Beschlussvorlage - 10/SVV/0735

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH sieben Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:

 

- über die Fraktion DIE LINKE:                         Frau Dr. Karin Schröter

                                                                                                                                      Frau Juliane Nitsche

 

- über die Fraktion SPD:                                   Herr Dr. Christian Seidel

                                                                                                                                      Frau Birgit Morgenroth

 

- über die Fraktion CDU/ANW:                      Frau Ingeborg Praechtel   

- über die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:                       Herr Peter Schüler

- über die Fraktion FDP:                                    Frau Franziska Schneider

 

als Nachrücker werden bestellt:

Fraktion DIE LINKE:                             1. Frau Dr. Gabriele Herzel

                                        2. Frau Birgit Müller

 

Fraktion SPD:                               1. Herr Till Meyer

 

Fraktion CDU/ANW:                     1. Frau Bettina Paulsen

 

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:                    1. Frau Saskia Hüneke                           

                                        2. Herr Andreas Menzel

                                        3. Herr Nils Naber

                                        4. Herr Martin Kühn

 

Fraktion FDP:                               1. Frau Martina Engel-Fürstberger

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der 1993 gegründeten Hans Otto Theater GmbH (HOT).

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag hat das HOT ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus folgenden Mitgliedern besteht (Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag):

 

a)        der/dem Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,

 

b)        sieben Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des

§ 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf entsandt werden (Entsendung durch die

Stadtverordnetenversammlung),

c)        einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für

Kultur zuständig ist,

d)    einem Vertreter des Betriebsrates.

Die Amtszeit des bisherigen HOT - Kuratoriums begann mit seiner Konstituierung am 15.04.2005 und endete mit der Gesellschafterversammlung, welche den Jahresabschluss zum 31.12.2009 feststellte, am 26.07.2010.

Gemäß § 8 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag führt das alte Kuratorium die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Kuratoriums fort. Die erneute Bestellung zum Kuratoriumsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.

Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben nach § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag von der Landeshauptstadt Potsdam in das neue Kuratorium des HOT zu entsendenden Mitglieder gegenwärtig folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Kuratoriumssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                Mitgliederzahl aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE                                     = 7x16/48 = 2,333           Þ          2 Sitze

Fraktion SPD                                                 = 7x15/48 = 2,187           Þ          2 Sitze

Fraktion CDU/ANW                              = 7x  8/48 = 1,166           Þ          1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                = 7x  5/48 = 0,729           Þ          1 Sitz

Fraktion FDP                                                 = 7x  4/48 = 0,583           Þ          1 Sitz

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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