Anfrage - 10/SVV/0456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Vor einigen Wochen wurde auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gegen den Stadtverordneten Menzel ein Ordnungsgeld festgesetzt, weil dieser seine Verschwiegenheitspflicht verletzt haben soll. Den beschließenden Stadtverordneten lagen weder die Anhörung des Betroffenen noch hinreichende Informationen zu den Rechtsgrundlagen des Verfahrens und den wirtschaftlichen Verhältnissen Herrn Menzels vor. Verwunderlich war auch die öffentliche Behandlung dieses Falles.

 

 

Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

 

Bitte erläutern Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf eines solchen Verfahrens.

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Erläuterung

 

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