Beschlussvorlage - 10/SVV/0453

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bürgerbegehren „Freies Ufer am Griebnitzsee“ ist nicht zulässig.

Reduzieren

Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

(Doppelklick auf die Tabelle und 2. Zeile je Spalte 0 Punkte (keine) bis 3 Punkte (sehr hohe Wirkung) vergeben.)

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Das am 30.4.2010 eingereichte Bürgerbegehren „Freies Ufer am Griebnitzsee“ hat nicht die nach § 15 Abs. 1 BbgKVerf notwendige Anzahl von gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht.

 

Bürger (Wahlberechtigte) am 30.4.2010:         127 245

Notwendige Zahl an Unterschriften :                   12 725       10,0% der Bürger

Eingereichte Unterschriften:                                14 506

Gültige Unterschriften:                                         10 921         8,6% der Bürger

Ungültige Unterschriften:                                       3 585

 

 

Nach § 15 Abs. 1 BbgKVerf muss eine Eintragung enthalten:

 

Namen, Vornamen, Tag der Geburt, ständigen Wohnsitz und die Anschrift der unterzeichnenden Person in deutlich lesbarer Form, die handschriftliche Unterschrift der unterzeichnenden Person, das Datum der Unterschriftsleistung.

 

Dagegen sind Eintragungen ungültig (vergl. § 15 Abs. 1 vorletzter und letzter Satz BbgKVerf), wenn:

 

·       die handschriftliche Unterschrift der unterzeichnenden Person fehlt,

·       eine zweifelsfreie Zuordnung der Eintragung einem wahlberechtigten Bürger nicht möglich ist,

·       die unterzeichnende Person zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung nicht wahlberechtigt nach dem BbgKWahlG war, d.h. sie muss u.a. zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung in Potsdam mit Hauptwohnsitz gewohnt und das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie Deutscher oder EU-Bürger sein.

·       die Eintragung außerhalb der Eintragungsfrist erfolgte (1.5.2009 bis 30.4.2010), dies war nicht zu überprüfen, wenn auf der Unterschriftsliste kein einziges Datum der Unterschriftsleistung vorhanden war,

·       Unterstützungsunterschriften mit einem Vorbehalt versehen sind,

·       sie mehrfach sind,

·       die Unterschriftsliste nicht den vollen Wortlaut der Frage einschl. des Kostendeckungsvorschlages enthält.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

Loading...