Beschlussvorlage - 10/SVV/0756

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Mangerstraße, im Teilabschnitt vom Mühlenweg bis zur Otto-Nagel-Straße, wird als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006 (Straßenausbaubeitrags-satzung) in der Variante „Teilasphaltierung“ ausgebaut.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im April 2010 erfolgte auf der Grundlage des Amtsentwurfes (Teilasphaltierung) eine erste Anhörung mit dem Ergebnis, dass sich die Mehrheit der Anlieger gegen die Baumaßnahme aussprach.

 

Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde daraufhin am 02.06.2010 (Beschluss 10/SVV/0378) die Verwaltung beauftragt, für den zweiten Bauabschnitt der Mangerstraße eine neue Planung vorzulegen, die den Anliegerwünschen stärker entspricht.

 

Für den zweiten Bauabschnitt wurde der vorhandene Entwurf umgeplant und sieht nun eine Befestigung der gesamten Fahrbahn mit hochwertigem Pflaster vor.

 

Eine erneute Anliegerbeteiligung ist erfolgt.

 

Mit Schreiben vom 28.07.2010 wurden 38 Anlieger (Grundstückseigentümer) über die geplante straßenbauliche Maßnahme informiert und gebeten, sich bis zum 06.09.2010 gegen oder für die geplanten Arbeiten schriftlich oder mündlich auszusprechen. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Nichtäußerung als Zustimmung gewertet wird. Die Frist war wegen der Sommerpause / Urlaubszeit auf Wunsch der Anlieger verlängert worden.

 

Zwischenzeitlich fanden am 15.07.2010 und am 26.08.2010 Anliegerinformationsveranstaltungen statt. Am 07.09.2010 fand zudem ein Ortstermin mit der UNB und dem Baumgutachter statt.

 

Nach Fristablauf ergibt sich folgendes Votum:

 

13 Grundstückseigentümer sprachen sich für den Bau der Straße aus (wobei 8 Grundstücke städtische Grundstücke sind).

4 Grundstückseigentümer äußerten sich nicht zu der Baumaßnahme = positives Votum

 

21 Grundstückseigentümer sprachen sich gegen die Baumaßnahme aus.

 

Von den 21 Ablehnungen stimmten zwei Anlieger ohne die Nennung von Gründen gegen die Baumaßnahme.

Drei Grundstückseigentümer sprachen sich explizit gegen Pflaster aus und bemängelten die höheren Kosten.

Sechs Anlieger gaben diverse weitere Gründe gegen den Bau an. Dabei gab ein Eigentümer von vier Grundstücken (= 4 Stimmen) an, keine wirtschaftlichen Vorteile durch den Ausbau zu erkennen. Ein Eigentümer widersprach hinsichtlich der angesetzten Geschossigkeit. Ein Eigentümer äußerte sich gegen die Planung, da der Gesamtcharakter der Straße zerstört werde.

10 Anlieger sprachen sich gegen die Bordlinienveränderung, die notwendigen Baumfällungen, die Aufhebung der Lastbeschränkung und für eine Materialwiederverwendung aus.

Die Bedenken der Anlieger konnten trotz der durchgeführten nunmehr vier Anliegerinformationsveranstaltungen offenbar nicht ausgeräumt werden.

 

 

Somit spricht sich die Mehrheit der Grundstückseigentümer gegen die Baumaßnahme Mangerstraße 2. BA aus .

 

Obwohl sich die knappe Mehrheit der Grundstückseigentümer gegen die Baumaßnahme Mangerstraße 2. BA aussprach, hält die Verwaltung nach Abwägung und pflichtgemäßen Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung der Verkehrsanlage fest.

 

Durch den Straßenbaulastträger wurden nunmehr zwei verschiedene Ausbauvarianten angehört.

