Beschlussvorlage - 10/SVV/0693

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07. April 2010 beschlossene Haushaltssatzung 2010 wird im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren des Ministerium des Innern (Geschäftszeichen III/2-353-31/54) wie folgt gefasst:

 

1.       In § 1 Ziffer 2 wird die Zahl „513.159.500 EUR“ durch die Zahl „510.567.200 EUR“ ersetzt.

2.       In § 2 wird die Zahl „3.000.000 EUR“ durch die Zahl „407.700 EUR“ ersetzt.

3.       In § 6 wird die Jahreszahl „2020“ durch die Jahreszahl „2016“ ersetzt.

 

Das in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07. April 2010 beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2010 - 2013 als Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2010 wird insoweit fortgeschrieben, als das Haushaltssicherungskonzept 2011 so weiter zu entwickeln ist, dass der Haushaltsausgleich im Jahr 2016 wieder erreicht wird.

 

Damit wird den diesbezüglich im Anhörungsverfahren angekündigten Auflagen des Ministeriums des Innern beigetreten.

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Erläuterung

Begründung:

In Ihrer Sitzung am 07.04.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wurde dem Ministerium des Innern als Kommunalaufsichtsbehörde am 06.05.2010 vorgelegt.

Mit Schreiben vom 30.07.2010 wurde die Landeshauptstadt Potsdam um weitere Informationen u.a. bezüglich der Anteile freiwilliger und pflichtiger Selbstverwaltungsaufgaben am gesamten Haushaltsvolumen gebeten. Darüber hinaus war die Unaufschiebbarkeit der geplanten Investitionen gegenüber dem Ministerium umfassend zu begründen und die Auswirkungen der von PwC vorgeschlagenen Haushaltssicherungsmaßnahmen zu konkretisieren. Sämtliche gewünschten Informationen wurden dem Ministerium mit Schreiben vom 16.08.2010 übermittelt.

Gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) wurde der Landeshauptstadt Potsdam mit Anhörungsschreiben vom 26.08.2010 nochmals die Möglichkeit gegeben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern bzw. die Haushaltssatzung und das Zieljahr der Haushaltskonsolidierung insoweit durch Beitrittsbeschluss zu ändern.

 

Zu 1 und 2

 

Gemäß o.a. Schreiben beabsichtigt das Ministerium des Innern von den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Investitionskreditaufnahmen von 3 Mio. EUR nur 407.700 EUR zu genehmigen. Die Aufsichtsbehörde begründet dies wie folgt: „Bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit wird in diesem Jahr jedoch lediglich ein negativer Saldo von 407.700 EUR ausgewiesen. Dieser Negativsaldo bildet jedoch den Höchstbetrag der zulässigen Kreditaufnahme ab, weil Kredite gemäß § 74 Abs. 1 BbgKVerf nur für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen aufgenommen werden dürfen.“ Die §§ 1 und 2 der Haushaltssatzung für das Jahr 2010 sind entsprechend anzupassen.

 

Zu 3.

In dem durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.04.2010 beschlossenen Haushaltssiche­rungskonzept ist als Konsolidierungsziel das Jahr 2020 festgelegt. Darin sind mögliche mittel- bis langfristige Konsolidierungsmaßnahmen vorgeschlagen, die im Finanzplanungszeitraum noch nicht auf einzelne Haushaltsjahre aufgeschlüsselt wurden. Die Kommunalaufsicht schätzt bereits jetzt ein, „dass daraus weitere Einsparungen entstehen, die zu einem Wiedererreichen des originären Haushaltsausgleiches bereits im Jahr 2016 führen können.“ Mit Blick auf die Verpflichtung, den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches festzulegen, „wird daher die Auflage erteilt, den Beschluss über das HSK 2010 insoweit noch zu ändern.“ Eine Konkretisierung und Einarbeitung der erforderlichen Maßnahmen soll mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in 2011 erfolgen.

Um schnellstmöglich einen rechtskräftigen Haushalt für das Haushaltsjahr 2010 zu erhalten, ist ein Beitrittsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich, welcher als Dringlichkeits­beschluss in der Sitzung am 01.09.2010 gefasst werden sollte. Damit kann die vorläufige Haushaltsführung zeitnah beendet und der planmäßige Verlauf der wichtigen Investitionsvorhaben sowie die umfassende Aufgabenerfüllung durch die Landeshauptstadt Potsdam gewährleistet werden. Erst nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung können Verträge geschlossen und neue Investitionsmaßnahmen begonnen werden.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die in der Haushaltssatzung für das Jahr 2010 angesetzten Erträge und Aufwendungen bleiben unverändert. Desgleichen bleibt der Gesamtbetrag der Auszahlungen unverändert.

Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie die damit verbundenen Investitionsvorhaben bleiben von den Satzungsänderungen unberührt.

Die vorhandene Liquiditätslücke bleibt der Höhe nach unverändert, sie wird jedoch zu einem geringeren Teil durch Investitionskreditaufnahmen geschlossen.

 

 

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Anlagen

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