Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0488

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die derzeitige Pflege des Straßenbegleitgrüns in der LHP orientiert sich in einem Randbereich von 1,00 bis 1,50 m entlang der Straßen ausschließlich an der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs. Aus diesem Grund werden diese Begleitflächen stadtweit maximal bis zu 4 mal pro Saison gemäht, um Leitplanken und -pfosten sowie Entwässerungsmulden und -gräben frei und somit funktionsfähig zu halten.

 

Der Bereich Grünflächen praktiziert andererseits bereits seit mehreren Jahren an ausreichend breiten und daher geeigneten Stellen extensivere Formen der Pflege (siehe Anlage). Auf diesen Flächen konnten die mit dem Antrag angestrebten Blühaspekte in der Regel bereits mit einer Extensivierung der Mähzyklen (max. 2-malige Mahd) erreicht werden.

 

Im Sinne des Beschlusses wird der Bereich Grünflächen in diesem Jahr versuchsweise weitere Flächen einer extensiveren Pflege zuführen (siehe Anlage). Inwieweit zur Intensivierung der Artenvielfalt zusätzliche Nachsaaten erforderlich sein werden ist abhängig vom Ergebnis der Bestandsentwicklung.

 

Wegen der konkret angesprochenen L 92 wird der Bereich Grünflächen im Sinne des Antrages Kontakt mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen aufnehmen.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Verwaltung geht davon aus, dass der Vorschlag in dieser Form kostenneutral umgesetzt werden kann, da der mit der notwendigen Abfuhr des Mähgutes verbundene Mehraufwand durch die Reduzierung der Mähzyklen ausgeglichen werden kann.

 

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Anlagen

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