Beschlussvorlage - 10/SVV/0508

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Über die Fraktion DIE LINKE werden

Herr  Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und

Herr Rolf Kutzmutz;

 

      über die Fraktion SPD werden

Frau Hannelore Knoblich und

Herr Mike Schubert;

 

      über die Fraktion der CDU/ANW wird

Herr Peter Lehmann

 

   in den Aufsichtsrat der Energie und Wasser Potsdam GmbH entsandt.

 

Als Nachrücker werden entsandt:

 

über die Fraktion DIE LINKE:   Frau Dr. Karin Schröter, Frau Birgit Müller

über die Fraktion SPD          :   Frau Anke Michalske-Acioglu, Herr Pete Heuer,

  Herr Harald Kümmel

über die Fraktion CDU/ANW:   Herr Hans-Wilhelm Dünn, Herr Michael Schröder

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Die SWP wiederum hält 65% der Anteile an der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP). Die Landeshauptstadt Potsdam ist somit mittelbar über die SWP an der EWP beteiligt. Die weiteren 35% der Geschäftsanteile an der EWP hält die E.DIS Aktiengesellschaft (jetzt E.ON edis AG).

 

Die EWP hat gemäß § 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der EWP (GV EWP) einen Aufsichtsrat, der aus neun Mitgliedern besteht, die von den Gesellschaftern entsandt werden, und zwar sechs Mitglieder von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam und drei Mitglieder von der E.ON edis AG.

Aufsichtsratsvorsitzender ist der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende wird von E.ON edis AG bestimmt (§ 10 Abs. 1 GV EWP).

 

Der Aufsichtsrat der EWP konstituierte sich im November 2005. Die Amtszeit des Aufsichtsrates der EWP endete entsprechend § 9 Abs. 2 GV EWP mit der Gesellschafterversammlung, die den Jahresabschluss 2009 festgestellt hat. Diese fand am 21. Mai 2010 statt. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während der Amtszeit aus, so erfolgt eine neue Bestellung für den Rest der Amtszeit. Die erneute Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.

 

Die E.ON edis AG hat bereits gegenüber der EWP mitgeteilt, dass Herr Bernd Dubberstein, Herr Manfred Paasch und Herr Carsten Stäblein erneut als Aufsichtsratsmitglieder der EWP entsendet werden und dass Herr Dubberstein weiterhin die Funktion des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wahrnehmen wird.

 

Gemäß § 97 (1) i.V.m. § 41 (2) BbgKVerf ergibt sich bei der Neubesetzung des Aufsichtsrates der EWP die Sitzverteilung der noch fünf von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der EWP zu entsendenden Mitglieder wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen

 

DIE LINKE                         = 5x16/49 = 1,63265                                  2 Sitze

                        SPD                                        = 5x16/49 = 1,63265                                   2 Sitze

                        CDU/ ANW                            = 5x  8/49 = 0,81633                                   1 Sitz

                        Bündnis 90/ Die Grünen            = 5x  5/49 = 0,51020                                  

                        FDP                                         = 5x  4/49 = 0,40816                                  

 

 

 
 
II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und der Gesellschaftsvertrag der EWP.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 6 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinden in wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.

 

 

 

 

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Anlagen

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