Beschlussvorlage - 10/SVV/0382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausbau der Mangerstraße im Teilabschnitt vom Mühlenweg bis zur Otto-Nagel-Straße als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006 (Straßenausbaubeitragssatzung)

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen plant den grundhaften Ausbau der Mangerstraße in Potsdam.

 

Die Gehwege und Verkehrsflächen der Mangerstraße befinden sich in einem sehr desolaten Zustand. Die Schmutz- und Regenwasserleitungen sind dringend erneuerungsbedürftig.

Mit dem Neubau der Mangerstraße sollen noch vorhandene Einleitstellen für Regenwasser in den Heiligen See beseitigt werden (Beschluss SVV 09/SVV/0144). Es werden behindertengerechte Fahrbahnquerungen und Gehweganschlüsse geschaffen. Gleichzeitig werden Ziele des Radverkehrskonzeptes umgesetzt. Es ist geplant, ein Teilstück des Europaradweges R1 von der Kurfürstenstraße bis zur Berliner Straße auf der Mangerstraße zu führen.

Durch die Wahl eines bituminösen Oberflächenbelages in der Fahrgasse wird der Lärmpegel spürbar gesenkt werden. Der Nachweis einer Lärmminderung an öffentlichen Straßen ermöglicht die Finanzierung über Fördermittel des Konjunkturpaketes II.

 

Für den Abschnitt zwischen der Otto-Nagel-Straße bis zum Mühlenweg wurden mit Schreiben vom 17.02.2010 insgesamt 38 Anlieger (Grundstückseigentümer) über die geplante straßenbauliche Maßnahme informiert und gebeten, sich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens gegen oder für die geplante Baumaßnahme schriftlich auszusprechen. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Nichtäußerung als Zustimmung gewertet wird.

 

Nach Fristablauf (22.03.2010) ergibt sich folgendes Votum:

 

  • 20 Grundstückseigentümer sprachen sich gegen die Baumaßnahme aus, davon

5 Grundstückseigentümer     ohne Angabe von Gründen

4 Grundstückseigentümer     gegen Asphalt / für Pflaster

6 Grundstückseigentümer     gegen Asphalt

5 Grundstückseigentümer sonstige Gründe, z.B. Beteiligung an Ausbaukosten, unlösbares Sicherheitsproblem, Baumerhalt

 

·         2 Grundstückseigentümer haben noch nicht zugestimmt und weitere Unterlagen gefordert

 

  • 9 Grundstückseigentümer sprachen sich für den Bau der Straße aus

(wobei 7 städtische Grundstücke)

 

  • 7 Grundstückseigentümer äußerten sich nicht zu der Baumaßnahme = positives Votum

 

Es ergibt sich daraus folgendes Votum: 20 Ablehnungen

(2)+9+7=18 keine Ablehnung

 

Somit spricht sich die  Mehrheit der Grundstückseigentümer gegen die Baumaßnahme Mangerstraße 2. BA aus.

 

 

Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßen Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung der Verkehrsanlage fest.

 

Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen und verstößt gegen andere SVV-Beschlüsse bzw. bleibt hinter anderen SVV- Beschlüssen zurück (Beschluss von Barcelona, Radverkehrskonzept, Beseitigung Regenwassereinleitstellen Heiliger See).

 

Die angestrebten Ziele der Barrierefreiheit könnten gerade in Hinsicht auf die knappen Mittel im gesamtstädtischen Haushalt im Zusammenhang mit dieser Maßnahme kurzfristig umgesetzt werden. Im Wohngebiet innerhalb der Berliner Vorstadt würden anderenfalls derartige Baumaßnahmen auf absehbare Zeit nicht finanzierbar sein.

 

Außerdem müssten Mittel des KP II zurückgegeben werden, mit der entsprechenden negativen Außenwirkung für die Landeshauptstadt Potsdam. Die wirtschaftlichen Ziele des KP II (Beschäftigung von klein- und mittelständischen Unternehmen) würden verfehlt.

Diese Maßnahme ist zugleich auch ein aktiver Beitrag zur konjunkturellen Stärkung der regionalen Wirtschaft. Öffentlich finanzierte Projekte wie dieses sind geeignet und notwendig, um rückläufige Auftragslagen bei regionalen Unternehmen auszugleichen und somit regionale Beschäftigungs- und Einkommenseffekte zu stabilisieren bzw. zu induzieren.

Da es sich bei den KP II -finanzierten Projekten um zusätzliche investive Maßnahmen handelt, sind solche Effekte auch in vorliegendem Fall zu erwarten. Aus der Perspektive der Potsdamer Wirtschaftsförderung und der regionalen Wirtschaft ist dieses Projekt daher zu begrüßen. Eine schnelle Ausschreibung und Vergabe wäre nicht nur mit Blick auf den vorgegebenen Abrechnungszeitrahmen für KP II-Mittel, sondern auch mit Blick auf die regionale Bauwirtschaft wünschenswert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausbaukosten (inkl. Planung) betragen nach der Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung ca.1.200,00 T€.

Die Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 5410003.7852009 /

Investitionsnummer 0747 000 14 0103 in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung der Haushaltssatzung 2010.

 

Die KAG-Beiträge des 2. BA wurden auf der Grundlage o.g. Kostenberechnung mit 605,1 T€ ermittelt. Die Erhebung soll nach Fertigstellung der Maßnahme in 2011 erfolgen.

 

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