Antrag - 10/SVV/0321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt vor der Vergabe von Gutachten ab einer Wertgrenze von 25.000 Euro den Hauptausschuss in einer Mitteilungsvorlage über das Ziel des Gutachten, die Kosten, den Auftragnehmer und die auftragstellende Verwaltungseinheit zu informieren.

Ausgenommen davon sind Gutachten die zur Erfüllung von Aufgaben nach Weisung (Pflichtaufgaben) erstellt werden.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Oberbürgermeister beauftragt im Rahmen des Verwaltungshandeln zu verschiedenen Sachverhalten externe Gutachten. Für eine zeitnahe Information der Abgeordneten über gutachterliche Tätigkeiten ist eine Hauptausschuss-Mitteilungsvorlage ein guter Weg.

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