Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit dem o.g. Beschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, welche Straßen vollständig erschlossen sind, derzeit aber nur einseitig bebaut werden dürfen.

 

Die Verwaltung hat die Prüfung auf Bereiche ausgeweitet, in denen Straßen nur halbseitig bebaut sind, im ersten Prüfschritt also ohne Berücksichtigung der Genehmigungsfähigkeit.

Zur Vereinfachung konzentriert sich die Prüfung auf Straßenabschnitte, die mindestens eine Länge von 100m aufweisen, es werden also keine einzelnen Baulücken erfasst. Einige Abschnitte überschneiden sich mit Potenzialflächen des STEK Wohnen, dies wird abgeglichen.

 

Im Beschluss sind die Medien Strom, Gas, Telefon, Trinkwasser und Abwasser angegeben. Der Stromanschluss ist zu vernachlässigen, aber der Gas, Trink- und Abwasseranschluss wird in die Prüfung (zweiter Prüfschritt) einbezogen.

Im dritten Prüfschritt wird eine Genehmigungsfähigkeit (Planungsrecht, Umweltrechtliche Restriktionen, Landschaftsplanerische Zielstellungen etc.) geprüft. Dieser Schritt ist für das gesamte Stadtgebiet aufwändig und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Ein detaillierterer Zwischenbericht zu ersten Prüfungsergebnissen soll im Rahmen des Berichts über die Umsetzung des STEK Wohnen im März im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen erfolgen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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