Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0457

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Unter der o.g. Drucksache hat die Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 12. April 2010 beschlossen, den Oberbürgermeister mit der Prüfung zu beauftragen, inwieweit die Umsetzung des bisherigen Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung nach der Übernahme durch die Stadtwerke Potsdam GmbH vom jetzigen Standort Fritz Zubeil Str. 28 in ein Objekt der Stadtwerke, z. B. der Verkehrsbetriebe Fritz Zubeil Str. 96, erfolgen kann. Die Ergebnisprüfung soll in der Junisitzung der SVV vorgelegt werden.

 

Zu dem Prüfauftrag wird wie folgt Stellung genommen:

 

Unter der DS 09/SVV/0042 hat die SVV grundsätzlich die Überleitung des Eigenbetriebes „Stadtbeleuchtung Potsdam“ einschließlich dessen Grundstücke auf die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP), resp. eine Tochtergesellschaft der SWP, beschlossen.

 

Mit der DS 10/SVV/0069 – Verträge zur Überleitung des Eigenbetriebes „Stadtbeleuchtung Potsdam“ auf die SWP – hat die SVV den Vertrag zur Überleitung der Aufgaben des Eigenbetriebes „Stadtbeleuchtung Potsdam“ auf die SWP genehmigt und den OBM ermächtigt, einen Vertrag zur Übertragung des Anlagevermögens des Eigenbetriebes „Stadtbeleuchtung Potsdam“ und der im unmittelbaren städtischen Eigentum stehenden Stadtbeleuchtungsanlagen auf die SWP abzuschließen.

Des Weiteren wurde unter der o.g. DS beschlossen, dass der Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ mit Wirkung zum 01. April 2010 aufgelöst wird.

Auch der Gesellschaftsvertrag der eigens für diese Zwecke unter dem Dach der SWP gegründeten Gesellschaft Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH (SBP) wurde seitens der SVV genehmigt.

 

Eine Entscheidung, ob zukünftig der Standort Fritz-Zubeil-Straße 28 verlegt werden sollte, ist derzeitig noch nicht getroffen worden; dies auch vor dem Hintergrund, dass die Übertragung des Vermögens der Stadtbeleuchtung auf die SWP zur Zeit noch nicht vollzogen ist.

 

Es ist aber vorgesehen, die derzeitigen Standorte einer Überprüfung zu unterziehen und ein Standortkonzept zu entwickeln, das die neuen Rahmenbedingungen berücksichtigt und entsprechende betriebswirtschaftliche Effekte hervorbringt.

Grundsätzlich erscheint es, sofern dies zur Optimierung der Geschäftsabläufe oder aus  Synergiegründen geplant wird, sinnvoller, eine Zusammenführung mit Standorten der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) – und nicht der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) - zu prüfen, da dort vergleichbare Geschäftsabläufe vorhanden sind.

 

Darüber hinaus gestaltet sich die Nutzung des Betriebsgeländes der ViP durch die Stadtbeleuchtung schon aufgrund des mit Fördermitteln gebauten Betriebshofes schwierig, da dieser i.W. nur für den öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden kann. So bedarf u.a. die Veräußerung, Vermietung oder Zweckentfremdung des Betriebshofes innerhalb von 25 Jahren nach Fertigstellung des Vorhabens der Genehmigung der Bewilligungsbehörde. Es besteht allerdings ohnehin keine ausreichende freie Platzkapazität.

 

Mit der von der SVV beschlossenen Übertragung der Aufgaben und des Vermögens der Stadtbeleuchtung auf die SWP fällt die Verantwortung von diesbezüglichen unternehmerischen Entscheidungen in die Zuständigkeit der Gremien der SWP bzw. ihrer diesbezüglichen Tochtergesellschaft.

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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