Beschlussvorlage - 10/SVV/0333
Grunddaten
- Betreff:
-
Struktur der Oberstufenzentren der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2010
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02.06.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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25.05.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Struktur der Oberstufenzentren
der Landeshauptstadt Potsdam wird wie folgt festgelegt:
1. Oberstufenzentrum I
Technik Potsdam: 4 Abteilungen
- Abteilung 1 mit den
Bildungsgängen Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule
- Abteilung 2 mit den
Bildungsgängen Berufsschule, Berufsfachschule
- Abteilung 3 mit den
Bildungsgängen Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule
- Abteilung 4 mit den
Bildungsgängen Berufsschule, Fachoberschule
2. Oberstufenzentrum II
Wirtschaft und Verwaltung Potsdam: 3 Abteilungen
- Abteilung 1 mit dem
Bildungsgang Berufsschule
- Abteilung 2 mit den
Bildungsgängen Berufsschule, Berufsfachschule
- Abteilung 3 mit den
Bildungsgängen Berufsschule, Fachoberschule
3. Oberstufenzentrum
Johanna Just (III) Ernährung, Hauswirtschaft, Gesundheit, Soziales Potsdam:
3 Abteilungen
- Abteilung 1 mit dem Bildungsgang Berufsschule
- Abteilung 2 mit dem Bildungsgang Berufsschule
- Abteilung 3 mit den Bildungsgängen Berufsfachschule,
Fachschule, Fachoberschule
Erläuterung
Begründung:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.06.2009 (DS 09/SVV/0312) zum Schulentwicklungsplan 2009 bis 2015 Punkt 5 wurde festgelegt, dass das OSZ II nach Abgabe von Berufen an seinem Hauptstandort Jagenstein konzentriert wird
Durch Abgabe des Bildungsganges Handel -
Einzelhandelskaufleute und Verkäufer – an das OSZ I erfolgt die Konzentration
bereits zum Schuljahr 2010/2011 an einem Standort.
Zur künftigen Struktur wurden von den Oberstufenzentren
Vorschläge erarbeitet, die eine perspektivisch tragfähige Arbeitsweise der OSZ
gewährleisten (Anlage).
Gemäß § 16 Abs. 2: V. m. § 69 Abs. 1 und § 73 Abs. 8
Brandenburgisches Schulgesetz ist für die Festlegung der Abteilungsstruktur ein
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Die Einordnung des ebenfalls entsprechend Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 03.06.2009 zu errichtenden beruflichen
Gymnasiums in die OSZ-Struktur erfolgt mit Vorlage des Errichtungsbeschlusses
für diesen Bildungsgang.
Nach Abstimmung der Schulen untereinander und mit dem
Staatlichen Schulamt liegt dessen Zustimmung per 24.03.2010 vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,5 kB
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