Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0667

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Am 05.05.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten in Potsdam bestehen, im Winter Natureisbahnen herrichten zu lassen und über das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung in der Septembersitzung 2010 zu berichten.

 

Mit dem Anlegen von Spritzeisbahnen soll vor allem den Kindern und Jugendlichen in der LHP eine weitere Möglichkeit geboten werden, sich auch im Winter vielseitig und interessant sportlich zu betätigen.

 

Unter folgenden Prämissen wurde die Prüfung vorgenommen:

 

  1. Standort
  2. Ausführung
  3. Betreiben/Unterhaltung
  4. Kosten
  5. Kommerzielle Anbieter

 

In die Prüfung wurden einbezogen:

 

  1. KIS
  2. Fachbereich Feuerwehr
  3. Bereich Grünflächen / Bereich Umwelt und Natur
  4. Fachbereich Grün – und Verkehrsflächen
  5. Stadtsportbund / Sportvereine
  6. ETBF / Lustgarten bzw. Volkspark
  7. Stadtwerke / Bäderlandschaft GmbH
  8. Angebot der Firma Ice Business AG

 

 

Im Ergebnis des Prüfauftrages ist Folgendes festzuhalten:

 

  1. Aus sportfachlicher und schulorganisatorischer Sicht kommen Naturrasen-, Kunstrasen- und Schulhofflächen nicht in Betracht. Es würden sich ggf. Tennenflächen, wie z.B. das Kleinspielfeld am Sportplatz Stern, der Sportplatz am Glockenspiel (Schule 8) und der Sportplatz in der Kurfürstenstraße eignen. Das Bürgerhaus am Schlaatz wird mit seinem Jugendclub alpha versuchen, eine kleine Eisfläche anzulegen.

 

2.   Die Berufsfeuerwehr kann aufgrund einer überdurchschnittlichen Belastung der Mitarbeiter im Rettungsdienst in Verbindung mit der zwingenden Vorhaltung von Funktionen für den Brandschutz- und Hilfeleistungsdienst keine Mitarbeiter ohne Mehrarbeitszeitvergütung heranziehen. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren sind Bestandteil des Brandschutz- und Hilfeleistungssystems der Landeshauptstadt Potsdam. Da das Anlegen von Spritzeisbahnen keine Aufgabe nach dem Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Brandenburg ist, besteht ferner die Gefahr, dass Unfälle in diesem Zusammenhang nicht von der Feuerwehrunfallkasse anerkannt werden.

 

  1. Die Bereiche Grünflächen sowie Umwelt und Natur verfügen über keine geeigneten Flächen. So befinden sich bspw. die Nuthewiesen gänzlich in einem Landschaftsschutzgebiet, teilweise in einem Flächennaturdenkmal und teilweise in einem Natura 2000-Gebiet. Zudem werden sie von geschützten Biotopen geprägt; Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von geschützten Biotopen führen können, sind verboten. Neben den naturschutzrechtlichen Aspekten läßt auch die unzureichende Erreichbarkeit der Nuthewiesen diese als Eisfläche ausscheiden.

 

  1. Der Zustand des Stadtkanals ist nach Auffassung des Baulastträgers Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen nicht geeignet, um dort eine Eisbahn anzulegen. Mit Hinweis auf vorhandene Messbolzen, Fugen im Mauerwerk, Kopfsteinpflaster und Bewuchs sollte der Kanal im Winter möglichst trocken bleiben, um Beschädigungen zu vermeiden.

 

  1. Personalunterstützung zur Betreuung der Fläche kann vom KIS aus kapazitiven Gründen nicht gewährt werden.

 

  1. Auf der Suche nach ehrenamtlichen Helfern sind alle Sportvereine und der Stadtsportbund angefragt worden. Rückmeldungen liegen derzeit vom Eisenbahnersportverein Lok Potsdam und vom Polarstern- Potsdam- Inlineskater- Hockey Team vor. Beide Vereine sind Nutzer der Rollsportanlage in der Heinrich-Mann-Allee und bestrebt, ihre Trainingsmöglichkeiten zu erweitern, so dass sie sich grundsätzlich einbringen würden.

 

  1. Eine erste Anfrage beim ETBF und den Stadtwerken wurde abschlägig beantwortet. Mit der Bäderlandschaft Potsdam GmbH werden im Herbst konkrete Gespräche bzgl. einer Unterstützung geführt.

 

  1. Es wurden auch kommerzielle Anbieter in die Prüfung einbezogen. Entsprechend der Eisbahn in Berlin/Lankwitz, wurde ein Angebot der Ice Business AG eingeholt. Die Ice Business AG ist ein kommerzieller Anbieter für fest installierte und mobile Eisbahnen mit Kühlanlage. Ein finanzielles Angebot für eine Eisbahn von 20 m x 40 m (800 m²) liegt vor. Die Kosten betragen ca. 65 T€ für den Zeitraum von 8 Wochen. Eine derartige Eisbahn wäre auch bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt nutzbar. Die finanziellen Mittel stehen allerdings derzeit nicht zur Verfügung.

 

  1. Eine prioritäre Einordnung ist angesichts der Haushaltslage nicht vorstellbar.

 

  1. Haftung und Versicherung:

Es ist davon auszugehen, dass die LHP durch das Anlegen und den Betrieb einer Spritzeisbahn auch in die Haftung bzgl. ihrer Eigenschaften bzw. ihrer Sicherheit kommt. Zu Versicherungsfragen sind Anfragen beim Rechtsamt und Landes- bzw. Stadtsportbund gestellt.

 

  1. Fazit:

Selbst für die Einrichtung einer Natureisbahn z. B. auf dem Sportplatz in der Kurfürstenstraße würden für Material, Wasser und Werkzeuge bzw. Hilfsmittel voraussichtlich Kosten in Höhe von 15 – 20 T€ für eine Wintersaison entstehen.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Mitteilungsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen.

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