Beschlussvorlage - 10/SVV/0578
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (Gewerbeabfall zur Beseitigung) der LHP
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2010
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06.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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16.09.2010
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Erläuterung
Begründung:
Der Landeshauptstadt Potsdam (LHP)
obliegt als öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger für ihr Gebiet die
Entsorgungspflicht für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten
Haushaltungen (nachstehend Gewerbeabfall zur Beseitigung genannt) im Sinne des
§ 15 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) i.V.m. §§ 2
Abs. 1 und 3 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfallgesetzes (BbgAbfG) und nach
Maßgabe ihrer Abfallentsorgungssatzung.
Durch den Vertrag über das Sammeln
und Transportieren von Abfällen, Wertstoffen, Fäkalien und Durchführung der
Straßenreinigung zwischen der LHP und der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)
vom 02./04. Oktober 1991 ist die Entsorgung des Gewerbeabfalls zur Beseitigung
nicht abgedeckt.
Aus diesem Grunde wurde und wird
auch zukünftig die Leistung der Entsorgung der in der Landeshauptstadt Potsdam
anfallenden Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten
Haushaltungen (Gewerbeabfall) öffentlich ausgeschrieben.
Die Vertragslaufzeit des bisherigen
Vertrages für die Entsorgung der Gewerbeabfälle zur Beseitigung endete zum
30.06.2010.
Auf Grund der spezifischen Vorgaben
zur fachlichen und regionalen Leistungserbringung und dem damit zu erwartenden
stark eingegrenzten Bewerberkreis, wurde eine Freihändige Vergabe mit
vorherigem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb zur Erkundung eines in Betracht
kommenden Bewerberkreises durchgeführt.
Die STEP war im genannten
Vergabeverfahren einer von drei Bietern. Nach Prüfung der Angebote ist die STEP
erneut beauftragt worden, die Entsorgung des Gewerbeabfalls zur Beseitigung für
den Zeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.2013 durchzuführen.
Auf Grundlage des Angebots der STEP,
müssen neue Entsorgungspreise pro Abfallart für die Gewerbeabfälle
berücksichtigt werden.
Die STEP erhebt im Namen und für
Rechnung der LHP für die Entsorgung der übernommenen Abfälle ein
privatrechtliches Entgelt auf der Grundlage der Entgeltordnung. Die der STEP so
zufließenden Einnahmen werden mit dem Zahlungsanspruch der STEP gegenüber der
LHP in voller Höhe verrechnet. Die
STEP wird von der LHP bevollmächtigt ggf. erforderlich werdende
Vollstreckungsmaßnahmen nach §§ 688 ff ZPO gegen den Schuldner des
privatrechtlichen Entgelts vorzunehmen. Die STEP wird auch bevollmächtigt die
Zwangsvollstreckung zu veranlassen.
Das Entgelt je Abfallart deckt die
Kosten für die Entsorgung der Gewerbeabfälle zur Beseitigung.
Mit dem Beschluss der Entgeltordnung
ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,2 kB
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