Anfrage - 10/SVV/0396

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister hat auf meine Anfrage „Ersatzmaßnahmen Baumfällungen Seepromenade (DS.: 10/SVV/0355) in der Maisitzung erklärt, dass Ersatzpflanzungen nicht erfolgten und nunmehr eine Ersatzzahlung verfügt werden soll. Wenn den Ersatzpflanzungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird, sieht die Potsdamer Baumschutz Verordnung (PBaumSchVO) Ordnungsgelder bis in eine Höhe von 50.000 Euro vor.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Frage:     Auf Grund welcher Sachabwägungen wurde auf die Anordnung eines Ordnungsgeldes verzichtet?

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Erläuterung

 

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