Anfrage - 10/SVV/0442

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Teilbereich des öffentlichen Gehweges auf der westlichen Seite der Straße Am Alten Mörtelwerk war des Öfteren in der Kritik wegen nicht durchgeführtem Winterdienst, unzureichender Reinigung und Nichtentfernung von Streusplitt. Dieser Weg ist wichtiger Bestandteil des Schulweges der Eichener Grundschüler. Im Gegensatz zu den Bereichen vor den Wohnhäusern, die stets gewissenhaft gepflegt werden, fällt dieser öffentliche Bereich als ungepflegt auf.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

In wessen Zuständigkeit liegen die Eigentümerpflichten des Gehweges auf der westlichen Seite der Straße Am Alten Mörtelwerk zwischen Kahlenbergstraße und Kaiser-Friedrich-Straße in dem Bereich außerhalb der Wohnbebauung, das heißt neben dem Spielplatz und dem Berghang?

 

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Erläuterung

 

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