur Refinanzierung eines Teiles der Investitionskosten
i. H. v. 18,0 Mio. € ist der kompletteVerkaufserlös aus dem Verkauf der
Flächen Am Brauhausberg zu verwenden.Es wird mit mindestens 12,0 Mio. €
Verkaufserlös gerechnet.
Da die Erlöse aus dem
Grundstücksverkauf erst nach Außerbetriebnahme der bestehenden Schwimmhalle Am
Brauhausberg zur Verfügung stehen werden, ist eine Vorfinanzierung durch die
SWP zu sichern. Dafür sind nach Bedarf Einzelkredite aufzunehmen. Die weiteren
Investitionskosten i. H. v. ca. 6,0 Mio. € finanziert die SWP.
Die Refinanzierung der bei den SWP
angefallenen Kosten i. H. v. ca. 3,9 Mio. € für das Niemeyerbad Am Brauhausberg
wird wie folgt geregelt:
§
die
Grundstücksentwicklungsentwicklungskosten i. H. v. ca. 1,5 Mio. € sollten über
den Grundstücksverkauf mit beglichen werden
§
die
Aufwendungen für Planung, Projektsteuerung etc. i. H. v. ca. 2,4 Mio. € sind
ggf. bei der SWP abzuschreiben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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542,6 kB
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