Beschlussvorlage - 10/SVV/0756
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Mangerstraße 2. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.10.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Mangerstraße, im
Teilabschnitt vom Mühlenweg bis zur Otto-Nagel-Straße, wird als
beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von
Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom
19.05.2006 (Straßenausbaubeitrags-satzung) in der Variante „Teilasphaltierung“
ausgebaut.
Erläuterung
Begründung:
Im April 2010 erfolgte auf der Grundlage des Amtsentwurfes
(Teilasphaltierung) eine erste Anhörung mit dem Ergebnis, dass sich die
Mehrheit der Anlieger gegen die Baumaßnahme aussprach.
Durch die
Stadtverordnetenversammlung wurde daraufhin am 02.06.2010 (Beschluss
10/SVV/0378) die Verwaltung beauftragt, für den zweiten Bauabschnitt der
Mangerstraße eine neue Planung vorzulegen, die den Anliegerwünschen stärker
entspricht.
Für den
zweiten Bauabschnitt wurde der vorhandene Entwurf umgeplant und sieht nun eine
Befestigung der gesamten Fahrbahn mit hochwertigem Pflaster vor.
Eine
erneute Anliegerbeteiligung ist erfolgt.
Mit Schreiben vom 28.07.2010 wurden 38 Anlieger (Grundstückseigentümer) über die geplante straßenbauliche Maßnahme informiert und gebeten, sich bis zum 06.09.2010 gegen oder für die geplanten Arbeiten schriftlich oder mündlich auszusprechen. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Nichtäußerung als Zustimmung gewertet wird. Die Frist war wegen der Sommerpause / Urlaubszeit auf Wunsch der Anlieger verlängert worden.
Zwischenzeitlich fanden am 15.07.2010 und am 26.08.2010
Anliegerinformationsveranstaltungen statt. Am 07.09.2010 fand zudem ein
Ortstermin mit der UNB und dem Baumgutachter statt.
Nach Fristablauf ergibt sich folgendes Votum:
13 Grundstückseigentümer sprachen sich für den Bau
der Straße aus (wobei 8 Grundstücke städtische Grundstücke sind).
4 Grundstückseigentümer äußerten sich nicht zu der
Baumaßnahme = positives Votum
21 Grundstückseigentümer sprachen sich gegen die
Baumaßnahme aus.
Von den 21 Ablehnungen stimmten zwei Anlieger ohne die
Nennung von Gründen gegen die Baumaßnahme.
Drei Grundstückseigentümer sprachen sich explizit gegen
Pflaster aus und bemängelten die höheren Kosten.
Sechs Anlieger gaben diverse weitere Gründe gegen den Bau
an. Dabei gab ein Eigentümer von vier Grundstücken (= 4 Stimmen) an, keine
wirtschaftlichen Vorteile durch den Ausbau zu erkennen. Ein Eigentümer
widersprach hinsichtlich der angesetzten Geschossigkeit. Ein Eigentümer äußerte
sich gegen die Planung, da der Gesamtcharakter der Straße zerstört werde.
10 Anlieger sprachen sich gegen die Bordlinienveränderung,
die notwendigen Baumfällungen, die Aufhebung der Lastbeschränkung und für eine
Materialwiederverwendung aus.
Die Bedenken der Anlieger konnten trotz der durchgeführten
nunmehr vier Anliegerinformationsveranstaltungen offenbar nicht ausgeräumt
werden.
Somit spricht sich die Mehrheit der
Grundstückseigentümer gegen die Baumaßnahme Mangerstraße 2. BA aus .
Obwohl sich die knappe Mehrheit der
Grundstückseigentümer gegen die Baumaßnahme Mangerstraße 2. BA
aussprach, hält die Verwaltung nach Abwägung und pflichtgemäßen Ermessen an der
Notwendigkeit der Erneuerung der Verkehrsanlage fest.
Durch den Straßenbaulastträger wurden nunmehr zwei
verschiedene Ausbauvarianten angehört.
