Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0200
Grunddaten
- Betreff:
-
Stiftung 'Freies Ufer am Griebnitzsee'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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03.03.2010
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07.04.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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28.04.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
DS-Nr. 09/SVV/0596 hat der Oberbürgermeister geprüft, unter welchen
Voraussetzungen die vorhandene Bereitschaft in der Bevölkerung, sich an der
Finanzierung des Erwerbs von Grundstücken am Griebnitzsee oder an deren
Überlassung zu Gunsten der Öffentlichkeit zu beteiligen, genutzt werden kann.
Insbesondere soll hierbei auch die Gründung einer Stiftung in Betracht gezogen
werden.
Vor dem Hintergrund der
gegenwärtigen Sachlage kann hierzu nur ein Zwischenbericht gegeben werden.
In zahlreichen
Gesprächen des Oberbürgermeister mit potentiellen Stiftungsmitgliedern haben
diese Ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, Vermögen – so insbesondere
Grundvermögen – in eine solche Stiftung einzubringen unter der Voraussetzung,
dass die Landeshauptstadt Potsdam ebenfalls Grundvermögen in diese Stiftung
einbringt. Dies zeigt, dass die weitere Umsetzung an dieser Stelle auch
maßgeblich vom Erwerb der Grundstücke durch die Landeshauptstadt Potsdam von
der Bundesanstalt für Immobilien Aufgaben (BIMA) abhängt. Bislang liegt eine
abschließende Entscheidung der BIMA bekanntlich noch nicht vor.
Darüber hinaus sind für den Fall einer zu gründenden
Stiftung diverse weitere Fragestellungen zu klären, so unter anderem was soll
Gegenstand der Stiftung sein? Was soll von wem in die Stiftung eingebrecht
werden? Wie soll der Stiftungszweck im Einzelnen lauten? Wie geht man mit dem
Stiftungsvermögen im „laufenden Betrieb“ um?
Und letztlich wird es auch für eine etwaige Stiftung von
Bedeutung sein, was dann Inhalt des künftigen Bebauungsplanes ist, welche
Flächen konkret für eine öffentliche Nutzung vorgehalten werden sollen.