Antrag - 10/SVV/0662

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 41 BbgKVerf werden auf Vorschlag der Fraktion

 

Fraktion DIE LINKE                        1. Dr. Klaus-Uwe Gunold                        2. Peter Kaminski

            3. Dr. Gabriele Herzel            4. Rolf Kutzmutz

            5. Stefan Wollenberg

 

Fraktion SPD                        1. Dr. Manja Orlowski                        2. Harald Kümmel

                        3. Klara Geywitz                        4. Dr. Christian Seidel

                        5. Pete Heuer                        6. Birgit Morgenroth

                        7. Anke Michalske-Acioglu

                       

Fraktion CDU/ANW                        1. Klaus Rietz                        2. Peter Schultheiß      

                        3. Horst Heinzel                        4. Hans-Wilhelm Dünn

                       

Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen                        1. Peter Schüler                        2. Saskia Hüneke

                        3. Andreas Menzel                        4. Martin Kühn

 

Fraktion FDP                        1. Björn Teuteberg                               2. Stefan Becker

                        3. Franziska Schneider

 

als stellvertretende Mitglieder im Hauptausschuss bestellt.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Mit der   DS 10/SVV/0549 haben die Fraktionen die Neubildung des Hauptausschusses beantragt. Findet dieser Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der StVV, so sind entsprechend  der Vorschläge der Fraktionen auch die stellbvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses erneut zu bestellen. Dies erfolgt gemäß § 41 Abs. 4 der BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss.

 

Den Fraktionen steht es frei, ob und wie viele Stellvertreter sie benennen. Bei Ausübung des Vorschlagsrechts ist aber zu bedenken, dass bei Ausscheiden eines ordentlichen Mitgliedes und einem fehlenden Stellvertreter die Fraktion nicht ohne weiteres ein Mitglied nachbenennen kann. Unbesetzte Sitze werden durch die BbgKVerf in Kauf genommen. Daher sollten möglichst viele Stellvertreter bestellt werden. Ist ein Stellvertreter nicht vorhanden, bleibt der Sitz entweder unbesetzt oder es erfolgt eine Neubesetzung nach § 41 Abs. 6 BbgKVerf (a.a.O., Rz. 42, 46).

 

Loading...