Beschlussvorlage - 10/SVV/0382
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Mangerstraße 2. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün-und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.06.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Ausbau
der Mangerstraße im Teilabschnitt vom Mühlenweg bis zur Otto-Nagel-Straße als
beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von
Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom
19.05.2006 (Straßenausbaubeitragssatzung)
Erläuterung
Begründung:
Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen plant den grundhaften Ausbau der Mangerstraße in Potsdam.
Die Gehwege und Verkehrsflächen der Mangerstraße befinden
sich in einem sehr desolaten Zustand. Die Schmutz- und Regenwasserleitungen
sind dringend erneuerungsbedürftig.
Mit dem Neubau der Mangerstraße sollen noch vorhandene
Einleitstellen für Regenwasser in den Heiligen See beseitigt werden (Beschluss
SVV 09/SVV/0144). Es werden behindertengerechte Fahrbahnquerungen und
Gehweganschlüsse geschaffen. Gleichzeitig werden Ziele des Radverkehrskonzeptes
umgesetzt. Es ist geplant, ein Teilstück des Europaradweges R1 von der
Kurfürstenstraße bis zur Berliner Straße auf der Mangerstraße zu führen.
Durch die Wahl eines bituminösen Oberflächenbelages in der
Fahrgasse wird der Lärmpegel spürbar gesenkt werden. Der Nachweis einer
Lärmminderung an öffentlichen Straßen ermöglicht die Finanzierung über
Fördermittel des Konjunkturpaketes II.
Für den Abschnitt zwischen der Otto-Nagel-Straße bis zum Mühlenweg wurden mit Schreiben vom 17.02.2010 insgesamt 38 Anlieger (Grundstückseigentümer) über die geplante straßenbauliche Maßnahme informiert und gebeten, sich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens gegen oder für die geplante Baumaßnahme schriftlich auszusprechen. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Nichtäußerung als Zustimmung gewertet wird.
Nach Fristablauf (22.03.2010) ergibt sich folgendes Votum:
- 20
Grundstückseigentümer sprachen sich gegen die Baumaßnahme aus,
davon
5 Grundstückseigentümer ohne Angabe von Gründen
4 Grundstückseigentümer gegen Asphalt / für Pflaster
6 Grundstückseigentümer gegen Asphalt
5 Grundstückseigentümer sonstige Gründe, z.B. Beteiligung an Ausbaukosten, unlösbares Sicherheitsproblem, Baumerhalt
· 2 Grundstückseigentümer haben noch nicht zugestimmt und weitere Unterlagen gefordert
- 9
Grundstückseigentümer sprachen sich für den Bau der Straße aus
(wobei 7 städtische
Grundstücke)
- 7
Grundstückseigentümer äußerten sich nicht zu der Baumaßnahme =
positives Votum
Es ergibt sich daraus folgendes Votum: 20 Ablehnungen
(2)+9+7=18 keine
Ablehnung
Somit spricht sich die
Mehrheit der Grundstückseigentümer gegen die
Baumaßnahme Mangerstraße 2. BA aus.
Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßen
Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung der Verkehrsanlage fest.
Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen und verstößt gegen andere SVV-Beschlüsse bzw. bleibt hinter anderen SVV- Beschlüssen zurück (Beschluss von Barcelona, Radverkehrskonzept, Beseitigung Regenwassereinleitstellen Heiliger See).
Die angestrebten Ziele der Barrierefreiheit könnten gerade in Hinsicht auf die knappen Mittel im gesamtstädtischen Haushalt im Zusammenhang mit dieser Maßnahme kurzfristig umgesetzt werden. Im Wohngebiet innerhalb der Berliner Vorstadt würden anderenfalls derartige Baumaßnahmen auf absehbare Zeit nicht finanzierbar sein.
Außerdem müssten Mittel des KP II zurückgegeben werden, mit der entsprechenden negativen Außenwirkung für die Landeshauptstadt Potsdam. Die wirtschaftlichen Ziele des KP II (Beschäftigung von klein- und mittelständischen Unternehmen) würden verfehlt.
Diese Maßnahme ist zugleich auch ein aktiver Beitrag zur
konjunkturellen Stärkung der regionalen Wirtschaft. Öffentlich finanzierte
Projekte wie dieses sind geeignet und notwendig, um rückläufige Auftragslagen
bei regionalen Unternehmen auszugleichen und somit regionale Beschäftigungs-
und Einkommenseffekte zu stabilisieren bzw. zu induzieren.
Da es sich bei den KP II -finanzierten Projekten um zusätzliche
investive Maßnahmen handelt, sind solche Effekte auch in vorliegendem Fall zu
erwarten. Aus der Perspektive der Potsdamer Wirtschaftsförderung und der
regionalen Wirtschaft ist dieses Projekt daher zu begrüßen. Eine schnelle
Ausschreibung und Vergabe wäre nicht nur mit Blick auf den vorgegebenen
Abrechnungszeitrahmen für KP II-Mittel, sondern auch mit Blick auf die
regionale Bauwirtschaft wünschenswert.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Ausbaukosten (inkl. Planung) betragen nach der Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung ca.1.200,00 T€.
Die Finanzierung erfolgt über das
Produktkonto 5410003.7852009 /
Investitionsnummer 0747 000 14 0103
in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 vorbehaltlich des Beschlusses und der
Genehmigung der Haushaltssatzung 2010.
Die KAG-Beiträge des 2. BA wurden
auf der Grundlage o.g. Kostenberechnung mit 605,1 T€ ermittelt. Die Erhebung
soll nach Fertigstellung der Maßnahme in 2011 erfolgen.