Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0685
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsbegleitender Beschluss 2010 (P3) - Verbesserung der Sauberkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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01.09.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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16.09.2010
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14.10.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Verunreinigungen
im Umfeld des Hauptbahnhof sind nachweislich auf den andauernden Pendelverkehr
zurückzuführen. Des weiteren werden Verschmutzungen durch Jungendliche
verursacht, die sich abends im Bahnhofsumfeld aufhalten.
Aus
den genannten Gründen erfolgte die Eingruppierung des Hauptbahnhofes bei der
Straßenreinigung in eine Reinigungsklasse mit hoher Reinigungsdichte, die in
den zurückliegenden Jahren entsprechend angepasst wurde. Gemäß
Straßenreinigungssatzung wird der Bahnhofsvorplatz sechs mal wöchentlich durch
die Landeshauptstadt Potsdam gereinigt. Dazu gehört die Beseitigung von Schmutz
und sonstigen Verunreinigung auf den Gehwegen und Fahrbahnen.
Auch
das Centermanagement bemüht sich, die Eingangsbereiche des Bahnhofes sauber zu
halten. Täglich werden die Bereiche abgesammelt. Die Verunreinigungen sind auch
auf die starke Frequenz und Nutzung des Hauptbahnhofes zurück zu führen. Um dem
entgegenwirken zu können, wurden größere Abfallbehälter in der Babelsberger
Straße aufgestellt.
Bei den Beschwerden zur Ordnung und Sauberkeit im
öffentlichen Raum bilden die Bahnhöfe keinen Schwerpunkt. Die Beschwerden
richten sich in der Regel gegen die überfüllten Behälter an den Haltestellen
der ViP. Die Verantwortlichkeit für den Zustand der Haltestellen des ÖPNV sowie
für die dort befindlichen Abfallbehälter liegt beim Verkehrsunternehmen.
Der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH kommt dem mit der
Initiative „Mehr Service für Potsdam - sauber, sicher, lebenswert“ nach und sorgt damit
für eine nachhaltige Qualitätsverbesserung.
Die Reinigungspflichten für Gehwege im Bereich der 2.
barocken Stadterweiterung der Potsdamer Innenstadt und im Bereich des
Sanierungsgebietes Babelsberg sind gemäß Straßenreinigungssatzung auf die
Grundstückseigentümer/Anlieger übertragen. Eine Beschaffung zusätzlicher
Müllbehälter und Hundetoiletten würde hier nur bedingt Abhilfe schaffen, wäre
aber mit erheblichen Kosten für den städtischen Haushalt verbunden.
Bei
der Aufstellung und Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten handelt es
sich um eine freiwillige Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung, bei der der Handlungsspielraum aufgrund der
Haushaltssituation sehr eingeschränkt ist.
Eine
flächenmäßige Aufstellung von Hundetoiletten und Papierkörben ist aufgrund der
Anschaffungskosten und der jährlichen Unterhaltungskosten (Hundekottüten,
Entleerung, Pflege, Wartung) von der Landeshauptstadt Potsdam nicht allein
tragbar ist. Von daher bemüht sich der Fachbereich Ordnung und Sicherheit in
Gesprächen mit Dritten, wie Grundstückseigentümer oder
Wohnungsgenossenschaften, diese für die Aufstellung bzw. Bewirtschaftung von
Hundetoiletten zu gewinnen.
Kosten einer
Hundetoilette einschließlich
Montage ca. 900 €
Jährliche Unterhaltung
Hundetüten, Entleerung pro Stück ca. 300 €
Kosten Papierkorb
einschließlich Montage je nach Typ zwischen 860
€ und 1.900 €
Jährliche Unterhaltung/Entleerung pro Stück
im Durchschnitt ca. 500 €
Für die Sauberhaltung der Gehwege ist in der Landehauptstadt Potsdam der Anlieger verpflichtet. Die Grundstückseigentümer handeln ordnungswidrig wenn sie ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen. Dies wird im Rahmen der regelmäßigen Kontrollgänge durch die Dienstkräfte des Außendienstes überprüft.
Wenn im Zuge dieser Ortsbegehungen die Verletzung der
bestehenden Anliegerpflichten festgestellt wird und der konkrete
Verantwortliche nicht unmittelbar durch die Außendienstmitarbeiter angesprochen
werden kann, erfolgt die Übergabe eines Informationsblattes. Mit dieser
Mitteilung wird der verantwortliche Eigentümer des Grundstückes aufgefordert,
den festgestellten Zustand innerhalb der nächsten 14 Tage zu beseitigen. Neben
der Information über die bestehenden Rechtsgrundlagen, aus denen sich diese
Pflichten ergeben, wird der Verantwortliche aufgefordert, tätig zu werden.
Sollte der Grundstückseigentümer trotz Aufforderung der
Erfüllung seiner Anliegerpflichten entsprechend der Straßenreinigungssatzung
bzw. Stadtordnung nicht nachkommen, werden auch Bußgeldverfahren gegen die
entsprechenden Eigentümer eingeleitet.
Auf das Problem der Hunde und ihrer Hinterlassenschaft reagieren die Mitarbeiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit mit verstärkten Kontrollen.
Hundekontrollen finden durch das Ordnungsamt der
Landeshauptstadt Potsdam in Zusammenarbeit mit der Polizeiwache Mitte statt.
Schwerpunkte dieser Kontrollen sind die
Einhaltung der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg sowie die
Einhaltung der Stadtordnung der Landeshauptstadt Potsdam. Die Stadtordnung
regelt unter anderem die Verpflichtung der Hundehalter, jede Verunreinigung
durch seinen Vierbeiner unverzüglich zu beseitigen.
Die Nichtbeseitigung des Hundekotes stellt einen Verstoß
gegen die „Stadtordnung“ dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Allerdings gestaltet sich die Durchsetzung und Ahndung in
der Praxis problematisch, da sich das Geschehen in den seltensten Fällen vor
den Augen der städtischen Dienstkräfte abspielt.
Die Ordnungswidrigkeit ist eine mit einer Geldbuße bedrohte
Handlung. In minder schweren Fällen können auch Verwarnungen unter Erhebung
eines Verwarnungsgeldes oder mündliche Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld
ausgesprochen werden. Es wird deswegen auch als "kleines Strafrecht"
bezeichnet. Eine Ahndung erfolgt dann aber immer für die Vergangenheit. Damit
ist nicht gewährleistet, dass die Verunreinigung entfernt wird, bzw. zukünftig
den Anliegerpflichten nachgekommen wird.
Die Kontrollen der Mitarbeiter sind Bestandteil der täglichen Diensterfüllung und dienen ausschließlich der Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Landeshauptstadt Potsdam.
Auf Grund des Personalbestandes der Arbeitsgruppe können aber generell keine ständigen flächendeckenden Kontrollen gewährleistet werden.