Beschlussvorlage - 10/SVV/0625
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2010
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06.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Anhörung
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16.09.2010
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Anhörung
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23.09.2010
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung
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29.09.2010
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Erläuterung
Sachverhalt
/ Begründung:
I. Sachstand
Die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH (im Folgenden BüH gGmbH genannt) wurde zum 2. November 1995 gegründet. Die Landeshauptstadt Potsdam ist mit 51% Mehrheitsgesellschafterin; der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. hält 49% der Geschäftsanteile. Die aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages wurde am 25. November 2003 notariell beurkundet.
Die BüH gGmbH betreibt das Bürgerhaus am Schlaatz als
Begegnungsstätte und sozial-kulturelles Zentrum. Im Bürgerhaus werden
zahlreiche Freizeit-, Kultur- und Bildungsangebote für alle Generationen
ermöglicht bzw. durchgeführt und organisiert. Die BüH gGmbH ist in den
Tätigkeitsbereichen offene Jugendarbeit (Jugendclub ALPHA),
Veranstaltungsort und Stadtteilkulturarbeit aktiv. Seit Januar 2010 befindet
sich das Kindermusiktheater Buntspecht in der Trägerschaft der BüH gGmbH.
II. Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages der BüH gGmbH vom 25. November 2003
(im Folgenden „aktueller Gesellschaftsvertrag“ genannt)
Anliegen des vorliegenden Entwurfes einer Neufassung des
Gesellschaftsvertrages der BüH gGmbH (im Folgenden „Neufassung“ genannt) ist
insbesondere die Anpassung an bewährte Regelungen in den Gesellschaftsverträgen
der Landeshauptstadt Potsdam und an die Anforderungen nach dem Public Corporate
Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam. Berücksichtigung fanden
insbesondere die Regelungen der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg
(BbgKVerf) in der Fassung vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286),
zuletzt geändert durch Art. 15 Kommunalrechtsreform-AnpassungsG vom 23. 9. 2008
(GVBl. I S. 202).
1. EURO- Anpassung des Stammkapitals
Für die Neufassung wurde der DM-Betrag des Stammkapitals des
aktuellen Gesellschaftsvertrages (50.000 DM) in EURO umgerechnet (25.564,59
EURO) und auf 25.600 EURO geglättet. Damit ergeben sich unter Beibehaltung der
Anteilsverhältnisse folgende Geschäftsanteile:
· Geschäftsanteil der Landeshauptstadt
Potsdam
13.056
EURO (51%),
· Geschäftsanteil des Förderverein für
Jugend und Sozialarbeit e.V.
12.544
EURO (49%).
Die Stammkapitalerhöhung beträgt damit insgesamt 35,41 EURO;
davon entfallen 18,06 EURO auf die Landeshauptstadt Potsdam und 17,35 EURO auf
den Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V..
Gemäß § 6 Abs. 4 der Neufassung gewährt jeder Euro eines
Geschäftsanteils eine Stimme.
2. Überarbeitung des Gesellschaftszwecks beziehungsweise -gegenstandes der BüH gGmbH
s. anliegende Synopse
Der Gesellschaftsgegenstand der BüH gGmbH wurde überarbeitet und zeitgemäß formuliert. Eine diesbezügliche Voranfrage an das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg ergab, dass die Neuformulierung des Betätigungsfeldes von ursprünglich „im Umfeld des Bürgerhauses Potsdam“ (s. § 2 Abs. 1 des aktuellen Gesellschaftsvertrages) in „in der Landeshauptstadt Potsdam“ (s. § 2 Abs. 2 der Neufassung) als eine wesentliche Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes gewertet wird. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich insbesondere die Anforderungen des § 92 Abs. 3 BbgKVerf (s. unter 2.1 bis 2.3) sowie die Genehmigungspflicht gemäß § 100 Ziff. 1 BbgKVerf.
2.1. Besonderheiten der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH
Aus fachlicher Sicht wird nachfolgend ein öffentliches Interesse an der Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes der BüH gGmbH begründet, so dass auf die Einholung von Angeboten gemäß § 92 Abs. 3 Satz 3 BbgKVerf verzichtet wurde.
