Beschlussvorlage - 10/SVV/0462
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauliche Erweiterung Weisse Flotte Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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|
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02.06.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bereich „Hafen/Neuer Lustgarten“, gelegen am westlichen Ufer der Alten Fahrt,
bleibt dauerhaft Standort für die Weisse Flotte Potsdam GmbH. Das betrifft
sowohl die vorhandenen Funktionsbereiche als auch die erforderliche Erweiterung
im gastronomischen Bereich.
2.
Die
konkrete Einordnung der erforderlichen Erweiterungen erfolgt am vorhandenen und
unmittelbar an das Hotel Mercure angrenzenden Funktionsbereich der Weissen
Flotte GmbH. Es werden vertragliche Regelungen getroffen, um für den Entfall
des Hotels Mercure städtebauliche Anpassungen zu sichern.
3.
Auf
der Grundlage der Standortentscheidung für die erforderliche Erweiterung für
die Weisse Flotte Potsdam GmbH werden die Sanierungsziele für das
Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ geändert. Der Stadtverordnetenversammlung
ist der notwendige förmliche Beschlussvorschlag im September 2010 zur
Entscheidung vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Durch ein stetiges Umsatzwachstum, eine kontinuierliche
Erweiterung der gastronomischen Aktivitäten verbunden mit der Zunahme an Aufträgen
und Besucherzahlen, gleichzeitigem Mitarbeiterzuwachs stößt das Hafengebäude in
seiner jetzigen Größe in Bezug auf die Arbeitsbedingungen an seine Grenzen. Das
führt insbesondere in der Hochsaison zu erheblichen organisatorischen und
logistischen Konflikten und lässt ein planmäßiges Arbeiten nicht zu. Die
vorhandenen Kapazitäten des vorhandenen Hafengebäudes und die gestiegenen
Ansprüche der Besucher erlauben es nicht mehr, die Versorgung der Fahrgäste vor
und nach der Schifffahrt in angemessener Weise zu gewährleisten.
Zugleich hat sich der Hafen mit den Angeboten der Weissen
Flotte zu einem maßgeblichen Attraktivitätsfaktor in der Potsdamer Mitte
entwickelt und die touristische Infrastruktur gestärkt. Der Standort
„Hafen/Neuer Lustgarten“, gelegen am westlichen Ufer der Alten Fahrt soll
deshalb dauerhaft beibehalten werden.
Zur Änderung der entstandenen Engpässe ist eine Erweiterung
der vorhandenen Funktionsbereiche und des gastronomischen Angebotes um ca. 700
m² dringend erforderlich, sowohl mit Blick auf die Anforderungen der
touristischen Nachfrage wie auch auf wirtschaftliche Synergien des
Unternehmens.
In einer vergleichenden Analyse wurden unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien die konkreten Standorte
a)
Erweiterung
/Anbau an das bestehende Hafengebäude Variante
1
b)
Neubau
an der Flanke des Neptunbeckens und Variante
2
c)
Neubau
an den Bahnanlagen Variante
3
untersucht und erörtert (Anlage Lageplan).
Ein Neubau am Neptunbecken und an den Bahnanlagen kann nach
Abgleich städtebaulicher Kriterien mit den Anforderungen des
Tourismusunternehmens nicht empfohlen werden. Dem Standort am Neptunbecken
stehen sowohl städtebauliche als auch denkmalpflegerische Belange entgegen.
Darüber hinaus wären Urheberrechtskonflikte (Wettbewerbsergebnis zum neuen
Lustgarten) zu erwarten. Ein Standort am Bahndamm kommt aus funktionalen
Gründen nicht in Betracht, er ist aus Sicht der Fahrgäste zu weit vom
Zugangsbereich an der Langen Brücke entfernt, die funktional notwendige
Ergänzung um Gastronomie wäre durch die Nähe der Gleise belastet.
Mit einem Anbau an das bestehende Hafengebäude sind dagegen
die vorhandenen Räumlichkeiten und die technische Infrastruktur nutzbar, das zu
ergänzende gastronomische Angebot steigert die Attraktivität des Standortes
auch für die Überbrückungszeit von Besuchern bis zu einer Schiffsabfahrt. Die
angestrebte Erweiterung des Neptunbeckens, auf das historische Maß ist möglich,
die Bezüge zwischen Lustgarten und Hafen bleiben erhalten.
Mit einem Vertrag zwischen der LH Potsdam und der Weissen
Flotte Potsdam GmbH soll geregelt werden, dass bei einem Entfall des Hotels
Mercure städtebauliche Anpassungen für die bauliche Einordnung der Weissen
Flotte verlangt. Dabei sollen die historischen Bezüge auf der Achse Nikolaikirche - ehemaliges Stadtschloss -
Neptunbecken wieder aufgegriffen werden. Damit wird einerseits der Weissen
Flotte Potsdam GmbH die Sicherheit für die Investitionen gegeben, andererseits
die notwendige Offenheit für mögliche weitere städtebauliche Optimierungen erhalten.
Auf der Grundlage dieser Entscheidung werden die Sanierungsziele für das Gebiet Potsdamer Mitte geändert. Ein entsprechender Beschlussvorschlag, der mit Blick auf die rechtlichen Ansprüche aufgrund der Bedeutung der Sanierungsziele in den Verwaltungsverfahren des besonderen Städtebaurechts einer förmlichen Ausprägung und sorgfältigen Begründung bedarf, wird der SVV im September 2010 zur Entscheidung vorgelegt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die
Landeshauptstadt Potsdam entstehen aus dieser Entscheidung keine finanziellen
Auswirkungen. Alle möglichen Forderungen in diesem Zusammenhang übernimmt die
Weisse Flotte Potsdam GmbH. Ein Vertrag, der die Verpflichtung zur
städtebaulichen Anpassung einer baulichen Einordnung der Weissen Flotte nach
dem Entfall des Hotels Mercure regelt, wird auch Regelungen zur
Kostenverteilung und dem Zeitpunkt der Finanzierung enthalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,1 kB
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