Antrag - 10/SVV/0749
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Werksausschusses KIS
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.10.2010
|
Erläuterung
Begründung:
Mit der DS 09/SVV/0031
wurde der Werksausschuss des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service der
Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 1 Betriebssatzung wie folgt
besetzt:
über die Fraktion DIE LINKE:
als Mitglieder:
als Stellvertreter:
1.
Brigitte Oldenburg 1. Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg
2. Rolf
Kutzmutz 2. Dr. Klaus-Uwe Gunold
3. Ralf
Jäkel 3. Dr. Sigrid Müller
(jeder
Vertreter kann jedes Mitglied vertreten)
über die Fraktion der SPD:
als Mitglieder: als
Stellvertreter:
1. Jutta
Busch 1. Claus Wartenberg
2.
Volker Klamke 2. Heike Judacz
(jeder Vertreter kann jedes Mitglied vertreten)
über die Fraktion der CDU/ANW:
als Mitglied: als
Stellvertreter:
Klaus Rietz Hans-Wilhelm
Dünn
über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
als Mitglied:
als Stellvertreter:
Peter Schüler Andreas
Menzel
über die Fraktion FDP/Familienpartei:
als Mitglied:
als Stellvertreter:
Stefan Becker Björn
Teuteberg
Auf
die Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter des Werksausschusses des
Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service über die Fraktionen ist § 41 Abs.
6 BbgKVerf anzuwenden, da es sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss
handelt.
Um
dem Willen der Fraktion zu entsprechen, Frau Jutta Busch, die nicht mehr
Mitglied der Fraktion SPD ist, auszutauschen, wird der Antrag auf Neubesetzung
vorgelegt, der der Zustimmung einer Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der
Mitglieder der Gemeindevertretung bedarf.
Dabei
steht es allen Fraktionen frei, ihre bisher benannten Mitglieder und
Stellvertreter auszutauschen. Ebenso steht es den Fraktionen frei, ob und wie
viele Stellvertreter sie benennen. Bei Ausübung des Vorschlagrechts ist aber zu
bedenken, dass bei Ausscheiden eines ordentlichen Mitgliedes und fehlenden
Stellvertretern die Fraktion nicht ohne weiteres ein Mitglied nachbenennen
kann. Unbesetzte Sitze werden durch die BbgKVerf in Kauf genommen.