Anfrage - 10/SVV/0624

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Vergangenheit habe ich zur Kontrolle der Verwaltung einige Anträge auf Akteneinsicht gestellt, die abgelehnt wurden (GB 4, Bauaufsicht) oder auf die ich auch auf Nachfrage keine Antwort (GB 3, Jugendamt) erhielt.

Die von mir angerufene Kommunalaufsicht und die Landesbeauftragte für das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz riet mir, mich mit Organklagen an das Verwaltungsgericht zu wenden. Eine Untätigkeitsklage brachte bisher auch keine Akteneinsicht.

 

Frage:     Wie kann die Verwaltungsspitze dazu bewegt werden, mein(e) Kontrollrecht/Kontrollpflicht in Form von Akteneinsichten reibungslos und zeitnah durchführen zu lassen?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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