Beschlussvorlage - 10/SVV/0588
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung der Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der öffentlichen Auslegung und der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 42.4 "Kaserne Pappelallee/Am Schragen".
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2010
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06.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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28.09.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Änderung des
Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee/Am
Schragen“.
- Die Billigung der
Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB.
- Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee/Am Schragen“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Erläuterung
Begründung:
Die
Planung hat klimatische Umweltauswirkungen, dies ist auf die Versiegelung und
den damit verbundenen Vegetationsverlust zurückzuführen. Die Auswirkungen können
durch die Baumpflanzungen sowie durch die Dach- und Fassadenbegrünung der
Nebenanlagen reduziert werden. Darüber hinaus werden in größerem Umfang Flächen
für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
Beschluss zur Billigung der Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der öffentlichen Auslegung und der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee / Am Schragen“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
- Anlage 1 Kurzeinführung
(2 Seiten)
- Anlage 2 Begründung und Planzeichnung sowie Umweltbericht zum Bebauungsplan
Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee/Am Schragen“
- Anlage 3 Abwägungstabelle
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1
1. Kurzeinführung zur Beschlussvorlage
·
Billigung der Abwägung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der öffentlichen Auslegung und der
Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee
/ Am Schragen“.
1.1 Anlass und Ziel des Plans
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.09.1993 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee/Am Schragen beschlossen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist Teil eines der neuen Stadtquartiere
innerhalb des Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld.
Ziel des Planes ist es,
die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Plangebiet vorzubereiten
und planungsrechtlich zu sichern. Der Schwerpunkt liegt in der Schaffung eines
durchgrünten Wohnquartiers urbanen Charakters für ca. 700 Wohneinheiten.
Es wird gegliedert durch
einen westlichen Siedlungsbereich und den östlich angrenzenden Waldpark. Durch
den geplanten Siedlungsbereich verläuft mittig die Georg-Hermann-Allee.
Westlich und östlich liegen Bauflächen, die innere Erschließung ist über ein
orthogonales Erschließungsraster gegeben.
Die Bebauung soll
überwiegend mit maximal vier Geschossen eine städtische Dichte und Höhe
erlangen, jedoch im Interesse eines hohen Grün- und Freiflächenanteils
aufgelockert und durchgrünt werden. Für die Tagesbetreuung von Kindern im Alter
von 0-6 Jahren ist eine Fläche für den Bau einer Kindertagesstätte mit ca. 120
Plätzen vorgesehen.
An der Kreuzung Kiepenheuer-/Georg-Hermann-Allee
ist ein kleinerer Stadtplatz vorgesehen, in dem kleinteilige Einzelhandels- und
Dienstleistungseinrichtungen, aber auch Büro- und Wohnnutzungen angesiedelt
werden können. Der Standort bietet die Voraussetzungen für wohngebietsbezogene
Versorgungseinrichtungen, die nicht einem Nahversorgungszentrum gemäß des
Einzelhandelskonzepts der LHS Potsdam entsprechen.
1.2 Änderung
des Geltungsbereichs
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 27.01.2010 (DS 10/SVV/0037)
die Errichtung eines Sportbades im Bornstedter Feld südlich der Biosphäre
beschlossen. Der Neubau soll vor
allem den Bedarf an sport- und familienorientierten Bade- und Schwimmangeboten
decken. Nach derzeitigem Planungsstand sollen folgenden Bestandteile realisiert
werden:
·
ein 50m Sportbecken mit
10 Bahnen nach FINA Standard,
·
eine Zuschauertribüne
für 400 Plätze,
·
ein Sprungbecken mit
Ein- und Dreimetersprungbrett,
·
ein Lehrschwimmbecken
und Freizeitelemente, sowie Wellness-, Fitness- und Saunaangebote
sowie Gastronomie.
Für
die Realisierung des Sport- und Freizeitbades ist es erforderlich, eine
nördliche Teilfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“ aus dem
Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr.
42.4 „Kaserne Pappelallee/Am Schragen“ herauszulösen. Diese Fläche liegt
dann zukünftig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 130
„Sport- und Freizeitbad“, sie soll nach derzeitigem Planungsstand als
„Saunagarten“ für das Schwimmbad genutzt werden.
1.3 Frühzeitige
Beteiligung und Abwägung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42.4 erfolgte vom 07.09. bis zum 21.09.2009. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Bereiche der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 18.08.2009 am Verfahren beteiligt, es wurde ein Frist zur Stellungnahme bis zum 21.09.2009 eingeräumt.
Beteiligt am Verfahren
wurden 16 Fachbereiche und Bereiche der Stadtverwaltung und 18 Behörden. Von 11
Fachbereichen und Bereichen und 13 Behörden liegen Stellungnahmen vor.
Mit einem Teil der
Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Bereiche der
Stadtverwaltung haben vor der formellen Beteiligung Abstimmungen stattgefunden.
Im Ergebnis des
Beteiligungsverfahrens und Abwägung der eingegangene Stellungnahmen werden die
Grundzüge der Planung nicht berührt. Innerhalb der Begründung und der
Planzeichnung wurden die Festsetzungen in folgenden Punkten angepasst bzw.
konkretisiert:
- Klarstellungen zur Genehmigungsfähigkeit zur
gebietsbezogenen Nahversorgung auf der Grundlage des Einzelhandelskonzepts der LHS Potsdam.
- Differenzierungen der baulichen Dichte an der
Georg-Hermann-Allee.
- Klarstellungen zur Widmung und Breite
öffentlicher Straßenverkehrsflächen.
- Textliche Konkretisierungen hinsichtlich des
Artenschutzes.
- Textliche Aktualisierungen zu den Zielen der
Raumordnung auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes
Berlin-Brandenburg (LEP B-B, Rechtskraft seit 15.05.2009)
1.4 Eingriffe
in Natur und Landschaft
Die geplanten Festsetzungen erfordert Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 10 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG). Die Eingriffe sowie deren Kompensation werden im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt. Alle durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch entsprechende Maßnahmen im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld vermieden, gemindert bzw. kompensiert.
1.5 FNP
Änderung
In der wirksamen 4. Änderung des FNP vom 29.06.2006 ist das
Plangebiet als Wohnbaufläche W3 dargestellt.
Am 02.03.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung
eines neuen Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Entwurf, der vom 08.05. –
13.06.2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen hat, stellt
Wohnbauflächen W3 (GFZ 0,2-,0,5) und gemischte Bauflächen M1 (GFZ 0,8 – 1,6)
dar.
Aus dieser Darstellung kann der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 3
Satz 2 BauGB entwickelt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der
Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen
durch seine Festsetzungen nicht.
Der Bebauungsplan setzt durch die
Stadt Potsdam zu errichtende Erschließungsanlagen fest. Ihre Finanzierung
erfolgt aus dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld.
Die Kosten des
Bebauungsplanverfahrens durch das Treuhandvermögen getragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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98,2 kB
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148,2 kB
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7
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2,5 MB
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8
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(wie Dokument)
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222,4 kB
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