Beschlussvorlage - 10/SVV/0330

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens für den „Treffpunkt Freizeit“ einen geeigneten Betreiber auszuwählen.

 

2.      Grundlage hierfür bilden die „Treffpunkt Freizeit“ relevanten Beschlüsse (Anlagen 1 bis 4) sowie die von der Verwaltung erarbeiteten Prüfkriterien (Anlage 5).

 

3.      Eine Kommission prüft und bewertet die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien. Die Prüfkommission ist zu bilden aus:

-          der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz,

-          zwei Vertreter/innen des Jugendhilfeausschusses,

-          drei Vertreter/innen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie (Fachbereichsleitung, Bereich Regionale Kinder- und Jugendhilfe sowie Qualitätsmanagement),

-          einem/r Vertreter/in der Regionalen Jugendhilfe-Arbeitsgruppe 1 (AG nach § 78 SGB VIII) und

-          einem/r Vertreter/in des Fördervereins „Treffpunkt Freizeit“ Potsdam e.V.

 

4.  Das Votum der Prüfkommission wird - aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung des „Treffpunkt Freizeit“ - der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt..  

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

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Begründung:

 

Die Malteser Werke  gGmbH kündigte mit Schreiben vom 18.12.2009 den Betriebsüberlassungs- und Mietvertrag für den „Treffpunkt Freizeit“.

 

Aufgrund des fortgeltenden Beschlusses „Rahmenkonzept Treffpunkt Freizeit“ vom 09.05.2001      (DS 01/0335/1 - Auszug vgl. Anlage 1) und dessen Konkretisierung „Konzept Malteser Treffpunkt Freizeit. Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe & Familienzentrum“ vom 28.08.2007 (DS 06/SVV1018 – vgl. Anlage 2) ist die vorgenannte Einrichtung als überregionales, d.h. gesamt-städtisches Angebot im Jugendhilfe- bzw. Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam 2009 bis 2013 ausgewiesen (DS 09/SVV/0530 - Auszug vgl. Anlage 3) und dementsprechend in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die vorgenannten bestätigten Konzepte wurden mit dem Beschluss „Trägerwechsel Kindermusiktheater ‚Buntspecht’“ vom 10.12.2009 (DS 09/SVV/1112 - vgl. Anlage 4) sowohl inhaltlich als auch finanziell präzisiert.

 

Hieraus resultiert die Notwendigkeit der Auswahl eines neuen Trägers für den „Treffpunkt Freizeit“. Dies soll in Form eines Interessenbekundungsverfahrens mit folgenden Phasen erfolgen:

 

1.      Eröffnungsphase mit öffentlicher konkreter Leistungsbeschreibung und Bekanntmachung des Verfahrensablaufs,

  1. Prüfphase: Prüfung der Angebote auf fachliche Qualität und externer Vergütungsvergleich (Qualität, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Steigerung von Effizienz und Qualität) und
  2. Abschlussphase: Abschluss der Vereinbarung mit dem geeignetsten Anbieter; nicht berücksichtigten Bewerber werden Gründe der Nichtberücksichtigung mitgeteilt.

(vgl. Kingreen, Thorsten: Vergaberecht und Verfahrensgerechtigkeit in der Jugend- und Sozialhilfe)

 

Grundlage für die seitens der Verwaltung erarbeiteten Prüfkriterien sind folgende relevante Beschlüsse bzw. Empfehlungen:

 

- Rahmenkonzept Treffpunkt Freizeit (DS 01/0335/1) und

- Trägerwechsel Kindermusiktheater „Buntspecht“ (DS 09/SVV/1112) sowie

- Konzeptgliederung nach Pedro Graf (Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 29.03.07) und

- Grundsätze der Jugendförderung in der Landeshauptstadt Potsdam (DS 09/SVV/0850).

 

Zudem finden neuere gesellschaftliche, insbesondere intergenerative Herausforderungen und Entwicklungstendenzen sowie entsprechende Erfahrungen der Einrichtung als Mehrgenerationen-haus Berücksichtigung.

 

Angesichts der o.g. Verfahrensphasen wird die Überführung des „Treffpunkt Freizeit“ in eine neue Trägerschaft zum 01.01.2011 avisiert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Aufruf zur Interessenbekundung zum Betreiben des „Treffpunkt Freizeit“ erfolgt im Rahmen des einrich-tungsbezogenen Haushaltsansatzes in Höhe von 327.000 € jährlich für Personal-, Sach- und pädagogische Kosten zzgl. Mietzuschuss.

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Anlagen

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