Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0253
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfergebnis Initiative gegen den LKW-Lärm in Satzkorn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
zur Kenntnis
|
|
|
07.04.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
|
zur Kenntnis
|
|
|
22.04.2010
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
In Auswertung der vorliegenden Anhörungen
durch die am Verfahren beteiligten Bereiche kann nachstehender Sachverhalt
vermittelt werden:
1.
Reduzierung
der Geschwindigkeit in der Straße zum Bahnhof auf 30 km/h
Nach Vorlage des
beauftragten Schalltechnischen Gutachten Potsdam-Satzkorn „Straße zum Bahnhof“
vom 07.12.2009 kann der nachstehende Kontext aus der Zusammenfassung übernommen
werden:
„ Die Berechnung hat
ergeben, dass bei keiner Variante (der Berechnung) die geforderten Grenzwerte
auch nur annähernd erreicht werden. Für eine Überschreitung der Grenzwerte im
Sinne der Lärmschutz Richtlinien-StV 2007 (11) müsste sich der Verkehr in der
gleichen Zusammensetzung fast verzehnfachen.“
Ein Rechtsanspruch ist
somit nicht vorhanden.
2.
Instandsetzung
der Straße zum Bahnhof an den beschädigten Stellen
Der
Bereich Verkehrsanlagen hat die betroffenen Bereiche noch im Jahre 2009 im
Rahmen von Gefahrabwehrmaßnahmen ausbessern lassen. Die Reparaturstellen
entsprechen den Qualitätsanforderungen der Festsetzungen aus der ZTVA –StB 97.
3.
Einschränkung
der Lärmbelästigung durch die LKW und Brecheranlage
Die Anlagen im Gewerbegebiet Satzkorn (Brecheranlage,
Asphaltmischanlage) sind genehmigungsbedürftige Anlagen nach BimSchG, deren
Genehmigung und Überwachung durch das Landesumweltamt (LUA) erfolgt. Eine
Immissionsmessung wurde auf Grund vorliegendem Antrag durch die LUA beauftragt.
Nach nunmehr vorliegendem Messergebnis wurde festgestellt, dass die nach
Technischer Anleitung Lärm zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten wurden,
so dass ein behördliches Eingreifen durch das LUA nicht zu begründen wäre.
Die Lärmbelastung durch LKW ist Gegenstand der Beantwortung
unter Pos. 1 der Mitteilungsvorlage.
4.
Überprüfung
der Rahmenbedingungen für die Nutzung
als Baustoffzwischenlager
Im Zuge der Bearbeitung des Antrages wird durch das LUA
nachstehende Aussage getroffen.
Die zugelassene Regelarbeitszeit ist werktags von 06.00 bis
22.00 Uhr für die Brecheranlage. Die Asphaltmischanlage darf ab 04.00 Uhr
betrieben werden. Ausnahmegenehmigungen nach Landesimmissionsschutzgesetz § 10
für Nachtarbeiten können erteilt werden.
5. Suche nach Alternativen für den Zugang zum Gewerbegebiet
Am Bahnhof
Die Bereiche Stadtentwicklung/Verkehrsentwicklung,
Verbindliche Bauleitplanung und Wirtschafts-förderung positionieren sich wie
folgt:
Die Zufahrt zum Gewerbegebiet Am Bahnhof erfolgt über die
beiden Straßen "Eichenallee zur B.E.S.T.Bau" und "Straße zum
Bahnhof". Beide Straßen sind dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmete
Verkehrsflächen (vgl. § 48 Abs. 7 i.V.m. § 6 BbgStrG) und befinden sich
überwiegend im Eigentum der LHP, Baulastträger ist der Fachbereich Grün- und
Verkehrsflächen. Die "Eichenallee zur B.E.S.T.Bau" befindet sich im
Kreuzungsbereich der Satzkorner Bergstraße zudem teilweise auf einem Flurstück
der BVVG.
Die "Eichenallee zur B.E.S.T.Bau" und die
"Straße zum Bahnhof" beginnen an der "Satzkorner
Bergstraße" und verlaufen in Richtung Osten. Die "Straße zum
Bahnhof" endet nach ca. 1.200 m an den Bahngleisen. Die "Eichenallee
zur B.E.S.T.Bau" endet nach ca. 660 m am Haupteingang zum Gewerbegebiet.
Eine bauliche Weiterführung der "Eichenallee zur B.E.S.T.Bau" bis an
die Bahngleise gibt es trotz Weiterführung des Straßenflurstücks nicht. Ebenso
gibt es keine öffentliche Wegebeziehung zwischen "Eichenallee zur
B.E.S.T.Bau" und "Straße zum Bahnhof" im Bereich der Bahngleise.
Diese Flächen sind Betriebsgelände der Deutschen Bahn AG und befinden sich
nicht in der Baulastträgerschaft der LHP.
Durch den Bereich Stadtentwicklung wurde eine Grobskizze zu
einer denkbaren Alternativlösung zur Anbindung des Gewerbegebietes Satzkorn
über die Eichenallee zur Bestbau erarbeitet. Es stellt sich jedoch heraus, dass
zur Realisierung dieser Verbindung Grundstücke unterschiedlicher Eigentümer
überplant, gekauft bzw. mit Dienstbarkeiten versehen werden müssten. Für eine
Verkehrslösung wären zusätzliche Eingriffe in den Wald- bzw. Baumbestand
erforderlich. Die Finanzierung, die überwiegend aus Fremdmitteln erfolgen
müsste, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt in keinen langfristigen Finanzplanungen
enthalten.
Aus den genannten Gründen wird der Bereich Stadtentwicklung
keine Planung für eine Neuanbindung des Gewerbegebietes durchführen, da die
bestehende Anbindung allen Anforderungen des Lärmschutzes genügt. Es ist derzeit
nicht möglich, eine zusätzliche Anbindung des Gewerbegebietes zu errichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
188,2 kB
|