Antrag - 10/SVV/0427

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen ob an der Einfahrt der Schwanenalle von der Menzelstraße/Ecke Böcklinstraße kommend, ein „Durchfahrt verboten“ (gemäß § 41 StVO Schild Nr. 260: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)/ „Anlieger frei“ (gemäß StVO § 39 III, Zusatzschilder, Schild Nr. 1020-30: Anlieger frei) Schild aufgestellt werden kann.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Schwanenallee verbindet die Glienicker Brücke mit dem Neuen Garten und ist ein bei Potsdamern und Besuchern der Stadt ein beliebter Weg zum Spazieren gehen und Fahrradfahren. Auch viele Autofahrer steuern vor allem bei schönem Wetter die Berliner Vorstadt an. Die Schwanenallee kann von der Ecke Menzelstraße / Böcklingstraße nicht eingesehen werden. Auf der Suche nach einem Parkplatz fahren vor allem ortsunkundige Autofahrer oft, in die als Spielstraße gekennzeichnete, Schwanenallee ein, unwissend, dass sie a) keinen Parkplatz finden werden weil es keine gibt, b) von Menschenmengen wie in einer Fußgängerzone umringt sein werden und c) sich den Zorn dieser und der Radfahren einhandeln und es d) kein zurück gibt - ein wenden auf der Schanenallee (vor allem wenn diese voll ist - ist unmöglich).

 

Es scheint daher sinnvoll, alle Beteiligten vor unnötigen Konfrontationen zu bewahren. Die Anwohner bitten die Stadt seit ca. 6 Jahren um die Aufstellung oben genannter Schilder und haben sogar eine Kostenübernahmen angeboten. Die Stadt lehnte dies stets mit der Begründung ab: „das bringt eh nichts“. Für diese Aussage fehlt jeder Beweis. Auch wenn davon auszugehen ist, dass sich nicht alle Kraftfahrer von Schildern einschüchtern lassen, gibt es aber auf jeden Fall auch die Möglichkeit, dass der eine oder andere doch auf Verkehrszeichen achtet.

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