Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0640

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Im Antrag DS 10/SVV/0430 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG ein Gespräch zu führen um aus brandschutztechnischen Gründen am Bahnhof Park Sanssouci einen zweiten Ausgang durchzusetzen.

Bezüglich dieser Problematik wurden die DB Station & Service AG sowie das Eisenbahnbundesamt (EBA) angeschrieben und um eine kurzfristige Stellungnahme gebeten.

In seiner Antwort stellt das EBA klar, dass Bahnhöfe Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes sind und nicht der bauaufsichtlichen Zuständigkeit der Kommune unterliegen. Erforderlich ist eine einvernehmliche technische Lösung mit dem Betreiber, der DB AG.

Im Antwortschreiben der DB Station & Service AG wurde mitgeteilt, dass im Zuge der Grundsanierung des Bahnhofs 1994-1996  ein mit der Kommune abgestimmter verkehrssicherer Ausbaustand hergestellt wurde. Das zu dieser Zeit erarbeitete Brandschutzkonzept sah für diese oberirdische Verkehrsanlage keinen zweiten Zugang im Rahmen einer Gefahrenvorbeugung vor. Ausgangspunkt hierfür war ein prognostiziertes maximal zu erwartendes Fahrgastaufkommen. Ein weiterer Zugang ist daher bei der DB AG auch nicht in Planung.

Sollte die Stadt jedoch einen weiteren Zugang einfordern würde die DB AG die vertraglichen Grundlagen entwickeln und bahnintern die erforderlichen Abstimmungen vorbereiten.

Das heißt, dass die Stadt die Kosten dafür alleine aufzubringen hätte.

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...