Antrag - 10/SVV/0428
Grunddaten
- Betreff:
-
Minimierung des Nächtlichen LKW-Durchgangsverkehrs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP
- Einreicher*:
- Fraktion FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.06.2010
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01.09.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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17.06.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen, wie Verkehrszählungen oder
Schadstoffemissionsmessungen etc., zu ergreifen, um ein nächtliches
Durchfahrtsverbot für LKW für Potsdam zu erwirken. Die Maßnahmen sind sofort
einzuleiten. Bis zum Jahresende sollen verwertbare Ergebnisse vorgestellt werden.
Eine Koordinierung mit den vom Landesumweltministerium beauftragten derzeitigen
Untersuchungen zur Aktualisierung des Luftreinhalteplanes für die
Landeshauptstadt Potsdam ist zu prüfen.
Erläuterung
Begründung:
Viele Potsdamer leiden vor allem
nachts unter dem Lärm und den Abgasen des LKW-Verkehrs. Eine Verkehrszählung
der FDP im August 2008 an der Potsdamer Straße hat ergeben, dass zwischen 21
und 7 Uhr ca. 300 LKW vorbeifahren, das ist im Durchschnitt jede 2. Minute eine
Lärmbelästigung zwischen 90 und 130 Dezibel.
Die Durchfahrung Potsdams ist im
Vergleich zur Strecke auf Autobahnen je nach Ziel bis zu 35 km kürzer. Daher
ist davon auszugehen, dass ein Anteil der gezählten LKW dies als Abkürzung und
Mautersparnis vorzieht. Der Erlass eines Nachtfahrverbots für Lkw ist gemäß
folgender Ermächtigungsgrundlagen möglich:
a)
zum
Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen
b)
bei
erheblichen Auswirkungen mautfluchtbedingt veränderter Verkehrsverhältnisse
Lärmbetroffene Städte oder Gemeinden müssen den
vorhandenen Verkehr zählen und den jeweiligen Verkehrsträgern zuordenbaren Lärm
ermitteln lassen bzw. im Fall des Mautausweichverkehrs sind so genannte
Mautflüchtlinge durch geeignete Maßnahmen, wie eine Kennzeichenerfassung zu
ermitteln und durch entsprechende Prognoseberechnung ist festzustellen, welche
Entlastung des Straßennetzes ein Durchfahrtsverbot bringen wird. Diese
Maßnahmen sind zu ergreifen.