Variante 1 Befestigung der
Fahrgasse in Asphalt. (Gesamtkosten 1.200,00 T€)
Variante 2 Befestigung der Fahrgasse in Kleinsteinpflaster
(Gesamtkosten 1.600,00 T€)
Da keine der angehörten Varianten eine Zustimmung erzielen
konnte, wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (geringere Investitionskosten)
und unter dem Gesichtspunkt, dass die höheren Folgekosten
(Straßenunterhaltungskosten) der Pflastervariante die finanziellen
Möglichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam stärker beanspruchen würden, der
ursprüngliche Amtsentwurf (Variante 1) zur Beschlussfassung eingereicht.
Dies begründet die Verwaltung wie folgt:
Die Gehwege und Verkehrsflächen der Mangerstraße befinden sich in einem sehr desolaten Zustand. Die Schmutz- und Regenwasserleitungen sind dringend erneuerungsbedürftig.
Mit dem Neubau der Mangerstraße sollen noch vorhandene
Einleitstellen für Regenwasser in den Heiligen See beseitigt werden (Beschluss
SVV 09/SVV/0144). Es werden behindertengerechte Fahrbahnquerungen und
Gehweganschlüsse geschaffen. Gleichzeitig werden Ziele des Radverkehrskonzeptes
umgesetzt. Es ist geplant, ein Teilstück des Europaradweges R1 von der
Kurfürstenstraße bis zur Berliner Straße auf der Mangerstraße zu führen. Eine
Möglichkeit, diese Ziele mit den Mitteln des Ergebnishaushaltes oder
Investitionsplanes zu erreichen, besteht nicht. Der Verkehrssicherungspflicht
kann die Verwaltung nicht mehr genügend nachkommen. Daher ist die Durchführung
der Maßnahme mit den Fördermitteln des KP II alternativlos.
Durch die Wahl eines
bituminösen Oberflächenbelages in der Fahrgasse wird der Lärmpegel spürbarer
gesenkt werden als bei einem Ausbau mit hochwertigem Pflaster. Der Nachweis
einer Lärmminderung an öffentlichen Straßen und damit die Rahmenbedingungen des
Konjunkturpaketes II sind besser erfüllbar.
Sollte die Maßnahme nicht durchgeführt werden, würden die Fördermittel verloren gehen, mit entsprechend negativer Außenwirkung für die Landeshauptstadt Potsdam. Die wirtschaftlichen Ziele des KP II (Beschäftigung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen) würden verfehlt.
Diese Maßnahme ist zugleich auch ein aktiver Beitrag zur konjunkturellen Stärkung der regionalen Wirtschaft. Öffentlich finanzierte Projekte wie dieses sind geeignet und notwendig, um rückläufige Auftragslagen bei den Unternehmen auszugleichen und somit entsprechende Beschäftigungs- und Einkommenseffekte zu stabilisieren bzw. zu induzieren. Da es sich bei den KP II -finanzierten Projekten um zusätzliche investive Maßnahmen handelt, sind solche Effekte auch in vorliegendem Fall zu erwarten. Aus der Perspektive der Potsdamer Wirtschaftsförderung und der regionalen Wirtschaft wird dieses Projekt daher unterstützt. IHK, Handwerkskammer und der Bauindustrieverband Berlin – Brandenburg fordern die Umsetzung der KP II-Maßnahmen.
Um eine Förderung mit Blick auf den vorgegebenen
Abrechnungszeitrahmen für KP II-Mittel zu ermöglichen, ist eine Ausschreibung
und Vergabe der Bauleistung im Jahr 2010 zwingend erforderlich.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Ausbaukosten (inkl. Planung)
betragen nach der Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung ca. 1.200,00 T€.
Die Finanzierung erfolgt über das
Produktkonto 5410003.7852009
Investitionsnummer 0747 000 14 0103
in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 vorbehaltlich des Beschlusses und der
Genehmigung der Haushaltssatzung 2010.
Die KAG-Beiträge des 2. BA wurden
auf der Grundlage o.g. Kostenberechnung mit 605,1 T€ ermittelt. Die Erhebung
soll nach Fertigstellung der Maßnahme in 2011 erfolgen.