Antrag - 10/SVV/0706

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der öffentliche Zugang zum Wasser am Grundstück Am Uetzer Fährweg, Gemarkung Marquardt, Flur 2, Flurstücke 59 und 64, gesichert und die Nutzung des Grundstücks auf Dauer für gemeinnützige Zwecke gesichert werden kann.

 

 

gez. M. Schröder                                             gez. M. Schubert

Fraktionsvorsitzender                                     Fraktionsvorsitzender

CDU/ANW                                                       SPD

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Grundstück steht im Moment zum Verkauf durch die BIMA an. Ähnlich wie in anderen Fällen ist zu befürchten, dass das Höchstgebot beim Verkauf den Zuschlag erhält. Damit verlöre nicht nur die Allgemeinheit den Zugang zum Wasser sondern auch viele gemeinnützige Veranstaltungen und Angebote (Anglerverein, Freiwillige Feuerwehr, Osterfeuer etc.) wären im Ortsteil heimatlos.

 

 

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Anlagen

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