Beschlussvorlage - 10/SVV/0592

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Sport- und Freizeitbad Bornstedter Feld“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB.

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Erläuterung

 

 

 

 

 

Begründung

 

Die Planung hat klimatische Umweltauswirkungen, dies ist auf die Versiegelung und den damit verbundenen Vegetationsverlust zurückzuführen. Die Auswirkungen können durch Baumersatzpflanzungen sowie durch mögliche Dach- und Fassadenbegrünung reduziert werden.

 

 

 

 

 

Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Sport- und Freizeitbad Bornstedter Feld“.

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

- Anlage 1            Geltungsbereich (Luftbild)

- Anlage 2            Kurzeinführung (2 Seiten)

 


 

                                                                                               Anlage 2

 

 

 

 

 

1.             Kurzeinführung zur Beschlussvorlage

 

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Sport- und Freizeitbad Bornstedter Feld“.

 

 

1.1       Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 27.01.2010 (DS 10/SVV/0037) die Errichtung eines familienfreundlichen Sportbades im Bornstedter Feld südlich der Biosphäre beschlossen.  Der Neubau soll vor allem den Potsdamer Bedarf an sport- und familienorientierten Bäder- und Schwimmangeboten decken. Nach derzeitigem Stand der Raumplanung von den Stadtwerken Potsdam sollen folgenden Bestandteile realisiert werden:

 

·         wettkampfgerechtes Sportschwimmbecken (10x50m Bahnen) nach FINA Regeln für Schwimmen und Wasserball. 

·         eine Zuschauertribüne für 400 Plätze,

·         ein Sprungbecken mit Ein- und Dreimetersprungbrett,

·         ein Lehrschwimmbecken und Freizeitelemente sowie Wellness-, Fitness- und Saunaangebote und Flächen für gastronomische Einrichtungen.

 

Der Standort im Bornstedter Feld ist gekennzeichnet durch seine besondere Lagegunst hinsichtlich möglicher Synergieeffekte zur nördlich gelegenen Biosphäre, der Integration in die Flächen des Volksparks mit seinen zahlreichen Freizeitangeboten und der sehr guten Anbindung an das Netz  des Potsdamer öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahn/Bus). 

 

 

 

1.2       Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 130 „Sport- und Freizeitbad Potsdam“ mit einer Größe von ca. 21.100 m² umfasst Teilflächen innerhalb der festgesetzten Bebauungspläne Nr. 80.1 „Rote Kaserne West /Biosphäre“, Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“ sowie eine südliche Teilfläche des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee / Am Schragen. Er wird begrenzt:

 

Im Süden           durch den Bebauungsplan 42.4 „Am Schragen“ (im Verfahren),

Im Westen         durch den festgesetzten Bebauungsplan Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“,

Im Norden durch den festgesetzten Bebauungsplan Nr. 80.1 „Rote Kaserne West

Biosphäre“, 

Im Osten           durch die Georg-Hermann Allee.

 

 

 

1.3            Vorgesehene Festsetzungen

 

Die Flächen werden als „Sondergebiet Sport- und Freizeitbad“ festgesetzt. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Schwimmbades wird südlich des bestehenden Gebäudes der Biosphäre ein Baufenster festgesetzt. Das Baufenster wird so dimensioniert, dass ausreichend Gestaltungsspielraum für die optimale Orientierung des Baukörpers hinsichtlich Lärmschutz, Freianlagengestaltung und Erschließung erreicht wird.

 

Lage und Stellung des Schwimmbades sollen zudem Synergieeffekt zur Biosphäre ermöglichen. Die nicht überbaubaren Freiflächen sollen als Außenanlagen eines geplanten „Saunagartens“ genutzt werden, dessen genaue Verortung erfolgt im weiteren Entwurfsverfahren. 

 

 

 

 

 

1.4.      FNP Änderung

 

Am 02.03.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes beschlossen, der erste Entwurf hat vom 08.05. – 13.06.2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

Aufgrund der Stellungnahmen zum ersten Entwurf und veränderter gesamtstädtischer Rahmenbedingungen erfolgte die Erarbeitung eines zweiten Entwurfs. Die erneute öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB  erfolgte im Zeitraum vom 21. Juni bis zum 30. Juni 2010.

In den Darstellungen des Flächenutzungsplanes liegt das Plangebiet innerhalb einer Sonderbaufläche „Freizeit und Erholung“. Aus dieser Darstellung kann der Bebauungsplan Nr. 130 „SO Sport- und Freizeitbad“ gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt werden. 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht.

 

Die Finanzierung der Verfahrenskosten erfolgt im Rahmen vertraglicher Regelungen durch die Stadtwerke Potsdam. 

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Anlagen

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