Variante 1 Befestigung der Fahrgasse in Asphalt. (Gesamtkosten 1.200,00 T€)

Variante 2 Befestigung der Fahrgasse in Kleinsteinpflaster (Gesamtkosten 1.600,00 T€)

 

Da keine der angehörten Varianten eine Zustimmung erzielen konnte, wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (geringere Investitionskosten) und unter dem Gesichtspunkt, dass die höheren Folgekosten (Straßenunterhaltungskosten) der Pflastervariante die finanziellen Möglichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam stärker beanspruchen würden, der ursprüngliche Amtsentwurf (Variante 1) zur Beschlussfassung eingereicht.

 

 

Dies begründet die Verwaltung wie folgt:

 

Die Gehwege und Verkehrsflächen der Mangerstraße befinden sich in einem sehr desolaten Zustand. Die Schmutz- und Regenwasserleitungen sind dringend erneuerungsbedürftig.

Mit dem Neubau der Mangerstraße sollen noch vorhandene Einleitstellen für Regenwasser in den Heiligen See beseitigt werden (Beschluss SVV 09/SVV/0144). Es werden behindertengerechte Fahrbahnquerungen und Gehweganschlüsse geschaffen. Gleichzeitig werden Ziele des Radverkehrskonzeptes umgesetzt. Es ist geplant, ein Teilstück des Europaradweges R1 von der Kurfürstenstraße bis zur Berliner Straße auf der Mangerstraße zu führen. Eine Möglichkeit, diese Ziele mit den Mitteln des Ergebnishaushaltes oder Investitionsplanes zu erreichen, besteht nicht. Der Verkehrssicherungspflicht kann die Verwaltung nicht mehr genügend nachkommen. Daher ist die Durchführung der Maßnahme mit den Fördermitteln des KP II alternativlos.

 

Durch die Wahl eines bituminösen Oberflächenbelages in der Fahrgasse wird der Lärmpegel spürbarer gesenkt werden als bei einem Ausbau mit hochwertigem Pflaster. Der Nachweis einer Lärmminderung an öffentlichen Straßen und damit die Rahmenbedingungen des Konjunkturpaketes II sind besser erfüllbar.

 

Sollte die Maßnahme nicht durchgeführt werden, würden die Fördermittel verloren gehen, mit entsprechend negativer Außenwirkung für die Landeshauptstadt Potsdam. Die wirtschaftlichen Ziele des KP II (Beschäftigung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen) würden verfehlt.

Diese Maßnahme ist zugleich auch ein aktiver Beitrag zur konjunkturellen Stärkung der regionalen Wirtschaft. Öffentlich finanzierte Projekte wie dieses sind geeignet und notwendig, um rückläufige Auftragslagen bei den Unternehmen auszugleichen und somit entsprechende Beschäftigungs- und Einkommenseffekte zu stabilisieren bzw. zu induzieren. Da es sich bei den KP II -finanzierten Projekten um zusätzliche investive Maßnahmen handelt, sind solche Effekte auch in vorliegendem Fall zu erwarten. Aus der Perspektive der Potsdamer Wirtschaftsförderung und der regionalen Wirtschaft wird dieses Projekt daher unterstützt. IHK, Handwerkskammer und der Bauindustrieverband Berlin – Brandenburg fordern die Umsetzung der KP II-Maßnahmen.

 

Um eine Förderung mit Blick auf den vorgegebenen Abrechnungszeitrahmen für KP II-Mittel zu ermöglichen, ist eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung im Jahr 2010 zwingend erforderlich.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausbaukosten (inkl. Planung) betragen nach der Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung ca. 1.200,00 T€.

Die Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 5410003.7852009

Investitionsnummer 0747 000 14 0103 in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung der Haushaltssatzung 2010.

 

Die KAG-Beiträge des 2. BA wurden auf der Grundlage o.g. Kostenberechnung mit 605,1 T€ ermittelt. Die Erhebung soll nach Fertigstellung der Maßnahme in 2011 erfolgen.

 

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