Antrag - 10/SVV/0749

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neubesetzung des Werksausschuss KIS gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf.

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der DS 09/SVV/0031 wurde der Werksausschuss des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 1 Betriebssatzung wie folgt besetzt:

 

über die Fraktion DIE LINKE:

als Mitglieder:     als Stellvertreter:

 

1.  Brigitte Oldenburg                                                                             1.  Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

2.  Rolf Kutzmutz                                                                               2.  Dr. Klaus-Uwe Gunold

3.  Ralf Jäkel                                                                          3.  Dr. Sigrid Müller

                                                                                                (jeder Vertreter kann jedes Mitglied vertreten)

 

über die Fraktion der SPD:

als Mitglieder:                                         als Stellvertreter:

 

1.  Jutta Busch                                                                                     1.  Claus Wartenberg

2.  Volker Klamke                                                                                   2.  Heike Judacz

(jeder Vertreter kann jedes Mitglied vertreten)

 

über die Fraktion der CDU/ANW:

als Mitglied:                                                   als Stellvertreter:

 

Klaus Rietz                                                                            Hans-Wilhelm Dünn

 

über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

als Mitglied:                                                   als Stellvertreter:

 

Peter Schüler                                                                                  Andreas Menzel

 

über die Fraktion FDP/Familienpartei:

als Mitglied:                                                   als Stellvertreter:

 

Stefan Becker                                                                                   Björn Teuteberg

 

Auf die Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service über die Fraktionen ist § 41 Abs. 6 BbgKVerf anzuwenden, da es sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss handelt.

 

Um dem Willen der Fraktion zu entsprechen, Frau Jutta Busch, die nicht mehr Mitglied der Fraktion SPD ist, auszutauschen, wird der Antrag auf Neubesetzung vorgelegt, der der Zustimmung einer Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung bedarf.

Dabei steht es allen Fraktionen frei, ihre bisher benannten Mitglieder und Stellvertreter auszutauschen. Ebenso steht es den Fraktionen frei, ob und wie viele Stellvertreter sie benennen. Bei Ausübung des Vorschlagrechts ist aber zu bedenken, dass bei Ausscheiden eines ordentlichen Mitgliedes und fehlenden Stellvertretern die Fraktion nicht ohne weiteres ein Mitglied nachbenennen kann. Unbesetzte Sitze werden durch die BbgKVerf in Kauf genommen.

 

 

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