Beschlussvorlage - 10/SVV/0308

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

 

  1. Unter Beachtung der Vorgaben des Vergaberechts sind die Planungsleistungen in einem Verfahren nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) an einen Generalplaner zu vergeben.

Die Bauleistungen sind nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gewerkeweise zu vergeben.

 

  1. Die Auswahl des Generalplaners erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

 

1. Stufe:

 

In einem ersten Schritt erfolgte am 19.03.2010 der Versand der Auftragsbekanntmachung der Planungsleistungen an das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (EU) mit einer 6-wöchigen Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bis zum 03.05.2010.

Die Auswertung aller eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt anhand der mit der Veröffentlichung festgelegten Kriterien.

Im Ergebnis werden maximal 5 Planer zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren durch die SWP zugelassen.

Bei der Auswahl dieser Planer erhält die SWP Unterstützung durch ein Auswahlgremium.

 

2. Stufe:

 

Die in der 1. Stufe ausgewählten Planer werden zur Abgabe eines Angebotes einschließlich Planungsentwürfen für ein Sport- und Freizeitbad aufgefordert.

Mit der Aufforderung zum Angebot werden erneut Vorgaben für die Bewertung mit benannt.

Die Prüfung der eingegangenen Angebote erfolgt durch die SWP. Dabei wird sie von einem Auswahlgremium beraten.

 

 

  1. Dieses Auswahlgremium setzt sich aus folgenden Teilnehmern zusammen:

 

-          Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam

-          1 Vertreter der Stadtwerke Potsdam

-          1 Vertreter des GB II der Landeshauptstadt Potsdam

-          1 Vertreter des GB IV der Landeshauptstadt Potsdam

-          1 Vertreter der Architektenkammer des Landes Brandenburg

-          1 Vertreter der Ingenieurkammer des Landes Brandenburg

-          1 Vertreter jeder Fraktion der Stadtverordnetenversammlung der LHP

-          1 Vertreter Asenticon AG (Moderation / Projektvorbereitung)

 

 

  1. Das vorliegende Raumbuch der SWP (siehe Anlage 1) mit Stand vom 14.04.2010 bildet die detaillierte Planungsgrundlage für die Architekten bei der Planung des neuen Sport- und Freizeitbades mit folgenden Schwerpunkten:

 

§         Sportbadbereich

§         Familienbadbereich

§         Sauna- und Wellnessbereich

§         Fitnessclub

§         Einsatz erneuerbarer Energien (Photovoltaik / Thermosolar)

§         Maßnahmen zur energieeffizienten Ausrichtung des Bades

 

 

  1. Das Sport- und Freizeitbad ist mit einer Niedertemperaturheizungsanlage zu versehen, die in einem späteren Entwicklungsschritt sowohl durch Tiefengeothermie als auch mit Wärme aus Aquiferspeichern betrieben werden kann.

 

  1. In dem vorgegebenen Kostenrahmen von 18,0 Mio. € für das neue Sport- und Freizeitbad sind keine Aufwendungen für den Einsatz von Tiefengeothermie bzw. Aquiferspeichertechnik vorgesehen.

            In der Projektplanung ist der Einsatz von Photovoltaik- und Thermosolartechnik für

 die Energieversorgung des Bades mit zu bearbeiten. Sollte diese Technik zum Einsatz kommen, ist sie im festgelegten Budget i. H. v. 18,0 Mio. € für das neue Sport- und  Freizeitbad mit enthalten.

 

  1. Zur Refinanzierung eines Teiles der Investitionskosten i. H. v. 18,0 Mio. € ist der kompletteVerkaufserlös aus dem Verkauf der Flächen Am Brauhausberg zu verwenden.Es wird mit mindestens 12,0 Mio. € Verkaufserlös gerechnet.

Da die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf erst nach Außerbetriebnahme der bestehenden Schwimmhalle Am Brauhausberg zur Verfügung stehen werden, ist eine Vorfinanzierung durch die SWP zu sichern. Dafür sind nach Bedarf Einzelkredite aufzunehmen. Die weiteren Investitionskosten i. H. v. ca. 6,0 Mio. € finanziert die SWP.

 

Die Refinanzierung der bei den SWP angefallenen Kosten i. H. v. ca. 3,9 Mio. € für das Niemeyerbad Am Brauhausberg wird wie folgt geregelt:

 

§         die Grundstücksentwicklungsentwicklungskosten i. H. v. ca. 1,5 Mio. € sollten über den Grundstücksverkauf mit beglichen werden

 

§         die Aufwendungen für Planung, Projektsteuerung etc. i. H. v. ca. 2,4 Mio. € sind ggf. bei der SWP abzuschreiben.

 

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Erläuterung

Begründung:

siehe Anlage 1

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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