Die BüH gGmbH fördert die Kinder- und Jugendhilfe, Sport,
Kunst und Kultur - vornehmlich die Stadtteilkultur und die kulturelle Bildung -
sowie das bürgerschaftliche Engagement (s. § 2 Neufassung - Zweck und
Gegenstand des Unternehmens).
Neben der BüH gGmbH sind in diesem Feld eine Vielzahl von
freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit sowie private Anbieter in der
Landeshauptstadt Potsdam tätig. Diese decken ein breites Spektrum von
Organisationsformen sowie fachlichen und weltanschaulichen Ansätzen ab. Die
bestehenden Leistungsangebote in freier Trägerschaft sowie durch private
Anbieter sollen in diesem Feld in der Landeshauptstadt Potsdam um ein
kommunales Leistungsangebot der sozial-kulturellen und Gemeinwesenarbeit
ergänzt werden.
Die BüH gGmbH wird gemeinsam durch die Landeshauptstadt
Potsdam (51%) und dem Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (49%) als
Gesellschafter getragen. Wie sich anhand der Entwicklung der BüH gGmbH erkennen
lässt, ermöglicht diese Kombination von kommunaler Steuerung und
bürgerschaftlichem Engagement eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit der
Arbeit. Das durch die BüH gGmbH betriebene Bürgerhaus am Schlaatz mit
integriertem Jugendclub ALPHA hat sich in den
letzten Jahren zu einem der großen Veranstaltungsorte in Potsdam und wichtigem
sozial-kulturellen Zentrum entwickelt. Im Wohngebiet am Schlaatz gelegen, hat
es sowohl für das Wohngebiet eine große Bedeutung als auch für die gesamte
Stadt Potsdam. Die Ausstrahlung der Aktivitäten der BüH gGmbH auf das gesamte
Stadtgebiet hat sich bewährt und soll zielgerichtet weiter ausgebaut werden.
Bei der Umsetzung von kommunalen Entwicklungszielen der LHP,
wie sie z.B. im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der LHP formuliert sind,
kann die BüH gGmbH zukünftig eine stärkere Rolle spielen. So will die LHP u.a.
das zivilgesellschaftliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger befördern
und den schwellenarmen Zugang zu qualifizierten und zukunftsfähigen Angeboten
aus Bildung, Wissen und Kultur für alle Bevölkerungsgruppen gewährleisten. Die
BüH gGmbH kann z.B. modellhaft Umsetzungsmöglichkeiten für diese kommunalen
Ziele entwickeln, um die Machbarkeit zu überprüfen oder - auch übergangsweise -
Aufgaben zu übernehmen, die der Zielerreichung dienen. Die zwingende städtische
Begleitung solcher Maßnahmen gewährleistet eine hohe Zuverlässigkeit und
Transparenz der Arbeit.
Potsdam als Heimatstadt soll Raum bieten für Kreativität und
soziales Engagement. Die bisherige punktuelle Übernahme von stadtweiten
Aufgaben der BüH gGmbH in diesem Feld zeigt, dass die Qualität der Arbeit
gewinnt, wenn die Aktivitäten nicht auf das Wohngebiet am Schlaatz beschränkt
bleiben, sondern Verbindungen zwischen den doch sehr unterschiedlichen
Potsdamer Stadtteilen geschaffen werden können.
Qualitativ hochwertige sozial-kulturelle und
Gemeinwesenarbeit zeichnet sich neben dem aktiven Engagement der Bürgerinnen
und Bürger durch eine enge Zusammenarbeit mit der kommunalen Verwaltung, mit
öffentlichen Einrichtungen, mit anderen Trägern sozialer Arbeit, mit Schulen,
mit Kirchengemeinden, mit Bürgerinitiativen, Wohnungsbaugesellschaften,
Geschäftsleuten und Firmen, mit den politisch Verantwortlichen und mit den
Parteien aus. Die BüH gGmbH, die im Gegensatz zu anderen Anbietern keine
partikularen Interessen verfolgt, sondern als Gesellschaft mit kommunaler
Beteiligung überparteilich, nicht-konfessionell und weltanschaulich neutral
ist, kann diese Zusammenarbeit organisieren. Ein weiteres Qualitätsmerkmal der
Arbeit, das von privaten Dritten nicht unbedingt erfüllt wird, ist, dass die
Angebote allen offen stehen und nicht an Mitgliedschaften z.B. in Vereinen
gebunden sind.
