Beschlussvorlage - 10/SVV/0592
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 130 "Sport- und Freizeitbad Bornstedter Feld"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2010
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06.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Anhörung
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28.09.2010
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Erläuterung
Begründung
Die Planung hat klimatische Umweltauswirkungen, dies ist
auf die Versiegelung und den damit verbundenen Vegetationsverlust
zurückzuführen. Die Auswirkungen können durch Baumersatzpflanzungen sowie durch
mögliche Dach- und Fassadenbegrünung reduziert werden.
Beschluss
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Sport- und Freizeitbad Bornstedter
Feld“.
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
- Anlage 1 Geltungsbereich
(Luftbild)
- Anlage 2 Kurzeinführung
(2 Seiten)
Anlage 2
1. Kurzeinführung
zur Beschlussvorlage
- Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 130 „Sport- und Freizeitbad Bornstedter Feld“.
1.1 Anlass und
Ziel der Planaufstellung
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 27.01.2010 (DS 10/SVV/0037)
die Errichtung eines familienfreundlichen Sportbades im Bornstedter Feld
südlich der Biosphäre beschlossen.
Der Neubau soll vor allem den Potsdamer Bedarf an sport- und
familienorientierten Bäder- und Schwimmangeboten decken. Nach derzeitigem Stand
der Raumplanung von den Stadtwerken Potsdam sollen folgenden Bestandteile
realisiert werden:
·
wettkampfgerechtes
Sportschwimmbecken (10x50m Bahnen) nach FINA Regeln für Schwimmen und
Wasserball.
·
eine Zuschauertribüne
für 400 Plätze,
·
ein Sprungbecken mit
Ein- und Dreimetersprungbrett,
·
ein Lehrschwimmbecken
und Freizeitelemente sowie Wellness-, Fitness- und Saunaangebote und Flächen
für gastronomische Einrichtungen.
Der
Standort im Bornstedter Feld ist gekennzeichnet durch seine besondere Lagegunst
hinsichtlich möglicher Synergieeffekte zur nördlich gelegenen Biosphäre, der
Integration in die Flächen des Volksparks mit seinen zahlreichen
Freizeitangeboten und der sehr guten Anbindung an das Netz des Potsdamer öffentlichen
Personennahverkehrs (Straßenbahn/Bus).
1.2
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 130 „Sport- und Freizeitbad Potsdam“ mit einer Größe von ca. 21.100 m² umfasst Teilflächen innerhalb der festgesetzten Bebauungspläne Nr. 80.1 „Rote Kaserne West /Biosphäre“, Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“ sowie eine südliche Teilfläche des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee / Am Schragen. Er wird begrenzt:
Im Süden durch den Bebauungsplan 42.4 „Am Schragen“ (im Verfahren),
Im Westen durch den festgesetzten Bebauungsplan Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“,
Im Norden durch den festgesetzten Bebauungsplan Nr. 80.1 „Rote Kaserne West
Biosphäre“,
Im Osten durch die Georg-Hermann Allee.
1.3 Vorgesehene
Festsetzungen
Die Flächen werden als „Sondergebiet Sport- und Freizeitbad“ festgesetzt. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Schwimmbades wird südlich des bestehenden Gebäudes der Biosphäre ein Baufenster festgesetzt. Das Baufenster wird so dimensioniert, dass ausreichend Gestaltungsspielraum für die optimale Orientierung des Baukörpers hinsichtlich Lärmschutz, Freianlagengestaltung und Erschließung erreicht wird.
Lage und Stellung des Schwimmbades sollen zudem Synergieeffekt zur Biosphäre ermöglichen. Die nicht überbaubaren Freiflächen sollen als Außenanlagen eines geplanten „Saunagartens“ genutzt werden, dessen genaue Verortung erfolgt im weiteren Entwurfsverfahren.
1.4. FNP Änderung
Am 02.03.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes beschlossen, der erste Entwurf hat vom 08.05. – 13.06.2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Aufgrund der Stellungnahmen zum ersten Entwurf und veränderter gesamtstädtischer Rahmenbedingungen erfolgte die Erarbeitung eines zweiten Entwurfs. Die erneute öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 21. Juni bis zum 30. Juni 2010.
In den Darstellungen des Flächenutzungsplanes liegt das Plangebiet innerhalb einer Sonderbaufläche „Freizeit und Erholung“. Aus dieser Darstellung kann der Bebauungsplan Nr. 130 „SO Sport- und Freizeitbad“ gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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481,6 kB
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