Beschlussvorlage - 10/SVV/0333

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Struktur der Oberstufenzentren der Landeshauptstadt Potsdam wird wie folgt festgelegt:

 

1. Oberstufenzentrum I Technik Potsdam: 4 Abteilungen

     - Abteilung 1 mit den Bildungsgängen Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule

     - Abteilung 2 mit den Bildungsgängen Berufsschule, Berufsfachschule

     - Abteilung 3 mit den Bildungsgängen Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule

     - Abteilung 4 mit den Bildungsgängen Berufsschule, Fachoberschule

 

2. Oberstufenzentrum II Wirtschaft und Verwaltung Potsdam: 3 Abteilungen

     - Abteilung 1 mit dem Bildungsgang Berufsschule

     - Abteilung 2 mit den Bildungsgängen Berufsschule, Berufsfachschule

     - Abteilung 3 mit den Bildungsgängen Berufsschule, Fachoberschule

 

3. Oberstufenzentrum Johanna Just (III) Ernährung, Hauswirtschaft, Gesundheit, Soziales Potsdam:

    3 Abteilungen

    -  Abteilung 1 mit dem Bildungsgang Berufsschule

    -  Abteilung 2 mit dem Bildungsgang Berufsschule

    -  Abteilung 3 mit den Bildungsgängen Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.06.2009 (DS 09/SVV/0312) zum Schulentwicklungsplan 2009 bis 2015 Punkt 5 wurde festgelegt, dass das OSZ II nach Abgabe von Berufen an seinem Hauptstandort Jagenstein konzentriert wird

 

Durch Abgabe des Bildungsganges Handel - Einzelhandelskaufleute und Verkäufer – an das OSZ I erfolgt die Konzentration bereits zum Schuljahr 2010/2011 an einem Standort.

 

Zur künftigen Struktur wurden von den Oberstufenzentren Vorschläge erarbeitet, die eine perspektivisch tragfähige Arbeitsweise der OSZ gewährleisten (Anlage).

 

Gemäß § 16 Abs. 2: V. m. § 69 Abs. 1 und § 73 Abs. 8 Brandenburgisches Schulgesetz ist für die Festlegung der Abteilungsstruktur ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

Die Einordnung des ebenfalls entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.06.2009 zu errichtenden beruflichen Gymnasiums in die OSZ-Struktur erfolgt mit Vorlage des Errichtungsbeschlusses für diesen Bildungsgang.

 

Nach Abstimmung der Schulen untereinander und mit dem Staatlichen Schulamt liegt dessen Zustimmung per 24.03.2010 vor.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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