Beschlussvorlage - 10/SVV/0462

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Der Bereich „Hafen/Neuer Lustgarten“, gelegen am westlichen Ufer der Alten Fahrt, bleibt dauerhaft Standort für die Weisse Flotte Potsdam GmbH. Das betrifft sowohl die vorhandenen Funktionsbereiche als auch die erforderliche Erweiterung im gastronomischen Bereich.

 

2.       Die konkrete Einordnung der erforderlichen Erweiterungen erfolgt am vorhandenen und unmittelbar an das Hotel Mercure angrenzenden Funktionsbereich der Weissen Flotte GmbH. Es werden vertragliche Regelungen getroffen, um für den Entfall des Hotels Mercure städtebauliche Anpassungen zu sichern.

 

3.       Auf der Grundlage der Standortentscheidung für die erforderliche Erweiterung für die Weisse Flotte Potsdam GmbH werden die Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ geändert. Der Stadtverordnetenversammlung ist der notwendige förmliche Beschlussvorschlag im September 2010 zur Entscheidung vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Durch ein stetiges Umsatzwachstum, eine kontinuierliche Erweiterung der gastronomischen Aktivitäten verbunden mit der Zunahme an Aufträgen und Besucherzahlen, gleichzeitigem Mitarbeiterzuwachs stößt das Hafengebäude in seiner jetzigen Größe in Bezug auf die Arbeitsbedingungen an seine Grenzen. Das führt insbesondere in der Hochsaison zu erheblichen organisatorischen und logistischen Konflikten und lässt ein planmäßiges Arbeiten nicht zu. Die vorhandenen Kapazitäten des vorhandenen Hafengebäudes und die gestiegenen Ansprüche der Besucher erlauben es nicht mehr, die Versorgung der Fahrgäste vor und nach der Schifffahrt in angemessener Weise zu gewährleisten.

 

Zugleich hat sich der Hafen mit den Angeboten der Weissen Flotte zu einem maßgeblichen Attraktivitätsfaktor in der Potsdamer Mitte entwickelt und die touristische Infrastruktur gestärkt. Der Standort „Hafen/Neuer Lustgarten“, gelegen am westlichen Ufer der Alten Fahrt soll deshalb dauerhaft beibehalten werden.

 

Zur Änderung der entstandenen Engpässe ist eine Erweiterung der vorhandenen Funktionsbereiche und des gastronomischen Angebotes um ca. 700 m² dringend erforderlich, sowohl mit Blick auf die Anforderungen der touristischen Nachfrage wie auch auf wirtschaftliche Synergien des Unternehmens.

 

In einer vergleichenden Analyse wurden unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien die konkreten Standorte

a)      Erweiterung /Anbau an das bestehende Hafengebäude            Variante 1

b)      Neubau an der Flanke des Neptunbeckens und               Variante 2

c)      Neubau an den Bahnanlagen                                                 Variante 3

untersucht und erörtert (Anlage Lageplan).

 

Ein Neubau am Neptunbecken und an den Bahnanlagen kann nach Abgleich städtebaulicher Kriterien mit den Anforderungen des Tourismusunternehmens nicht empfohlen werden. Dem Standort am Neptunbecken stehen sowohl städtebauliche als auch denkmalpflegerische Belange entgegen. Darüber hinaus wären Urheberrechtskonflikte (Wettbewerbsergebnis zum neuen Lustgarten) zu erwarten. Ein Standort am Bahndamm kommt aus funktionalen Gründen nicht in Betracht, er ist aus Sicht der Fahrgäste zu weit vom Zugangsbereich an der Langen Brücke entfernt, die funktional notwendige Ergänzung um Gastronomie wäre durch die Nähe der Gleise belastet.

 

Mit einem Anbau an das bestehende Hafengebäude sind dagegen die vorhandenen Räumlichkeiten und die technische Infrastruktur nutzbar, das zu ergänzende gastronomische Angebot steigert die Attraktivität des Standortes auch für die Überbrückungszeit von Besuchern bis zu einer Schiffsabfahrt. Die angestrebte Erweiterung des Neptunbeckens, auf das historische Maß ist möglich, die Bezüge zwischen Lustgarten und Hafen bleiben erhalten.

 

Mit einem Vertrag zwischen der LH Potsdam und der Weissen Flotte Potsdam GmbH soll geregelt werden, dass bei einem Entfall des Hotels Mercure städtebauliche Anpassungen für die bauliche Einordnung der Weissen Flotte verlangt. Dabei sollen die historischen Bezüge auf der Achse Nikolaikirche - ehemaliges Stadtschloss - Neptunbecken wieder aufgegriffen werden. Damit wird einerseits der Weissen Flotte Potsdam GmbH die Sicherheit für die Investitionen gegeben, andererseits die notwendige Offenheit für mögliche weitere städtebauliche Optimierungen erhalten.

 

Auf der Grundlage dieser Entscheidung werden die Sanierungsziele für das Gebiet Potsdamer Mitte geändert. Ein entsprechender Beschlussvorschlag, der mit Blick auf die rechtlichen Ansprüche aufgrund der Bedeutung der Sanierungsziele in den Verwaltungsverfahren des besonderen Städtebaurechts einer förmlichen Ausprägung und sorgfältigen Begründung bedarf, wird der SVV im September 2010 zur Entscheidung vorgelegt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Landeshauptstadt Potsdam entstehen aus dieser Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen. Alle möglichen Forderungen in diesem Zusammenhang übernimmt die Weisse Flotte Potsdam GmbH. Ein Vertrag, der die Verpflichtung zur städtebaulichen Anpassung einer baulichen Einordnung der Weissen Flotte nach dem Entfall des Hotels Mercure regelt, wird auch Regelungen zur Kostenverteilung und dem Zeitpunkt der Finanzierung enthalten.

 

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Anlagen

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