Beschlussvorlage - 10/SVV/0693
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2010 und Haushaltssicherungskonzept 2010 - Beitrittsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07. April 2010 beschlossene Haushaltssatzung 2010 wird im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren des Ministerium des Innern (Geschäftszeichen III/2-353-31/54) wie folgt gefasst:
1. In § 1 Ziffer 2 wird die Zahl „513.159.500 EUR“ durch die Zahl „510.567.200 EUR“ ersetzt.
2. In § 2 wird die Zahl „3.000.000 EUR“ durch die Zahl „407.700 EUR“ ersetzt.
3. In § 6 wird die Jahreszahl „2020“ durch die Jahreszahl „2016“ ersetzt.
Das in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07. April 2010 beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2010 - 2013 als Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2010 wird insoweit fortgeschrieben, als das Haushaltssicherungskonzept 2011 so weiter zu entwickeln ist, dass der Haushaltsausgleich im Jahr 2016 wieder erreicht wird.
Damit wird den diesbezüglich im Anhörungsverfahren
angekündigten Auflagen des Ministeriums des Innern beigetreten.
Erläuterung
Begründung:
In
Ihrer Sitzung am 07.04.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen. Die Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan und Anlagen wurde dem Ministerium des Innern als
Kommunalaufsichtsbehörde am 06.05.2010 vorgelegt.
Mit
Schreiben vom 30.07.2010 wurde die Landeshauptstadt Potsdam um weitere Informationen
u.a. bezüglich der Anteile freiwilliger und pflichtiger
Selbstverwaltungsaufgaben am gesamten Haushaltsvolumen gebeten. Darüber hinaus
war die Unaufschiebbarkeit der geplanten Investitionen gegenüber dem
Ministerium umfassend zu begründen und die Auswirkungen der von PwC
vorgeschlagenen Haushaltssicherungsmaßnahmen zu konkretisieren. Sämtliche
gewünschten Informationen wurden dem Ministerium mit Schreiben vom 16.08.2010
übermittelt.
Gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) wurde der Landeshauptstadt Potsdam mit Anhörungsschreiben vom 26.08.2010 nochmals die Möglichkeit gegeben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern bzw. die Haushaltssatzung und das Zieljahr der Haushaltskonsolidierung insoweit durch Beitrittsbeschluss zu ändern.
Zu 1 und 2
Gemäß o.a. Schreiben beabsichtigt das Ministerium des Innern von den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Investitionskreditaufnahmen von 3 Mio. EUR nur 407.700 EUR zu genehmigen. Die Aufsichtsbehörde begründet dies wie folgt: „Bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit wird in diesem Jahr jedoch lediglich ein negativer Saldo von 407.700 EUR ausgewiesen. Dieser Negativsaldo bildet jedoch den Höchstbetrag der zulässigen Kreditaufnahme ab, weil Kredite gemäß § 74 Abs. 1 BbgKVerf nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden dürfen.“ Die §§ 1 und 2 der Haushaltssatzung für das Jahr 2010 sind entsprechend anzupassen.
Zu
3.
In
dem durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.04.2010 beschlossenen
Haushaltssicherungskonzept ist als Konsolidierungsziel das Jahr 2020
festgelegt. Darin sind mögliche mittel- bis langfristige Konsolidierungsmaßnahmen
vorgeschlagen, die im Finanzplanungszeitraum noch nicht auf einzelne
Haushaltsjahre aufgeschlüsselt wurden. Die Kommunalaufsicht schätzt bereits
jetzt ein, „dass daraus weitere Einsparungen entstehen, die zu einem
Wiedererreichen des originären Haushaltsausgleiches bereits im Jahr 2016 führen
können.“ Mit Blick auf die Verpflichtung, den frühestmöglichen Zeitpunkt für
die Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches festzulegen, „wird daher die
Auflage erteilt, den Beschluss über das HSK 2010 insoweit noch zu ändern.“
Eine Konkretisierung und Einarbeitung der erforderlichen Maßnahmen soll mit der
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in 2011 erfolgen.
Um
schnellstmöglich einen rechtskräftigen Haushalt für das Haushaltsjahr 2010 zu
erhalten, ist ein Beitrittsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung
erforderlich, welcher als Dringlichkeitsbeschluss in der Sitzung am 01.09.2010
gefasst werden sollte. Damit kann die vorläufige Haushaltsführung zeitnah
beendet und der planmäßige Verlauf der wichtigen Investitionsvorhaben sowie die
umfassende Aufgabenerfüllung durch die Landeshauptstadt Potsdam gewährleistet
werden. Erst nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung können Verträge
geschlossen und neue Investitionsmaßnahmen begonnen werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
in der Haushaltssatzung für das Jahr 2010 angesetzten Erträge und Aufwendungen
bleiben unverändert. Desgleichen bleibt der Gesamtbetrag der Auszahlungen
unverändert.
Die
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie die damit verbundenen
Investitionsvorhaben bleiben von den Satzungsänderungen unberührt.
Die
vorhandene Liquiditätslücke bleibt der Höhe nach unverändert, sie wird jedoch
zu einem geringeren Teil durch Investitionskreditaufnahmen geschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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