Beschlussvorlage - 10/SVV/0409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Zum Schuljahr 2011/2012 wird am Standort Schilfhof eine Oberschule errichtet.

2.      Die Kapazität wird mit drei bis fünf Zügen festgelegt.

  3.  Am Standort Schilfhof wird ein berufliches Gymnasium errichtet.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Schulentwicklungsplan 2004-2009, Seite 85, wird auf die Notwendigkeit des Standortes einer weiterführenden Schule im Wohngebiet Am Schlaatz hingewiesen.

 

Der Schulentwicklungsplan 2009 bis 2015, Kapitel VI.3.6, S. 140-142 und Kapitel IX.8, S. 189-190, stellt die Notwendigkeit zur Errichtung einer drei- bis fünfzügigen Oberschule und eines beruflichen Gymnasiums am Standort der ehemaligen Marie-Curie-Schule (49) fest. Entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.06.2009 zum Schulentwicklungsplan 2009 bis 2015 (DS 09/SVV/0312) Punkt 2 sind für die Punkte „2 h. Eine 3- bis 5-zügige Oberschule wird zum Schuljahr 2011/2012 am Standort Schilfhof errichtet“ und 2 i. „Am Standort Schilfhof wird ein berufliches Gymnasium errichtet“ gemäß §§ 104 und 105 Brandenburgisches Schulgesetz die Voraussetzungen zu schaffen.

 

Entsprechend Brandenburgischem Schulgesetz ist hierfür ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und dessen Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erforderlich.

 

Vor der Errichtung sind darüber hinaus die baulichen Voraussetzungen zu schaffen. Die erforderlichen Baumaßnahmen sollen im Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2011 realisiert werden, damit zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 mit dem Betrieb einer 3-zügigen Oberschule in einer Gebäudehälfte begonnen werden kann.

 

Nach Fertigstellung der 2. Gebäudehälfte kann die Oberschule zur 5-Zügigkeit hochwachsen und bei Bedarf ein berufliches Gymnasium errichtet werden.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei der Planung für 2011 und Folgejahre (Ergebnishaushalt) wurde der Beschlussvorschlag bei dem Unterprodukt 2160011, Oberschule (49), berücksichtigt.

 

- Ab dem Schuljahr 2011/2012 entsteht ein Mehrbedarf an Personalkosten. Dies wurde bei der Planung  für 2010 und Folgejahre berücksichtigt. Ab September 2011 ist eine 0,5 VZE für den mittleren Dienst erforderlich. In den Folgejahren werden sich mit steigenden Schülerzahlen auch die Stellenanteile erhöhen.

 

- Laut Wirtschaftsplan KIS 2010 stehen für die Sanierung des Standortes Schilfhof 3.907.910,00 € zur Verfügung (Energetische Sanierung / KPII, Maßnahmepaket „Verbesserung Sanitär an Schulen“,Maßnahmepaket „Brandschutzpaket Schulen“). Damit sind die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung der Schule finanziell abgesichert.

 

- Für die Ausstattung werden 2011  84,1 T€ und 2012  47 T€ sowie 2013  75 T€ benötigt  (Investitionsnummer: 102149018001). Die benötigten Ausstattungsmittel werden im Rahmen der Investitionsplanung 2011 - 2014 durch  Umschichtungen oder ggf. mit veränderten Priorisierungen im Fachbereich 21/Bereich Schule bereitgestellt.

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