Die BüH gGmbH erreicht bisher etwa 80.000 Nutzerkontakte im
Jahr. Die Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes würde ermöglichen, dass
neue Zielgruppen erreicht werden und damit weitere Bürgerinnen und Bürger von
dem Angebot profitieren könnten. Denn mit der räumlichen Erweiterung kann
zuverlässiger, flexibler und kurzfristiger als bisher auf Bürgerwünsche und
neue Anforderungen eingegangen werden.
Als alternatives Angebot zu den tätigen freien und privaten
Trägern kann so eine große Bürgernähe, und damit eine hohe Qualität der Arbeit,
mit einer Steuerung der Aufgaben und Aktivitäten im Rahmen einer politischen
Willensbildung durch die Stadtverordnetenversammlung und Verwaltung, d.h. einer
hohen Zuverlässigkeit der Arbeit, kombiniert werden.
2.2. Wirtschaftlichkeitsanalyse
Gemäß § 92 Abs. 3 BbgKVerf wurde in Vorabstimmung mit dem
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg von fachlicher Seite eine
Wirtschaftlichkeitsanalyse eingeholt und die BüH gGmbH bezüglich der
Erweiterung ihres Betätigungsfeldes auf das gesamte Stadtgebiet der
Landeshauptstadt Potsdam mit potenziellen Privatisierungsalternativen
verglichen. Es wurde untersucht, ob die BüH gGmbH im
Hinblick auf die räumliche Erweiterung des Gesellschaftszweckes im
Gesellschaftsvertrag die Anforderungen an die Genehmigungspflichten nach § 100
Nr. 1 BbfKVerf erfüllt.
Die Wirtschaftlichkeitsanalyse kommt zu folgendem Ergebnis:
(In der Wirtschaftlichkeitsanalyse wurde die Bürgerhaus am
Schlaatz gGmbH mit „BH Schlaatz“ abgekürzt.)
„Wir fassen hierzu die wesentlichen Aussagen
unserer Wirtschaftlichkeitsanalyse wie folgt zusammen:
- Die
Förderrichtlinie von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
gemäß § 74 i. V. m. §§ 11, 13 und 14 SGB VIII in der Landeshauptstadt
Potsdam (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 26. Februar 2009 – DS
09/SVV0025) vom 27. Februar 2009 gibt den engen finanziellen Rahmen vor, innerhalb
dessen die Betreiber von Jugendklubs, unabhängig davon, ob es sich um eine
private Trägereinrichtung oder eine kommunale Trägereinrichtung handelt,
ihre Tätigkeiten vergütet bekommen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
für das Betreiben eines Jugendklubs sind aufgrund der Förderrichtlinie
weitestgehend vereinheitlicht.
- Der
direkte Vergleich der Einnahmen-/Ausgabenkalkulation für das Jahr 2010 des
Jugendklubs ALPHA der BH Schlaatz mit dem Jugendklub „Nowawes“ unter Punkt
3.3.1 hat gezeigt, dass sich die Gesamtausgaben nicht wesentlich von
einander unterscheiden. Die BH Schlaatz betreibt den Jugendklub ALPHA
genauso wirtschaftlich wie die private Trägereinrichtung.
- Die
Landeshauptstadt Potsdam hat im Rahmenkonzept zur Entwicklung und
Steuerung von Bürger- und Begegnungshäusern nur eine Richtlinie
erarbeitet. Es gibt keine festen Vergütungssätze. Die Fördermittel werden
im Wege der institutionellen Förderung je Bürger- und Begegnungshaus auf
Antrag von der Landeshauptstadt Potsdam bewilligt.
