Anfrage - 10/SVV/0452

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 05.05.2010  verweigerte der Oberbürgermeister in der Fragestunde ausdrücklich die Auskunft auf die Anfrage 10/SVV/0351 "Gescheiterter Ankauf Griebnitzseeufergrundstücken": des Stadtverordneten Menzel.

§ 29 der Kommunalverfassung und die diesen Auskunftsanspruch konkretisierenden Regelungen der Geschäftsordnung der StVV verpflichten den Oberbürgermeister ausdrücklich zur Beantwortung von Fragen.

 

Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister erneut:

 

Mit der inzwischen von der städtischen Homepage entfernten Pressemitteilung Nr. 624 vom 04.11.2009 hat der Oberbürgermeister am Tag der beschließenden Stadtverordnetenversammlung den Ankauf von Ufergrundstücken am Griebnitzsee bekannt gegeben. In der MAZ und PNN war am 05.11.2009 der Kaufbeschluss sowie die Kaufsumme angegeben.

Hat von leitender Stelle der Stadtverwaltung zu diesem Themenkomplex ein Hintergrundgespräch mit der Presse stattgefunden?

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Erläuterung

 

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