Beschlussvorlage - 10/SVV/0481

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die auf Anfrage des Staatlichen Schulamtes vom 18.05.2010 am 26.05.2010 getroffene Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 58 BbgKVerf, in Abänderung des Beschlusses DS 09/SVV/1095 im Schuljahr 2010/11 der Errichtung von drei Klassen an der Goethe-Gesamtschule die Zustimmung zu erteilen, wird genehmigt

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.12.2009 die Errichtung eines dreizügigen Gymnasiums am Standort der Goethe-Schule zum Schuljahr 2010/2011 beschlossen (Anlage 1).

Dieser Beschluss kann zum Schuljahr 2010/11 nicht zum Tragen kommen, da die Eltern von Schülerinnen und Schülern, die nicht an den drei anderen städtischen Gymnasien aufgenommen werden konnten, private Gymnasien bevorzugt und nicht das Gymnasium in Babelsberg angewählt haben. Das Staatliche Schulamt geht angesichts der zunehmenden Schülerzahl aber davon aus, dass die Eröffnung des Gymnasiums zum Schuljahr 2011/2012 erfolgen wird.

Mit Schreiben vom 18.05.2010 teilt das Staatliche Schulamt mit, dass im Anwahlergebnis Schüler für drei Klassen nicht mit Schulplätzen versorgt sind und dass es beabsichtigt, im Schuljahr 2010/2011 zur Versorgung dieser Schüler als einmalige Ausnahme an der Goethe-Gesamtschule drei 7. Klassen einzurichten (Anlage 2). Dafür hat das Staatliche Schulamt um Zustimmung des Schulträgers gebeten.

 

Die Dringlichkeit ist durch den für das Aufnahmeverfahren vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport festgelegten Zeitablauf gegeben, da das Aufnahmeverfahren bis zum 04.06.2010 mit dem Bescheid der aufnehmenden Schule abgeschlossen sein und die Benachrichtigung landeseinheitlich am 26.05.2010 erfolgen muss. 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die in DS 09/SVV/1095 auf das Gymnasium bezogenen finanziellen Auswirkungen für 2010 kommen nicht zum Tragen.

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Anlagen

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