- Der
direkte Vergleich der Einnahmen-/Ausgabenkalkulation für das Jahr 2010 des
Bürgerhauses am Schlaatz mit dem hinsichtlich der Personal- und
Raumausstattung annähernd vergleichbaren „Malteser Treffpunkt Freizeit“
hat gezeigt, dass sich die
Gesamtausgaben nicht wesentlich von einander unterscheiden. Die BH
Schlaatz betreibt das Bürgerhaus am Schlaatz genauso wirtschaftlich wie
die private Trägereinrichtung.
- Die
Gesellschaft ist mit einer Vielzahl ihrer Projekte bereits punktuell in
der Landeshauptstadt Potsdam tätig (vgl. Punkt 2.3). Die BH Schlaatz hat
sich bereits bei der Durchführung einzelner Projekte im Hinblick auf die
fachliche Qualität und die Zuverlässigkeit in der Durchführung bewährt.“
Die „vorgenommenen wirtschaftlichen Vergleiche
des Jugendklubs ALPHA sowie des Bürgerhauses der BH Schlaatz mit annähernd
vergleichbaren Einrichtungen privater Träger haben gezeigt, dass die BH
Schlaatz ihre Einrichtungen vergleichbar wirtschaftlich führt. Die BH Schlaatz
erbringt ihre Leistungen im Vergleich mit einer privaten Trägereinrichtung in
mindestens gleicher Qualität und Zuverlässigkeit bei gleichen oder geringeren
Kosten.“
„Die Wirtschaftlichkeit der BH Schlaatz ist
unseres Erachtens im Hinblick auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 92
Abs. 3 BbgKVerf gegeben.“
2.3. Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK) zur Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes
.
Gemäß § 92 Abs. 3 Satz 3 BbgKVerf wurde bezüglich der Erweiterung des
Gesellschaftsgegenstandes der BüH gGmbH eine Stellungnahme der Industrie- und
Handelskammer Potsdam eingeholt.
In ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf zur
Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes
teilte die IHK mit, dass sie keine Bedenken gegen die Erweiterung des
Geschäftszweckes hat.
2.4. Stellungnahme des Finanzamtes Potsdam
Der anliegende Entwurf zur Neufassung des
Gesellschaftsvertrages wurde vom Finanzamt Potsdam geprüft. Gemäß Schreiben vom
30. Juli 2010 ergaben sich keine Beanstandungen gegen die Neufasssung.
2.5. Kommunalrechtliche Genehmigung zur Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes
Gemäß § 100 BbgKVerf bedürfen Entscheidungen der Gemeinde
über die wesentliche Erweiterung des Gegenstandes eines Unternehmens nach § 92
Abs. 2 Nr. 4 BbgKVerf der
kommunalaufsichtlichen Genehmigung. Neufassung und Wirtschaftlichkeitsanalyse
wurden mit dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg vorabgestimmt. Auf
der Grundlage der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die
Neufassung soll ein Antrag auf Genehmigung der wesentlichen Erweiterung des
Gegenstandes der BüH gGmbH eingereicht werden.
3. Namensänderung
Von fachlicher Seite wurde angeregt, der Gesellschaft auf Grund der Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes einen neuen Namen zu geben. Die „Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH“ soll in „Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH“ umfirmiert werden. Der vorgeschlagene Name wurde in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen.
4. Aufsichtsrat
4.1. Bezeichnung des Aufsichtsorgans
Das Aufsichtsorgan der BüH gGmbH wird im aktuellen Gesellschaftsvertrag als „Kuratorium“; im Entwurf auf Grund seiner – bereits in § 8 Abs. 1 Satz 1 des aktuellen Gesellschaftsvertrages verankerten – Rechte und Pflichten im Sinne des § 52 GmbHG jedoch aus Transparenzgründen als „Aufsichtsrat“ bezeichnet.
