Beschlussvorlage - 10/SVV/0589
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung der Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 66B "Nördliche Gartenstadt, 1. Änderung Nordbereich" und der öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.09.2010
| |||
|
06.10.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
28.09.2010
|
Erläuterung
Beschluss zur Billigung der Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 66B „Nördliche Gartenstadt, 1. Änderung Nordbereich“ und der öffentlichen Auslegung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
- Anlage 1 Kurzeinführung
(2 Seiten)
- Anlage 2 Begründung mit Umweltbericht und Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr.
66B „Nördliche Gartenstadt, 1. Änderung Nordbereich“.
- Anlage 3 Abwägungstabelle
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
Billigung der Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des
Bebauungsplanes Nr. 66B „Nördliche Gartenstadt, 1. Änderung Nordbereich“ und
der öffentlichen Auslegung.
1.1 Anlass und Ziel der Planänderung
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 66 B „Nördliche Gartenstadt“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2006 gefasst. Das Ziel des Bebauungsplanes umfasst die Schaffung von gartenverbundenem Wohnen in Form von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern, um im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld Angebote an freifinanzierten, gartenverbundenen Eigenheimen machen zu können. Mit der entsprechenden Dimensionierung von flexibel bebaubaren Baufeldern soll bei einer sukzessiven Entwicklung den jeweiligen Anforderungen des Potsdamer Wohnungsmarktes Rechnung getragen werden.
Nach der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zeigte sich auf der Grundlage der Vermarktung der Flächen, dass eine deutlich höhere Nachfrage nach Parzellen von über 500 m² besteht. Um hierauf entsprechend reagieren zu können, wurde eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66B „Nördliche Gartenstadt, 1. Änderung Nordbereich“ erforderlich.
Die Stadtverordnetenversammlung hat
in ihrer Sitzung am 3. Juni 2009 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66B
„Nördliche Gartenstadt“ beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom
01. bis zum 16. Februar 2009
statt.
1.2 Vorgesehene
Änderungen
Zielstellung
der Änderungen ist es, die städtebaulichen Qualitäten durch differenzierte
Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche zur GRZ und zur Höhe zu
sichern, die öffentlichen Verkehrsflächen zugunsten von privaten Wohnbauflächen
zu reduzieren und die Einbindung des erhaltenswerten, wertbestimmenden
Alteichenbestandes im Nordosten in die städtebauliche Konzeption stärker zu
berücksichtigen.
Im
Zuge der Neuordnung des öffentlichen Erschließungssystems östlich der
Hermann-Mattern-Promenade wird die Erich-Mendelsohn-Allee als Parkrandstraße
nördlich der Fritz-Encke-Straße ersatzlos aufgegeben sowie die Änderung des
Zuschnitts der bisher nord-süd-ausgerichteten Baufelder erreicht. So werden am
direkten Rand des Volksparks attraktive Parzellen sowie größere Baufelder, die
zusammenhängende, von einer Bebauung freizuhaltende gärtnerische Innenbereiche
ermöglichen, geschaffen. Somit kann jetzt ein erweitertes differenziertes
Angebot an Parzellen zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin ist die Verlagerung eines
geplanten Kita Standortes (ca. 2.800 m²) an den östlichen Rand des
Geltungsbereichs in unmittelbare Parknähe vorgesehen. Hier ist die Sicherung
eines erhaltenswerten Alteichenbestandes über den Zuschnitt der überbaubaren
Grundstücksflächen
geplant. In Kombination mit der Gestaltung eines kleinen Vorplatzes und der
Integration des Altbaumbestandes in die Freiflächen des Kita Standortes
entsteht hier eine attraktive Situation. Der Zuschnitt der überbaubaren
Grundstücksflächen sichert zusätzlich die Eichen. Die aktualisierte Konzeption
berücksichtigt darüber hinaus die bestehenden Wegebeziehungen aus dem Volkspark
und schafft zusätzliche neue Verbindungen aus dem Quartier in den Volkspark.
1.3 Eingriffe
in Natur und Landschaft
Die geplanten Festsetzungen
erfordern Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 18
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 10 Brandenburgisches
Naturschutzgesetz (BbgNatSchG). Die Eingriffe sowie deren Kompensation werden
im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt. Alle durch
den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch
entsprechende Maßnahmen im Plangebiet vermieden, gemindert bzw. kompensiert.
1.4 FNP
Änderung
In der wirksamen 4. Änderung
des FNP vom 29.06.2006 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche W2 dargestellt. Der
Bebauungsplan ist aus dieser Darstellung entwickelbar.
Am 02.03.2006 hat die
Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes
beschlossen. Im Entwurf, der vom 08.05. – 13.06.2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegen hat, liegt das Plangebiet innerhalb einer Wohnbaufläche
W2 (GFZ 0,5-0,8). Aus dieser Darstellung kann der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB
entwickelt werden.
1.5 Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 66 B erfolgte vom 01.02. bis zum 16.02.2010. Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Bereiche der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 09.02.2010 am Verfahren beteiligt, es wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 05.03.2010 eingeräumt.
Beteiligt am Verfahren wurden 18 Fachbereiche und Bereiche der
Stadtverwaltung und 19 Behörden. Von 12 Fachbereichen und Bereichen und 15
Behörden liegen Stellungnahmen vor.
Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens und Abwägung der
eingegangene Stellungnahmen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Innerhalb der Begründung und der Planzeichnung wurden die Festsetzungen in
folgenden Punkten angepasst bzw. konkretisiert:
·
Klarstellungen zur Genehmigungsfähigkeit zur gebietsbezogenen
Nahversorgung auf der Grundlage
des Einzelhandelskonzepts der LHS Potsdam.
·
Optimierung der Erschließungsflächen zur Minimierung von
Eingriffen im Bereich der Zufahrten und Hauszuwegungen.
·
Festsetzungen von öffentlichen Straßenverkehrsflächen ohne
Zweckbestimmung, zur Erreichung größeren Gestaltungsspielraumes hinsichtlich
der Ausweisung von Tempo 30 Zonen bzw. verkehrsberuhigter Bereiche.
·
Anlage von Stellplätzen als öffentliche Verkehrsfläche für den
Hol- und Bringeverkehr im Bereich der Kindertagesstätte.
·
Konkretisierungen hinsichtlich des Artenschutzes.
·
Textliche Aktualisierungen zu den Zielen der Raumordnung auf der
Grundlage des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B, Rechtskraft
seit 15.05.2009)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der
Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen
durch seine Festsetzung nicht.
Der Bebauungsplan setzt durch die
Stadt Potsdam zu errichtende Erschließungsanlagen fest. Ihre Finanzierung
erfolgt aus dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld.
Die Kosten des
Bebauungsplanverfahrens durch das Treuhandvermögen getragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
933,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
274,1 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
125,3 kB
|