Anfrage - 10/SVV/0624
Grunddaten
- Betreff:
-
Akteneinsicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2010
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Beschlussvorschlag
In der Vergangenheit habe ich zur
Kontrolle der Verwaltung einige Anträge auf Akteneinsicht gestellt, die
abgelehnt wurden (GB 4, Bauaufsicht) oder auf die ich auch auf Nachfrage keine
Antwort (GB 3, Jugendamt) erhielt.
Die von mir angerufene
Kommunalaufsicht und die Landesbeauftragte für das Akteneinsichts- und
Informationszugangsgesetz riet mir, mich mit Organklagen an das
Verwaltungsgericht zu wenden. Eine Untätigkeitsklage brachte bisher auch keine
Akteneinsicht.
Frage: Wie kann die Verwaltungsspitze dazu bewegt werden, mein(e) Kontrollrecht/Kontrollpflicht in Form von Akteneinsichten reibungslos und zeitnah durchführen zu lassen?
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,3 kB
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