4.2. Zusammensetzung des Aufsichtsorgans alt und neu
4.2.1. Zusammensetzung des Kuratoriums gemäß aktuellem
Gesellschaftsvertrag
Gemäß § 8 Abs. 1 und 4 des aktuellen Gesellschaftsvertrages setzten sich Kuratorium und zugeordnete Stimmverhältnisse der BüH gGmbH wie folgt zusammen:
Sitze |
Besetzung |
Stimmen |
1 Sitz |
gemeinsame Besetzung durch Stadtverordnete aus Kulturausschuss und Jugendhilfeausschuss |
4 |
1 Sitz |
Stadtverwaltung der LHP |
4 |
1 Sitz |
Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. |
3 |
1 Sitz |
Hausversammlung des Bürgerhauses am Schlaatz |
3 |
Die mit dem Sitz verbundenen Rechte und Pflichten können
durch mehrere Personen je Sitz wahrgenommen werden (s. § 8 Abs. 1 Satz 6 des
aktuellen Gesellschaftsvertrages).
Je Sitz erfolgt
eine einheitliche Stimmabgabe. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (s. § 8 Abs. 4
Satz 4 und 5 des aktuellen Gesellschaftsvertrages).
Gemäß § 8 Abs. 2 des aktuellen Gesellschaftsvertrages ist
der Leiter des Jugendamtes Vorsitzender des Kuratoriums.
4.2.2. Zusammensetzung des Aufsichtsrates gemäß
Neufassung
Unter Einbeziehung von Vertretern der
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam, beider Gesellschafter
der BüH gGmbH sowie der Hausversammlung des Bürgerhauses und Beachtung der
Vorschriften des § 41 i.V. mit § 97 Abs. 1, 2 und 4 BbgKVerf soll der
Aufsichtsrat aus folgenden fünf Mitgliedern bestehen (s. § 8 Abs. 1
Neufassung):
a)
Der
Fachbereichsleiter/die Fachbereichsleiterin Jugendamt der Landeshauptstadt
Potsdam ist Aufsichtsratsmitglied und nimmt den Vorsitz im Aufsichtsrat
wahr.
b)
Zwei
Aufsichtsratsmitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung der
Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 97 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 41 BbgKVerf aus deren
Mitte entsandt.
c)
Ein
Aufsichtsratsmitglied wird vom Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V.
entsandt.
d)
Ein
Aufsichtsratsmitglied wird von der Hausversammlung der Bürgerhaus am Schlaatz
gGmbH entsandt.
5. Finanzielle Auswirkungen
Auf Grund der Glättung des Stammkapitals hat die
Landeshauptstadt Potsdam eine Einzahlung in Höhe 18,06 EURO zu leisten.
Die Kosten der Gesellschaftsvertragsänderung trägt die BüH
gGmbH.
6. Rechtliche Grundlage zur Beschlussfassung
Gemäß § 13 Nr. 3 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam
vom 4. März 2009 entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den
wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die
Landeshauptstadt Potsdam mehr als ein Viertel der Anteile hält.
Da es sich bei dieser wesentlichen Änderung des
Gesellschaftsvertrages der BüH gGmbH nicht um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung handelt, das nach § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf der Zuständigkeit des
Oberbürgermeisters unterliegt, ist hier die Zuständigkeit der
Stadtverordnetenversammlung gegeben.
Anlagen:
- Entwurf
zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages
- Synopse
zu Gesellschaftszweck und -gegenstand
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanielle
Auswirkungen:
Der DM-Betrag des Stammkapitals des aktuellen
Gesellschaftsvertrages (50.000 DM) wurde in EURO umgerechnet (25.564,59 EURO)
und auf 25.600 EURO geglättet. Damit ergeben sich Geschäftsanteile in Höhe
13.056 EURO (51%) für die Landeshauptstadt Potsdam und 12.544 EURO (49%) für
den Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V..
Die Stammkapitalerhöhung beträgt insgesamt 35,41 EURO; davon
entfallen 18,06 EURO auf die Landeshauptstadt Potsdam und 17,35 EURO auf den
Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V..
Die Kosten der Gesellschaftsvertragsänderung trägt die
Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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90,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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29,8 kB
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