Anfrage - 10/SVV/0470

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ein wichtiger Grund für die Entscheidung eines Badneubaus war die künftige Bereitstellung von zehn Schwimmbahnen. Entgegen bisheriger Auffassungen sollen diese zehn Bahnen auch bei einer Sanierung in der Schwimmhalle am Brauhausberg eingerichtet werden können.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche zwingenden Gründe sprechen gegen die Einrichtung von zehn Schwimmbahnen in der Schwimmhalle am Brauhausberg?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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